Stadt regelt Lärmschutz
Friedberg stellt Kriterien auf und setzt auf eine gütliche Einigung mit den Grundstücksbesitzern. Im Fall des Falles will Bürgermeister Eichmann aber auch „schwerere Geschütze“auffahren
Friedberg stellt Kriterien für Lärmschutzwände auf und setzt auf gütliche Einigungen mit Grundstücksbesitzern. Es gibt auch „schwere Geschütze“.
Friedberg Der Verkehr nimmt zu, die Häuser rücken näher zusammen – kein Wunder also, dass sich immer mehr Grundstücksbesitzer Lärmschutzwände wünschen. „Eine Scheußlichkeit jagt die andere“, stellte Claudia Eser-Schuberth (Grüne) im Planungsausschuss des Friedberger Stadtrats fest. Doch wie sollen Politik und Verwaltung mit diesem Eingriff in das Ortsbild umgehen?
Ganz konkret befasste sich der Ausschuss mit zwei beantragten Lärmschutzeinrichtungen in Haberskirch und an der Afrastraße in Friedberg. Darüber hinaus sollten aber auch allgemeine Regelungen getroffen werden, die einerseits den Anliegen der Hausbesitzer, andererseits aber auch gestalterischen Ansprüchen Rechnung tragen. Denn immer häufiger möchten Hausbesitzer den Schutz auch dort, wo keine baurechtliche Verpflichtung besteht. Gerade in engen Straßenräumen, die durch geschlossene Einfriedungen begrenzt werden, wirken diese nach Auffassung von Baureferentin Lillian Sedlmair deutlich weniger attraktiv. Und gerade an Ortsrändern kann die Ansicht nachhaltig beeinflusst werden.
In Bereichen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen hat die Stadt das Problem dadurch geregelt, dass Höhe und Art der Grundstückseinfriedungen festgelegt sind. „Eine Befreiung von diesen Festsetzungen lehnen wir strikt ab“, sagte die Baureferentin. Problematischer sind solche Quartiere, für die es keinen Bebauungsplan gibt. Sie machen immerhin fast ein Drittel des bebauten Stadtgebiets aus. Dort sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von zwei Metern erlaubt. Aussagen zur Wahl des Materials trifft die Bayerische Bauordnung nicht – dem persönlichen Geschmack sind also keine Grenzen gesetzt.
Regeln ließe sich das mit einer Einfriedungssatzung, die für das ganze Stadtgebiet gilt. Baureferentin Lillian Sedlmair warnte jedoch vor einer Überreglementierung und gab außerdem zu bedenken, dass die Verwaltung derzeit mit einer ganzen Reihe von Satzungen beschäftigt ist – vom Erlass einer Kinderspielplatzablösesatzung bis zum Erlass einer Fahrradsatzung. Stattdessen soll die Verwaltung versuchen, mit den Bauherren zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Als Kriterien dafür wurden festgelegt:
Es handelt sich um eine städtebaulich besonders sensible Situation, etwa am Ortseingang der Stadtteile, in der Nähe zu Denkmälern. Zum Außenbereich sind bei entsprechender Grundstücksgröße Lärmschutzwälle zu errichten. Lärmschutzwände sind vorrangig in Holz auszuführen und entsprechend der Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde zu begrünen. Grundstücksübergreifende Lärmschutzwände sind einheitlich zu gestalten.
Unter diesen Voraussetzungen stimmte der Ausschuss dem Bau einer Lärmschutzwand für das Grundstück südlich der Luitpoldstraße und östlich der Afrastraße zu. Dort steht bereits ein neues Einfamilienhaus, der Bau eines Mehrfamilienhauses wurde im Februar genehmigt.
Ist keine Einigung möglich, stellt die Stadt einen Bebauungsplan auf und verhängt eine Veränderungssperre. „Wenn es Schwierigkeiten gibt, werden wir schwerere Geschütze auffahren müssen“, kündigte Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) an. Dazu kommt es nun in Haberskirch, wo nördlich der Einmündung der St.-Stefan-Straße in die ehemalige Kreisstraße AIC 25 zwei Doppelhaushälften und ein Einzelhaus entstanden sind. Die Eigentümer wünschen sich eine Schallschutzwand entlang der alten Kreisstraße. Dort ergeben sich aber gleich drei Probleme: Es handelt sich um den Ortseingang, in der Nähe befindet sich eine denkmalgeschützte Kapelle und die Schutzwände könnten die Sicht beim Einbiegen auf die AIC 25 behindern.
Andreas Beutlrock (CSU) erinnerte daran, dass seine Fraktion schon bei der Genehmigung der neuen Häuser für einen Bebauungsplan plädiert habe, um solche Konflikte zu lösen. Laut Bürgermeister Eichmann hatte es zu diesem Zeitpunkt aber schon einen positiven Bescheid auf die Bauvoranfrage gegeben, der rechtlich bindend gewesen sei. Der neue Bebauungsplan soll nun auch den Bereich südlich der St.-Stefan-Straße und den Einmündungsbereich umfassen. „Unser Antrag auf eine Querungshilfe an dieser Stelle ist 20 Jahre alt, seit 2013 liegt die Genehmigung vor“, erinnerte Beutlrock an den Wunsch der Haberskircher nach einer Verkehrsinsel, die das Überqueren der AIC 25 alt sicherer machen soll.