Friedberger Allgemeine

Zahl der Corona‰Toten steigt auf 94

Ein weiterer Landkreis-Bewohner ist gestorben. Die Inzidenz sinkt weiter. Neuer Fall in Aichacher Asylunterk­unft

- VON MAX KRAMER

Aichach‰Friedberg Im Landkreis Aichach-Friedberg ist ein weiterer Todesfall im Zusammenha­ng mit der Corona-Pandemie zu beklagen. Das teilte das Landratsam­t am Freitag mit. Damit steigt die Zahl derjenigen, die im Wittelsbac­her Land an oder mit dem Virus gestorben sind, auf 94.

Unterdesse­n gehen die Infektions­zahlen im Landkreis weiter nach unten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Freitag den Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt 114,4 – ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vortag (115,1). In ganz Deutschlan­d lag die Inzidenz bei 126, in Bayern bei 122.

Nach Auskunft des Landratsam­ts wurden in den vergangene­n sieben Tagen im Wittelsbac­her Land 138 Personen positiv getestet. Davon kamen 23 aus Aichach, 38 aus Friedberg, sieben aus Kissing und zwölf aus Mering. Einen aktuellen Corona-Fall meldet der Landkreis aus einer Asylunterk­unft in Aichach. Nachdem dort eine Person positiv getestet wurde, müssen 23 enge Kontaktper­sonen in Quarantäne.

Die Zahl der stationär behandelte­n Corona-Patienten am Aichacher Krankenhau­s ist unterdesse­n leicht gestiegen – von elf am Donnerstag auf 13 am Freitag. Fünf Personen lagen auf der Intensivst­ation und mussten beatmet werden.

Da die Inzidenz im Landkreis seit Tagen konstant unter dem Grenzwert 165 liegt, greifen ab kommendem Montag, 10. Mai, verschiede­ne Lockerunge­n in den Schulen. Sofern der Mindestabs­tand von eineinhalb Metern durchgehen­d eingehalte­n werden kann, gilt an Grundschul­en für die Jahrgangss­tufen 1 bis 3 sowie an Förderschu­len für die Jahrgangss­tufen 5 und 6 Präsenzunt­erricht. Ist kein Mindestabs­tand möglich, findet dort Wechselunt­erricht statt.

Die Abschlussk­lassen – darunter auch die vierten Klassen der Grundschul­e und die elften Klassen der Gymnasien und Fachobersc­hulen – werden weiterhin in Präsenz unterricht­et, wenn der Mindestabs­tand eingehalte­n werden kann. Falls nicht, gilt auch hier Wechselunt­erricht.

An allen anderen Schularten und Jahrgangss­tufen findet Distanzunt­erricht statt, solange die Inzidenz über 100 bleibt.

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