Prozess um Schrottautos: Händler muss Geldstrafe zahlen
Gericht Ein 62 Jahre alter Mann aus Augsburg ließ neun alte Pkw verrotten. Eines der Fahrzeuge war bereits im Erdreich eingesunken
Der Straftatbestand „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“sagt schon alles. Bei neun alten Autos der Marken Mercedes, VW, Porsche und Jaguar, die auf einem Gelände im Norden von Oberhausen lange Zeit abgestellt waren, handelte es sich beileibe nicht um Oldtimer, die noch an Liebhaber verkauft werden konnten.
Der Besitzer der Schrottkübel, ein 62-jähriger Händler, musste sich in einem Strafverfahren, das bei Amtsrichter Roland Fink anhängig war, folgenden Vorwürfen stellen.
Mindestens in der Zeit von November 2019 bis Mai 2020 hatte der Kaufmann die alten Fahrzeuge auf einem gekiesten Hofraum und der angrenzenden Wiese abgestellt. Ein Schrottauto war bereits im Erdreich regelrecht eingesunken. Die Stadt hatte in einer Anordnung die Entfernung der Schrottkübel verfügt und Anzeige erstattet. Der
Straftatbestand bezieht sich auf Abfall, „der geeignet ist, ein Gewässer zu verunreinigen“, wie es im Gesetz heißt. Das Gericht erließ gegen den Händler einen Strafbefehl über 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro). Dagegen legte der 62-Jährige über seine Anwältin Susanne
Scheibel Einspruch ein, beschränkte diesen dann aber auf die Höhe der Geldstrafe, sodass es zu keinem Prozess kam. Das Gericht passte die Höhe des Tagessatzes auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Händlers an. Mit anderen Worten: Er kam wesentlich günstiger davon.