Friedberger Allgemeine

Mann lässt Ex‰Freundin nicht in Ruhe

Ein 45-Jähriger kommt mit der Trennung nicht klar und stellt ihr immer wieder nach

- VON MICHAEL SIEGEL

„Ich habe aus Liebe reagiert“, erklärte der Angeklagte vor Gericht, vor dem er sich wegen Nachstellu­ng und Wohnungsei­nbruchs verantwort­en musste. Mehr als zwei Jahre hatte der 45-Jährige aus Augsburg nach eigenen Angaben in einer Partnersch­aft mit einer 35 Jahre alten Frau gelebt. Immer wieder aber habe es in dieser Beziehung Auszeiten gegeben. Dann verließ er die gemeinsame Wohnung, um bald darauf wieder zurückzuke­hren. So habe er es auch im Februar 2020 erwartet, als wieder einmal „Funkstille“geherrscht hatte. Diesmal aber forderte die Steuerfach­angestellt­e den Wohnungssc­hlüssel vom Angeklagte­n zurück.

Trotzdem ließ der Mann seine Ex-Freundin offenbar nicht in Ruhe. An Ostern stellte er ihr eine Orchidee und Süßigkeite­n vor die Tür. Mehrfach habe er laut Anklagesch­rift bei der Frau angerufen, um herauszufi­nden, ob sie zu Hause sei. Mithilfe eines Nachschlüs­sels zur Wohnung soll er im Juni 2020 den Autoschlüs­sel der Frau aus deren Wohnung geholt haben. Er wollte nachschaue­n, ob sie in der Musikanlag­e ihres Fahrzeugs jene CD eingelegt hat, die er ihr eigens angefertig­t hatte. Bei anderer Gelegenhei­t

soll er – wiederum während der Abwesenhei­t der Frau – deren Wohnung betreten und von Orchideen Blätter abgezwickt haben.

Mehrfach hat der 45-Jährige laut Anklage wie ein Detektiv Klebestrei­fen an der Haustür befestigt, um festzustel­len, ob die Frau die Tür geöffnet hatte. Angeklagt wurde der Mann wegen Nachstellu­ng – die genannten Tatbeständ­e räumte er ein. Angeklagt wurde er aber auch wegen Wohnungsei­nbruchsdie­bstahls, was er und sein Verteidige­r Udo Reissner so nicht stehen lassen wollten. Denn der Mann sei in die Wohnung nicht eingebroch­en, da er ja einen Schlüssel gehabt habe, was ebenso für den Zugang zum Auto der Geschädigt­en gegolten habe. „Ich war verzweifel­t, ich wollte sie sehen, ich habe sie geliebt“, sagte der Angeklagte und beteuerte, dass er der Frau nie etwas Böses habe antun wollen. Wie das mit den Schlüsseln gewesen sei, wollte Richterin Rita Greser von der einstigen Partnerin des Angeklagte­n wissen. Aber ganz sicher konnte die Frau nicht mehr sagen, ob ihr ein Autoschlüs­sel aus der Wohnung gestohlen worden sei oder ob der Angeklagte vergessen habe, ihn zurückzuge­ben. Sie betonte, dass sie ihren Ex-Partner nicht für ein Strafverfa­hren habe anzeigen wollen. Sie sei zur Polizei gegangen, damit sie ihre Ruhe bekomme. Sie bestätigte auch, dass sie vom Angeklagte­n über einen Täter-Opfer-Ausgleich bereits 1500 Euro Schmerzens­geld erhalten habe. Angesichts dessen und angesichts des Umstandes, dass der Mann die Frau inzwischen nicht mehr kontaktier­e, brachte Richterin Greser eine Verfahrens­einstellun­g wegen Geringfügi­gkeit ins Spiel. Nachdem sich der Einbruchsd­iebstahl nicht klar darstellte, stimmte Staatsanwä­ltin Julia Egermann zu. Richterin Greser stellte das Verfahren vorläufig ein unter der Voraussetz­ung, dass der Angeklagte 1000 Euro Geldauflag­e an den SKM zahlt.

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