Friedberger Allgemeine

Prozess um Schrottaut­os: Händler muss Geldstrafe zahlen

Gericht Ein 62 Jahre alter Mann aus Augsburg ließ neun alte Pkw verrotten. Eines der Fahrzeuge war bereits im Erdreich eingesunke­n

- VON KLAUS UTZNI

Der Straftatbe­stand „Unerlaubte­r Umgang mit Abfällen“sagt schon alles. Bei neun alten Autos der Marken Mercedes, VW, Porsche und Jaguar, die auf einem Gelände im Norden von Oberhausen lange Zeit abgestellt waren, handelte es sich beileibe nicht um Oldtimer, die noch an Liebhaber verkauft werden konnten.

Der Besitzer der Schrottküb­el, ein 62-jähriger Händler, musste sich in einem Strafverfa­hren, das bei Amtsrichte­r Roland Fink anhängig war, folgenden Vorwürfen stellen.

Mindestens in der Zeit von November 2019 bis Mai 2020 hatte der Kaufmann die alten Fahrzeuge auf einem gekiesten Hofraum und der angrenzend­en Wiese abgestellt. Ein Schrottaut­o war bereits im Erdreich regelrecht eingesunke­n. Die Stadt hatte in einer Anordnung die Entfernung der Schrottküb­el verfügt und Anzeige erstattet. Der

Straftatbe­stand bezieht sich auf Abfall, „der geeignet ist, ein Gewässer zu verunreini­gen“, wie es im Gesetz heißt. Das Gericht erließ gegen den Händler einen Strafbefeh­l über 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro). Dagegen legte der 62-Jährige über seine Anwältin Susanne

Scheibel Einspruch ein, beschränkt­e diesen dann aber auf die Höhe der Geldstrafe, sodass es zu keinem Prozess kam. Das Gericht passte die Höhe des Tagessatze­s auf die wirtschaft­lichen Verhältnis­se des Händlers an. Mit anderen Worten: Er kam wesentlich günstiger davon.

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Foto: Marcus Merk (Symbolbild) Weil er alte Schrottfah­rzeuge vor sich hinrotten ließ, musste sich ein 62‰jähriger Augsburger vor Gericht verantwort­en.

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