Nachts auf dem Wertstoffhof: Das wird teuer
Zwei 22-Jährige stiegen über den Zaun der Sammelstelle. Einer von beiden akzeptiert einen Strafbefehl nicht
AichachFriedberg Ein nächtlicher Besuch auf dem Aichacher Wertstoffhof kommt einem 22-Jährigen aus Augsburg jetzt teuer zu stehen. Er sollte laut Strafbefehl 600 Euro wegen Hausfriedensbruchs (15 Tagessätze zu je 40 Euro) zahlen. Weil er dagegen Einspruch erhob, kam es nun zu einem Nachspiel vor dem Aichacher Amtsgericht. Dabei verwickelte sich der Angeklagte in Widersprüche.
Die Geschichte spielte Mitte April 2020. In einer Nacht fiel einer Streife der Aichacher Polizei gegen 23 Uhr ein Auto auf, das mit Standlicht rückwärts vor dem geschlossenen Tor des Wertstoffhofs parkte. Auf dem Fahrersitz saß der Angeklagte, neben ihm ein 22-Jähriger aus dem südlichen Landkreis. Sie seien hergekommen, um zwei Lautsprecher zu entsorgen, antworteten die beiden auf die Frage der Polizisten, was sie dort wollten. Weil Wertstoffhöfe zu dem Zeitpunkt jedoch wegen der Pandemieauflagen dauerhaft geschlossen waren, hätten sie sich entschlossen, das nachts zu tun, sagten die beiden laut einem Polizisten aus.
Dass sie deswegen über den Zaun in den Wertstoffhof eingestiegen seien, hätten die beiden zuerst abgestritten und dann zugegeben, so der Beamte. Als sie wieder im Auto saßen, kam ihnen die Idee, noch einmal über den Zaun zu klettern, um in den Containern nach Wertsachen zu suchen, die sie mitnehmen könnten. Das erzählten sie dem Polizisten, wie er berichtete. Der Angeklagte war demnach der Ansicht: „Das schadet ja niemandem.“
Die Beamten entdeckten zwei unverpackte Fernsehgeräte im Auto. Doch die, so behaupteten die beiden jungen Männer, würden ihnen gehören. Ob das stimmt oder nicht, konnten die Polizisten nicht ermitteln, weil die Mitarbeiter am Wertstoffhof nicht bestätigen konnten, dass die Geräte von dort kommen.
Auf der Anklagebank wollte der 22-Jährige von seiner Aussage nichts mehr wissen. Sie seien nicht über den Zaun gestiegen, behauptete er. Als
Richter Axel Hellriegel ihm seine Angaben bei der Polizei vorhielt, sagte der Augsburger: „Der Polizist sagt das zwar, aber er kann nicht beweisen, dass ich drin war.“Auch der Hinweis des Richters, dass ein Strafbefehl über 15 Tagessätze der niedrigste sei, den er jemals gesehen habe, beeindruckte den Angeklagten nicht: „Ich kann es nicht akzeptieren, wenn es nicht stimmt.“Der Beifahrer, gegen den das Verfahren wegen Hausfriedensbruch eingestellt worden war, wollte dem Angeklagten mit seiner Aussage offensichtlich helfen. Sie hätten an dem Abend ziemlich viel Alkohol getrunken, und er habe einen „Blackout“gehabt, sagte er vor Gericht. „Ich weiß nur noch, dass wir rumgefahren und spazieren gegangen sind.“Sicher wusste er dagegen, dass sie die beiden Fernseher aus Friedberg mitgebracht hätten.
Richter Hellriegel konnte das angesichts eines Promillewertes von etwa 0,3 nicht glauben. Ebenso wenig Staatsanwältin Beate Schauer. Von ihr kassierte der Zeuge einen Anpfiff: „Nichts mehr zu wissen, ist auch eine Falschaussage. Für dumm verkaufen müssen Sie uns nicht.“Angesichts einer drohenden Gefängnisstrafe von bis zu drei Monaten wegen Falschaussage entschloss sich der Beifahrer schließlich, die Aussage zu verweigern.
Dem Angeklagten hielt die Staatsanwältin zugute, dass er nicht vorbestraft ist. Ohne Geständnis müsse die Geldstrafe jedoch höher ausfallen als im Strafbefehl. Sie plädierte für 30 Tagessätze zu je 55 Euro (1650 Euro). Richter Hellriegel verurteilte den 22-Jährigen zu 1000 Euro Geldstrafe (20 Tagessätze à 50 Euro). Es mache keinen Sinn, wenn der Angeklagte die Polizisten vor dem Wertstoffhof angelogen hätte, sagte der Richter. Er war überzeugt: „Sie sind hingefahren und waren drin.“