Angeklagter kommt glimpflich davon
Mordversuch ist vom Tisch
Im Prozess gegen einen 59-jährigen Mann, der laut Anklage versucht haben soll, seine Nachbarn mit einer Art Molotowcocktail zu ermorden, hat das Augsburger Landgericht nun ein Urteil gesprochen. Die 8. Strafkammer verurteilte Oleg G. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, zudem ordnete sie an, dass der 59-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird, also eine Drogentherapie machen muss. Das vergleichsweise milde Urteil war nach dem Prozessverlauf keine Überraschung mehr.
Wie berichtet, war auch die Staatsanwaltschaft von dem Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt. Staatsanwalt Thomas Junggeburt hatte im Plädoyer eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Haft gefordert, Verteidiger Jörg Seubert eine von zwei Jahren. Das Landgericht orientierte sich bei der Strafhöhe bei den Forderungen des Verteidigers und verurteilte Oleg G. letztlich wegen Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und versuchter Sachbeschädigung. Der 59-Jährige war den Ermittlungen zufolge im Juli 2020 über ein Fenster seiner Augsburger Wohnung in Lechhausen auf ein Vordach geklettert, das bis zum benachbarten Mehrparteienhaus reicht, hatte eine mit Benzin gefüllte Wodka-Flasche dabei gehabt, etwas davon durch das offene Fenster in das Zimmer geschüttet, in dem drei Männer saßen, und mit Streichhölzern hantiert. Zu einem Brand kam es nicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.