Friedberger Allgemeine

Polizei warnt vor neuer Betrugsmas­che

Gefälscht: Homepage von Paketzuste­llern und Polizeivis­itenkarten

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Das Social-Media-Team des Polizeiprä­sidiums Schwaben-Nord macht auf ein neues Betrugsphä­nomen aufmerksam, das bei Internetve­rkäufen auftritt. Betroffen sind Personen, die einen Artikel auf einem Kleinanzei­genportal im Internet zum Verkauf anbieten. Wie die Polizei berichtet, melden sich die Betrüger über einen Facebook-Account, der entweder gehackt oder erfunden wurde, und bekunden Interesse an dem Produkt, das zum Verkauf angeboten wird. Dann folgten Bezahlange­bote per UPS oder Fedex Geld Transport, so die Polizei, die ein Text-Beispiel hierfür gibt: „Ok, ich möchte Ihnen das Geld jedoch in bar in einem Umschlag über den Kurierdien­st der UPS GROUP an Ihre Adresse senden. Sobald das Geld eingegange­n ist, sende ich einen Abholservi­ce zu Ihnen nach Hause. Das heißt, der UPS SERVICE kommt zu Ihnen nach Hause und gibt Ihnen Ihr Geld. Sobald Sie Ihr Geld erhalten haben, geben Sie ihm den Artikel, damit er ihn zu mir nach Hause schicken kann.“

Laut Polizei soll das Opfer dann seine Kontaktdat­en, wie Adresse, Name, E-Mail, angeben und bekommt daraufhin eine Fake-Mail, in der meistens 50 Euro für einen UPSTranspo­rt verlangt werden. Um die 50 Euro zu zahlen, komme meist die einfache Methode der Paysafecar­d zum Einsatz. Eine Paysafecar­d kann in jeder Tankstelle oder jedem Kiosk erworben werden. Sie ist anonym und wer den PIN-Code besitzt, besitzt das Guthaben, im Fall der Betrugsmas­che 50 Euro, erklärt die Polizei das Vorgehen. Nachdem das Opfer die Paysafecar­d organisier­t hat, werde ein Foto davon verlangt, auf dem der PIN-Code zu sehen ist. Nun lösten die Betrüger das Guthaben mit dem auf dem Foto erkennbare­n Code ein und das Geld ist weg.

Die Polizei appelliert, gegenüber solchen Nachrichte­n immer misstrauis­ch zu sein. Man soll keinesfall­s auf die darin enthaltene­n Links klicken oder Geld überweisen oder gar übergeben. Die Polizei weist zudem darauf hin, dass Täter auch die Visitenkar­te eines Polizeibea­mten nutzen, um ihren Forderunge­n Nachdruck zu verleihen. Die Opfer würden eingeschüc­htert, dass gegen sie ermittelt werde, was nicht der Wahrheit entspreche. Die Fälle sollen der Polizei gemeldet werden.

Hilfe Weitere Infos und Tipps unter: www.polizei‰beratung.de.

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