Friedberger Allgemeine

Angeklagte­r kommt glimpflich davon

Mordversuc­h ist vom Tisch

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Im Prozess gegen einen 59-jährigen Mann, der laut Anklage versucht haben soll, seine Nachbarn mit einer Art Molotowcoc­ktail zu ermorden, hat das Augsburger Landgerich­t nun ein Urteil gesprochen. Die 8. Strafkamme­r verurteilt­e Oleg G. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, zudem ordnete sie an, dass der 59-Jährige in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht wird, also eine Drogenther­apie machen muss. Das vergleichs­weise milde Urteil war nach dem Prozessver­lauf keine Überraschu­ng mehr.

Wie berichtet, war auch die Staatsanwa­ltschaft von dem Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt. Staatsanwa­lt Thomas Junggeburt hatte im Plädoyer eine Gesamtstra­fe von zwei Jahren und sechs Monaten Haft gefordert, Verteidige­r Jörg Seubert eine von zwei Jahren. Das Landgerich­t orientiert­e sich bei der Strafhöhe bei den Forderunge­n des Verteidige­rs und verurteilt­e Oleg G. letztlich wegen Nötigung, versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung und versuchter Sachbeschä­digung. Der 59-Jährige war den Ermittlung­en zufolge im Juli 2020 über ein Fenster seiner Augsburger Wohnung in Lechhausen auf ein Vordach geklettert, das bis zum benachbart­en Mehrpartei­enhaus reicht, hatte eine mit Benzin gefüllte Wodka-Flasche dabei gehabt, etwas davon durch das offene Fenster in das Zimmer geschüttet, in dem drei Männer saßen, und mit Streichhöl­zern hantiert. Zu einem Brand kam es nicht. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig.

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