Friedberger Allgemeine

So sollen die Tests an den Schulen funktionie­ren

Wer in den Präsenzunt­erricht will, muss künftig ein negatives Testergebn­is vorlegen. Welche Tests möglich sind, ob man sich mit einem Wattestäbc­hen verletzen kann und wie ein Kind mit positivem Ergebnis betreut wird

- VON STEPHANIE SARTOR

Augsburg Viele Schüler werden nach den Osterferie­n mindestens zweimal in der Woche zum Wattestäbc­hen greifen. Denn wer am Präsenzunt­erricht teilnehmen will, muss einen negativen Corona-Test vorlegen – unabhängig von der Inzidenz. Noch gibt es viele Fragen, die vor allem die Eltern umtreiben. Welche Tests werden eigentlich verwendet? Können sich die Schüler damit verletzen? Und wie werden positiv getestete Kinder betreut? Ein Überblick über die wichtigste­n Aspekte der neuen Testpflich­t.

Welche Schüler können den Präsenzunt­erricht besuchen und sind somit von der Testpflich­t betroffen?

Bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 findet an Grundschul­en voller Präsenzunt­erricht statt, auch ohne Mindestabs­tand. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gehen die Kinder in den Wechselunt­erricht – oder bleiben im Präsenzunt­erricht, wenn der Mindestabs­tand eingehalte­n werden kann. An weiterführ­enden Schulen gilt der Wechsel- oder Präsenzunt­erricht mit Mindestabs­tand bei Inzidenzen unter 100. Bei einer Inzidenz über 100 dürfen nur die Abschlussk­lassen aller Schularten, die vierten Klassen der Grundschul­en und die Jahrgangss­tufen 11 an Gymnasien, Fachobersc­hulen und Berufsober­schulen in die Schule gehen – ebenfalls entweder im Wechselode­r im Präsenzunt­erricht. Generell gilt: Wer vor Ort ist, muss einen Test machen – egal, wie hoch die Inzidenz ist.

Können sich die Kinder durch die Selbsttest­s in der Nase verletzen?

Die Tests sind nach Angaben des bayerische­n Kultusmini­steriums so konzipiert, dass sie auch jüngere Schüler mit entspreche­nder Anleitung anwenden können. „Die Tests sind einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen durchzufüh­ren“, teilt das Ministeriu­m mit. Sollte sich ein Kind mit dem Wattestäbc­hen verletzen, trete die Schülerunf­allversich­erung ein. Aufgrund der Konzeption der Selbsttest­s sei dies aber „sehr unwahrsche­inlich“. Dr. Christian Voigt, Obmann der Kinderärzt­e in Augsburg und Nordschwab­en, sieht die Sache so: Durch die Schutzrefl­exe in der Nase würde man automatisc­h aufhören, bevor man sich verletzt. In seiner Praxis habe es bei den unzähligen Abstrichen noch nie eine Blutung gegeben. Sorgen macht dem Mediziner etwas anderes: „Die Auswertung ist abhängig von der Durchführu­ng. Das heißt: Die Anweisunge­n des Hersteller­s müssen ganz genau befolgt werden.“Man müsse das Stäbchen tief einführen, „nur mal ein bisschen kitzeln reicht nicht“. Voigt ist der Ansicht: „Eigentlich müssten die Tests von Fachperson­al gemacht werden.“

Welche Selbsttest­s kommen an den Schulen im Freistaat nun zum Einsatz?

Derzeit sind das Selbsttest­s von diesen Hersteller­n: der Clinitest Rapid Covid-19 Self-Test von Siemens, der Sars-CoV-2 Rapid Antigen-Test von Roche und der Rapid Sars-CoV-2 Antigen-Test von Technomed Service GmbH (bzw. Boson). Den Angaben des Kultusmini­steriums zufolge seien die Tests grundsätzl­ich sehr ähnlich, „was die Durchführu­ng sowie die Aussagekra­ft des Ergebnisse­s betrifft“. Bei den Selbsttest­s von Roche und Technomed (bzw. Boson) ist die Pufferlösu­ng jedoch einzeln für die jeweilige Testanwend­ung verpackt, während sie beim Test von Siemens vor dem Testen auf Röhrchen verteilt werden muss. Das Testergebn­is gibt es nach etwa 15 Minuten.

Wo finden die Tests statt?

Die Selbsttest­s finden in der Regel im Klassenzim­mer statt. Aber auch andere Räume oder Tests im Freien sind möglich. Die Selbsttest­s können nicht zu Hause durchgefüh­rt werden. Wer sich nicht in der Schule selbst testen will, kann einen PCRoder POC-Antigensch­nelltest durchführe­n lassen, etwa in einem Testzentru­m. Dieses Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Wie wird mit Kindern umgegangen, deren Test positiv ausfällt? Einige Eltern sorgen sich, dass ihr Kind stigmatisi­ert wird.

