Negativzins für Girokonten bleibt Ausnahme
Diese Ankündigung, solche Gebühren einzuführen, hatte zuletzt Kunden der Sparkassen verunsichert. Zwar gibt es diese Möglichkeit, sie tritt aber selten bei Privatleuten in Kraft
Das Zinsniveau ist in den letzten Jahren stark gesunken und inzwischen in großen Teilen negativ. Kreditinstitute bezahlen für Geld, das sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anlegen, einen Negativzinssatz von derzeit 0,5 Prozent. Diese Kosten geben Bankhäuser immer öfter an die Kunden weiter. Zuletzt hatten Äußerungen für Verunsicherungen gesorgt, dass neben Tagesgeld- und Geldmarktkonten nun auch für Girokonten Negativzinsen verlangt werden sollen. Unter andrem nannten Vertreter der Verbraucherzentrale Bayern die Sparkasse Dillingen-Nördlingen als Beispiel für die Einführung von Negativzinsen fürs Girokonto ab dem ersten Euro. Das Bankhaus habe entsprechende Vereinbarungen mit den Kunden getroffen und sei der erste bekannte Fall in Bayern.
Tatsächlich gibt es diese Vereinbarungen, allerdings räumt die Sparkasse Dillingen-Nördlingen nach eigenen Angaben den Kunden hohe Freibeträge ein, bis zu denen kein Verwahrentgelt fällig wird. Erst wenn diese Freibeträge ausgeschöpft sind, muss der Kunde auch auf ein Girokonto Negativzinsen bezahlen.
Und wie handhaben es die Stadtund Kreissparkasse Augsburg? „Eine flächendeckende Berechnung von negativen Zinsen nimmt die Stadtsparkasse Augsburg nicht vor. Verwahrentgelt-Vereinbarungen werden einzeln geschlossen. Dabei sehen wir Freibeträge vor, sodass in der Regel vermögende Kunden davon berührt werden“, so die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Cornelia Kollmer. Die Höhe der Freibeträge unterscheidet sich bei der Stadtsparkasse Augsburg je nach Neu- und Bestandsvertrag, liegen aber im Schnitt bei 100.000 Euro je Kundenverbindung. Wer seinen Freibetrag ausgeschöpft hat, muss auch hier für alle weiteren Einlagen Negativzinsen bezahlen – auch für das Girokonto. „Das betrifft in den allermeisten Fällen aber Geschäftskonten. Ein ‘typischer’ Privatkunde bleibt in der Regel innerhalb seiner Freibeträge und bezahlt somit kein Verwahrentgelt“, so Kollmer.
Bei der Kreissparkasse Augsburg gelten ähnliche Regeln, wie Sprecher Markus Pfeffinger mitteilt. Seit 1. Januar 2021 müssen Kunden, die Tagesgeld- und Girokonten bei der
Kreissparkasse Augsburg eröffnen, eine Rahmenvereinbarung unterschreiben. Auch hier sind je nach Personengruppe Freibeträge enthalten. Für Bestandskunden gibt es individuelle Regelungen. „Nach einer ersten Schätzung bleiben aber über 90 Prozent der Kunden unterhalb der Freibeträge und müssen damit kein Verwahrentgelt bezahlen“, so Pfeffinger.
Ziel sei es, mit jedem Kunden Lösungen zu finden, um Verwahrentgelt zu vermeiden. Darauf weist auch die Stadtsparkasse Augsburg hin. Die Strukturierung des eigenen Vermögens sehe man als wichtig an und berate Kunden dahingehend, heißt es.
Neben der aktuellen Zinspolitik macht auch die Corona-Krise den Banken zu schaffen. Wie Kreissparkassen-Sprecher Pfeffinger berichtet, verfügen vor allem private Kunden aufgrund der Corona-Pandemie derzeit über mehr Liquidität als noch vor einem Jahr. „Größere Urlaubsreisen waren im vergangenen Jahr nicht möglich, die Menschen sparen das Geld für die Zeit, wenn sie wieder verreisen können. Das erhöht die Sparquote.“Auch die Kreissparkasse stelle einen verstärkten Geldzufluss fest. Hierdurch entstünden neben dem Negativzins der EZB weitere regulatorisch verursachte Kosten – wie Aufwände für die Einlagensicherung oder Kosten der Bankensicherung und –aufsicht.
Auch Corona macht den Banken zu schaffen