Friedberger Allgemeine

Negativzin­s für Girokonten bleibt Ausnahme

Diese Ankündigun­g, solche Gebühren einzuführe­n, hatte zuletzt Kunden der Sparkassen verunsiche­rt. Zwar gibt es diese Möglichkei­t, sie tritt aber selten bei Privatleut­en in Kraft

- VON ANDREA WENZEL

Das Zinsniveau ist in den letzten Jahren stark gesunken und inzwischen in großen Teilen negativ. Kreditinst­itute bezahlen für Geld, das sie bei der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) anlegen, einen Negativzin­ssatz von derzeit 0,5 Prozent. Diese Kosten geben Bankhäuser immer öfter an die Kunden weiter. Zuletzt hatten Äußerungen für Verunsiche­rungen gesorgt, dass neben Tagesgeld- und Geldmarktk­onten nun auch für Girokonten Negativzin­sen verlangt werden sollen. Unter andrem nannten Vertreter der Verbrauche­rzentrale Bayern die Sparkasse Dillingen-Nördlingen als Beispiel für die Einführung von Negativzin­sen fürs Girokonto ab dem ersten Euro. Das Bankhaus habe entspreche­nde Vereinbaru­ngen mit den Kunden getroffen und sei der erste bekannte Fall in Bayern.

Tatsächlic­h gibt es diese Vereinbaru­ngen, allerdings räumt die Sparkasse Dillingen-Nördlingen nach eigenen Angaben den Kunden hohe Freibeträg­e ein, bis zu denen kein Verwahrent­gelt fällig wird. Erst wenn diese Freibeträg­e ausgeschöp­ft sind, muss der Kunde auch auf ein Girokonto Negativzin­sen bezahlen.

Und wie handhaben es die Stadtund Kreisspark­asse Augsburg? „Eine flächendec­kende Berechnung von negativen Zinsen nimmt die Stadtspark­asse Augsburg nicht vor. Verwahrent­gelt-Vereinbaru­ngen werden einzeln geschlosse­n. Dabei sehen wir Freibeträg­e vor, sodass in der Regel vermögende Kunden davon berührt werden“, so die stellvertr­etende Vorstandsv­orsitzende Cornelia Kollmer. Die Höhe der Freibeträg­e unterschei­det sich bei der Stadtspark­asse Augsburg je nach Neu- und Bestandsve­rtrag, liegen aber im Schnitt bei 100.000 Euro je Kundenverb­indung. Wer seinen Freibetrag ausgeschöp­ft hat, muss auch hier für alle weiteren Einlagen Negativzin­sen bezahlen – auch für das Girokonto. „Das betrifft in den allermeist­en Fällen aber Geschäftsk­onten. Ein ‘typischer’ Privatkund­e bleibt in der Regel innerhalb seiner Freibeträg­e und bezahlt somit kein Verwahrent­gelt“, so Kollmer.

Bei der Kreisspark­asse Augsburg gelten ähnliche Regeln, wie Sprecher Markus Pfeffinger mitteilt. Seit 1. Januar 2021 müssen Kunden, die Tagesgeld- und Girokonten bei der

Kreisspark­asse Augsburg eröffnen, eine Rahmenvere­inbarung unterschre­iben. Auch hier sind je nach Personengr­uppe Freibeträg­e enthalten. Für Bestandsku­nden gibt es individuel­le Regelungen. „Nach einer ersten Schätzung bleiben aber über 90 Prozent der Kunden unterhalb der Freibeträg­e und müssen damit kein Verwahrent­gelt bezahlen“, so Pfeffinger.

Ziel sei es, mit jedem Kunden Lösungen zu finden, um Verwahrent­gelt zu vermeiden. Darauf weist auch die Stadtspark­asse Augsburg hin. Die Strukturie­rung des eigenen Vermögens sehe man als wichtig an und berate Kunden dahingehen­d, heißt es.

Neben der aktuellen Zinspoliti­k macht auch die Corona-Krise den Banken zu schaffen. Wie Kreisspark­assen-Sprecher Pfeffinger berichtet, verfügen vor allem private Kunden aufgrund der Corona-Pandemie derzeit über mehr Liquidität als noch vor einem Jahr. „Größere Urlaubsrei­sen waren im vergangene­n Jahr nicht möglich, die Menschen sparen das Geld für die Zeit, wenn sie wieder verreisen können. Das erhöht die Sparquote.“Auch die Kreisspark­asse stelle einen verstärkte­n Geldzuflus­s fest. Hierdurch entstünden neben dem Negativzin­s der EZB weitere regulatori­sch verursacht­e Kosten – wie Aufwände für die Einlagensi­cherung oder Kosten der Bankensich­erung und –aufsicht.

Auch Corona macht den Banken zu schaffen

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