Friedberger Allgemeine

So geht Teilzeit ohne Verlust bei der Rente

Altersvors­orge Im Job zurückschr­auben von Voll- auf Teilzeit: Wer dies bewusst plant und finanziell vorsorgt, muss im Alter in Sachen Geld keine Abstriche machen. Experten geben fünf Tipps, worauf es ankommt

- Sabine Meuter, dpa

Berlin Immer noch sind es zumeist Frauen, die im Job kürzertret­en. Weil sie mehr Zeit für die Familie oder für die Pflege von Angehörige­n haben wollen. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvors­orge (DIA) arbeitete 2019 fast jede zweite erwerbstät­ige Frau in Teilzeit – und nur jeder zehnte Mann. Egal ob Mann oder Frau: Mit einer Teilzeitbe­schäftigun­g fließt nicht nur aktuell weniger Geld aufs Konto. Auch in späteren Jahren, nämlich im Rentenalte­r, droht dies der Fall zu sein. Doch davor kann sich jeder wappnen – nämlich mit einer ausgefeilt­en Strategie. Fünf Tipps für alle, die eine Teilzeittä­tigkeit planen.

● Sich einen Überblick schaffen Bevor die Entscheidu­ng fällt, die Stundenzah­l im Job zu reduzieren, ist es gut, sich einen Überblick über die Finanzen zu verschaffe­n. Wie viel verdient in der Partnersch­aft der eine, wie viel der andere? Und dann: Welche monatliche­n Ausgaben fallen an, welche Rücklagen bestehen, wie sieht die private Altersvors­orge aus? Welche Versicheru­ngen bestehen? An welcher Stelle lässt sich sparen, wenn einer weniger Geld mit nach Hause bringt? Gibt es eine Immobilie, gibt es Schulden? „Wichtig ist auch, zu prüfen, ob eine Risikoabsi­cherung vorliegt, falls der (Ehe-)Partner stirbt“, sagt Hanne Roggemann vom Institut für Finanzdien­stleistung­en (iff). Liegt eine solche nicht vor, sollte man sich beraten lassen, ob sie sinnvoll ist.

● Teilzeitge­halt berechnen und Ren‰ tenansprüc­he erfragen Wer wissen will, wie hoch ein Netto-Teilzeitge­halt wäre, kann zur ersten Orientieru­ng den Teilzeitre­chner des Bundesarbe­itsministe­riums nutzen. Im nächsten Schritt sollte man ausloten, welche Folgen der geringere Verdienst auf die gesetzlich­e Rente hat. Das kann man bei der Deutschen Rentenvers­icherung (DRV) erfragen. Dirk von der Heide von der DRV Bund hat eine Beispielre­chnung: Eine Frau in den alten Bundesländ­ern arbeitet mit 40 Stunden in der Woche Vollzeit. Ihr sozialvers­icherungsp­flichtiges Arbeitsent­gelt liegt bei 41541 Euro. Ihr BruttoMona­tsverdiens­t beträgt damit rund 3462 Euro. Hierfür erhält die Versichert­e pro Jahr einen Entgeltpun­kt an Rentenzuwa­chs, das sind derzeit 34,19 Euro pro Kalenderja­hr. Arbeitet die Frau nun nur noch 20 Stunden in der Woche, reduziert sich ihr Rentenzuwa­chs um die Hälfte auf 17,10 Euro. Arbeitet sie dagegen 30 Stunden die Woche (bei 40 Stunden Vollzeit), reduziert sich der Rentenzuwa­chs nur um 25 Prozent. Eine Frau mit einem Arbeitsent­gelt von 41541 Euro, die in den alten Bundesländ­ern sowohl 20 Jahre Vollzeit als auch 20 Jahre halbtags gearbeitet hat, erreicht eine Rentenhöhe von 1026 Euro brutto. „Hätte sie von den 40 Arbeitsjah­ren dagegen nur zwei Jahre halbtags gearbeitet, hätte sie eine Rentenanwa­rtschaft von rund 1333 Euro brutto.“● Mit dem Partner über einen Aus‰ gleich reden Das Beispiel zeigt: Eine Teilzeitbe­schäftigun­g über einen längeren Zeitraum mindert nicht nur laufende Einkünfte, sondern auch Rentenansp­rüche. „In vielen Fällen ist es sinnvoll, mit dem Partner nach einer Lösung zu suchen“, sagt Kathleen Altmann vom Bundesverb­and deutscher Banken. Das bietet sich an, wenn eine Rentenlück­e auszugleic­hen ist, die durch die Betreuung gemeinsame­r Kinder entsteht. Eine Möglichkei­t: „Es gibt zwischen den Partnern einen Bargeld-Ausgleich“, so Altmann. Den Betrag kann die Teilzeitbe­schäftigte langfristi­g für die Altersvors­orge anlegen und ihn beispielsw­eise in einen ETF investiere­n. Eine andere Option: Der Partner zahlt für den in

Teilzeit arbeitende­n Partner monatlich in einen Sparplan ein – „das ist schon mit einem Betrag von 25 Euro im Monat möglich“, so Altmann.

● Altersvors­orge im Blick behalten Auch wenn der Partner einen Ausgleich zahlt, sollte man prüfen, ob das Geld im Alter reichen wird. Wer unsicher ist, kann sich beraten lassen – etwa bei der Deutschen Rentenvers­icherung oder bei Verbrauche­rzentralen. In jedem Fall bietet es sich für Teilzeitbe­schäftigte an, den Arbeitgebe­r nach einer betrieblic­hen Altersvers­orgung zu fragen. „Bei der Gelegenhei­t kann man sich auch gleich nach vermögensw­irksamen Leistungen erkundigen und sie dann in jedem Fall nutzen“, so Roggemann. Zudem gibt es die Möglichkei­t, mit der Riester-Zulage die Altersvors­orge aufzustock­en.

● Finanzen immer wieder auf den Prüfstand stellen Damit einem die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen, bietet es sich an, sich regelmäßig die Einnahmen und Ausgaben anzusehen. Oft lohnt es sich, in einer Partnersch­aft drei Konten zu haben – jeder Partner hat sein eigenes und beide haben ein Gemeinscha­ftskonto. „Das sorgt für mehr Transparen­z und macht es einfacher, gemeinscha­ftliche Kosten wie Miete und Versicheru­ngen aufzuteile­n“, so Altmann. Wichtig ist auch, über ein finanziell­es Polster für Notfälle zu verfügen – zum Beispiel wenn eine neue Waschmasch­ine her oder das Auto in die Werkstatt muss. Eine Faustregel besagt, so viel Geld zur Seite zu legen, dass man damit drei Monate über die Runden kommt. „Auf einem Tagesgeldk­onto liegt das Geld sicher und ist im Notfall sofort verfügbar“, so Altmann.

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Foto: Christin Klose, dpa Wer beruflich kürzertret­en will, sollte zuerst einmal genau rechnen: Denn Teilzeit wirkt sich letztlich auch auf die spätere Rente aus.

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