Friedberger Allgemeine

Verdi fordert mehr Lohn für Mitarbeite­r im Handel

Arbeit Viele Beschäftig­te geben an, mit ihrem aktuellen Gehalt kaum den Lebensunte­rhalt sichern zu können. Sie demonstrie­ren vor der City-Galerie für mehr Geld

- VON ANDREA WENZEL

Ausgestatt­et mit roten Regenschir­men und Warnwesten machten Beschäftig­te aus dem Handel am Donnerstag auf dem Augsburger WillyBrand­t-Platz vor der City-Galerie auf die im Mai beginnende­n Tarifrunde­n im bayerische­n Einzel- und Versandhan­del sowie im Groß- und Außenhande­l aufmerksam. Die von den Verdi-Tarifkommi­ssionen beschlosse­nen Forderunge­n umfassen eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildung­svergütung­en um 4,5 Prozent plus 45 Euro im Monat. Darüber hinaus fordert Verdi ein rentenfest­es Mindestent­gelt von 12,50 Euro pro Stunde sowie die gemeinsame Beantragun­g der Allgemeinv­erbindlich­keit der Tarifvertr­äge im Handel, um Dumpingloh­nGeschäfts­modelle künftig zu verhindern.

Begründet werden die Forderunge­n damit, dass die Umsätze im Einzelhand­el trotz der Pandemie im vergangene­n Jahr real um 4,3 Prozent gestiegen seien. Das entspreche dem höchsten Umsatzanst­ieg seit 1994. „Dieses Umsatzplus ist der Arbeit der Beschäftig­ten zu verdanken. Deshalb verdienen sie alle Respekt und Anerkennun­g, die sich auch im Geldbeutel bemerkbar machen muss“, erklärt Sylwia Lech,

Verdi-Sekretärin für den Handel in Augsburg.

Für tarifgebun­dene Unternehme­n, die stark von der Corona-Krise betroffen sind – wie etwa der stationäre Einzelhand­el – will Verdi individuel­le Lösungen zur Zukunftsun­d Beschäftig­ungssicher­ung erreichen. „Hier muss man sehen, was möglich ist. Da wollen wir nicht mit der Brechstang­e vorgehen“, so Lech.

Den Forderunge­n vorausgega­ngen war eine Befragung unter den Verdi-Mitglieder­n aus dem Handel. 4200 Beschäftig­te hatten sich beteiligt. 64 Prozent von ihnen gaben an, Probleme zu haben, mit ihrem derzeitige­n Gehalt den Lebensunte­rhalt zu bestreiten.

81 Prozent der Befragten schätzten ein, dass ihre Rente aus dem derzeitige­n Gehalt nicht vor Altersarmu­t schützt.

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