Mann lässt ExFreundin nicht in Ruhe
Ein 45-Jähriger kommt mit der Trennung nicht klar und stellt ihr immer wieder nach
„Ich habe aus Liebe reagiert“, erklärte der Angeklagte vor Gericht, vor dem er sich wegen Nachstellung und Wohnungseinbruchs verantworten musste. Mehr als zwei Jahre hatte der 45-Jährige aus Augsburg nach eigenen Angaben in einer Partnerschaft mit einer 35 Jahre alten Frau gelebt. Immer wieder aber habe es in dieser Beziehung Auszeiten gegeben. Dann verließ er die gemeinsame Wohnung, um bald darauf wieder zurückzukehren. So habe er es auch im Februar 2020 erwartet, als wieder einmal „Funkstille“geherrscht hatte. Diesmal aber forderte die Steuerfachangestellte den Wohnungsschlüssel vom Angeklagten zurück.
Trotzdem ließ der Mann seine Ex-Freundin offenbar nicht in Ruhe. An Ostern stellte er ihr eine Orchidee und Süßigkeiten vor die Tür. Mehrfach habe er laut Anklageschrift bei der Frau angerufen, um herauszufinden, ob sie zu Hause sei. Mithilfe eines Nachschlüssels zur Wohnung soll er im Juni 2020 den Autoschlüssel der Frau aus deren Wohnung geholt haben. Er wollte nachschauen, ob sie in der Musikanlage ihres Fahrzeugs jene CD eingelegt hat, die er ihr eigens angefertigt hatte. Bei anderer Gelegenheit
soll er – wiederum während der Abwesenheit der Frau – deren Wohnung betreten und von Orchideen Blätter abgezwickt haben.
Mehrfach hat der 45-Jährige laut Anklage wie ein Detektiv Klebestreifen an der Haustür befestigt, um festzustellen, ob die Frau die Tür geöffnet hatte. Angeklagt wurde der Mann wegen Nachstellung – die genannten Tatbestände räumte er ein. Angeklagt wurde er aber auch wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, was er und sein Verteidiger Udo Reissner so nicht stehen lassen wollten. Denn der Mann sei in die Wohnung nicht eingebrochen, da er ja einen Schlüssel gehabt habe, was ebenso für den Zugang zum Auto der Geschädigten gegolten habe. „Ich war verzweifelt, ich wollte sie sehen, ich habe sie geliebt“, sagte der Angeklagte und beteuerte, dass er der Frau nie etwas Böses habe antun wollen. Wie das mit den Schlüsseln gewesen sei, wollte Richterin Rita Greser von der einstigen Partnerin des Angeklagten wissen. Aber ganz sicher konnte die Frau nicht mehr sagen, ob ihr ein Autoschlüssel aus der Wohnung gestohlen worden sei oder ob der Angeklagte vergessen habe, ihn zurückzugeben. Sie betonte, dass sie ihren Ex-Partner nicht für ein Strafverfahren habe anzeigen wollen. Sie sei zur Polizei gegangen, damit sie ihre Ruhe bekomme. Sie bestätigte auch, dass sie vom Angeklagten über einen Täter-Opfer-Ausgleich bereits 1500 Euro Schmerzensgeld erhalten habe. Angesichts dessen und angesichts des Umstandes, dass der Mann die Frau inzwischen nicht mehr kontaktiere, brachte Richterin Greser eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit ins Spiel. Nachdem sich der Einbruchsdiebstahl nicht klar darstellte, stimmte Staatsanwältin Julia Egermann zu. Richterin Greser stellte das Verfahren vorläufig ein unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte 1000 Euro Geldauflage an den SKM zahlt.