„Bei Vorliegen eines positiven Testergebn­isses werden selbstvers­tändlich der einzelne Schüler mit seinem positiven Testergebn­is sowie der gesamte Rest der Klasse profession­ell pädagogisc­h begleitet“, sagt ein Sprecher des Kultusmini­steriums gegenüber unserer Redaktion. Bis die Erziehungs­berechtigt­en eintreffen, werde „eine in Bezug auf das Alter, den Zustand, die individuel­le Reife und die räumlichen Gegebenhei­ten angepasste geeignete Betreuung bzw. Beaufsicht­igung“sichergest­ellt. Die Pädagogen könnten mit so einer Situation umgehen, fährt der Ministeriu­mssprecher fort. Es gehöre zu ihrem Arbeitsall­tag, einfühlsam auf einzelne Schüler einzugehen und für eine „integriere­nde Klassenatm­osphäre“zu sorgen.

Wie geht es nach einem positiven Ergebnis weiter?

Wenn der Selbsttest positiv ist, muss der Schüler isoliert werden und dann abgeholt oder nach Hause geschickt werden. Dem Kultusmini­sterium zufolge sollen die Erziehungs­berechtigt­en unverzügli­ch das Gesundheit­samt informiere­n. Da es auch möglich ist, dass der Selbsttest ein falsch positives Ergebnis anzeigt, wird das Érgebnis mit einem zusätzlich­en PCR-Test überprüft. Das Gesundheit­samt leitet dann die weiteren Schritte ein und informiert gegebenenf­alls die Schule über erforderli­che Quarantäne­maßnahmen.

Wie wird die Sicherheit der Mitschüler und Lehrer gewährleis­tet?

Beim Kultusmini­sterium verweist man bei der Frage nach dem Infektions­risiko auf die kurze Dauer des Testvorgan­gs. Der Zeitraum, in dem die Maske abgenommen werden müsse, betrage nicht einmal eine Minute. „Dennoch sollte in diesem Zeitraum der Abstand untereinan­der konsequent eingehalte­n und gut gelüftet werden“, rät die Behörde. Bei den übrigen Testschrit­ten solle eine Maske getragen werden. Die Maskenpfli­cht im Unterricht gilt übrigens grundsätzl­ich weiterhin – auch wenn nur noch negativ getestete Schüler in der Klasse sitzen. Der stellvertr­etende bayerische Ministerpr­äsident Hubert Aiwanger möchte das ändern. In einigen Wochen solle es seiner Ansicht nach heißen: „Negativ getestet heißt runter mit der Maske.“

Wie steht es eigentlich um den Datenschut­z bei einem positiven Test?

Der Umgang mit den Ergebnisse­n des Selbsttest­s erfordere von allen Beteiligte­n ein sensibles Verhalten, räumt das Ministeriu­m ein. Das sei ähnlich wie beim Umgang mit Noten, wenn der Lehrer zum Beispiel eine korrigiert­e Schülerarb­eit aushändigt. Mit den Schülern müsse deshalb bereits vor der Durchführu­ng des Selbsttest­s besprochen werden, dass es auch zu fehlerhaft­en Testergebn­issen kommen könne und daher mit den Testergebn­issen besonders sensibel umzugehen sei.

Wie viel Unterricht­szeit geht durch die Selbsttest­ung verloren?

Zahlen dazu liegen bislang nicht vor. Das Beispiel Österreich zeige jedoch, dass die Selbsttest­ungen an Schulen sehr zügig durchgefüh­rt werden können, erläutert der Ministeriu­mssprecher.

Wie werden die benutzten Wattestäbc­hen entsorgt?

Das Material wird aufgrund der geringen Probenmeng­e als Hausmüll eingestuft. Es kann also in Mülltüten entsorgt werden. Die Teströhrch­en sollten dem Ministeriu­m zufolge verschloss­en entsorgt werden und die Probeentna­hmestäbche­n in die Verpackung zurückgest­eckt werden. Außerdem müsse man darauf achten, dass jeder Schüler seine eigenen Materialie­n entsorgt – und nicht etwa auch die vom Sitznachba­rn.

Was passiert, wenn Eltern ihre Kinder partout nicht testen lassen wollen?

Sollten Schüler oder deren Eltern eine Testung verweigern, sind die Schulleite­r angehalten, mit den Betroffene­n das Gespräch zu suchen. Sollten sich diese nicht überzeugen lassen, dürfen sie nicht am Präsenzunt­erricht teilnehmen. Wird von der Schule auch kein Distanzunt­erricht angeboten, müssen die Schüler verpassten Unterricht­sstoff gegebenenf­alls selbst nachholen.

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Foto: Matthias Balk, dpa An den bayerische­n Schulen gilt künftig eine Testpflich­t.

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