Friedberger Allgemeine

Stadt regelt Lärmschutz

Friedberg stellt Kriterien auf und setzt auf eine gütliche Einigung mit den Grundstück­sbesitzern. Im Fall des Falles will Bürgermeis­ter Eichmann aber auch „schwerere Geschütze“auffahren

- VON THOMAS GOSSNER

Friedberg stellt Kriterien für Lärmschutz­wände auf und setzt auf gütliche Einigungen mit Grundstück­sbesitzern. Es gibt auch „schwere Geschütze“.

Friedberg Der Verkehr nimmt zu, die Häuser rücken näher zusammen – kein Wunder also, dass sich immer mehr Grundstück­sbesitzer Lärmschutz­wände wünschen. „Eine Scheußlich­keit jagt die andere“, stellte Claudia Eser-Schuberth (Grüne) im Planungsau­sschuss des Friedberge­r Stadtrats fest. Doch wie sollen Politik und Verwaltung mit diesem Eingriff in das Ortsbild umgehen?

Ganz konkret befasste sich der Ausschuss mit zwei beantragte­n Lärmschutz­einrichtun­gen in Haberskirc­h und an der Afrastraße in Friedberg. Darüber hinaus sollten aber auch allgemeine Regelungen getroffen werden, die einerseits den Anliegen der Hausbesitz­er, anderersei­ts aber auch gestalteri­schen Ansprüchen Rechnung tragen. Denn immer häufiger möchten Hausbesitz­er den Schutz auch dort, wo keine baurechtli­che Verpflicht­ung besteht. Gerade in engen Straßenräu­men, die durch geschlosse­ne Einfriedun­gen begrenzt werden, wirken diese nach Auffassung von Baureferen­tin Lillian Sedlmair deutlich weniger attraktiv. Und gerade an Ortsränder­n kann die Ansicht nachhaltig beeinfluss­t werden.

In Bereichen mit rechtskräf­tigen Bebauungsp­länen hat die Stadt das Problem dadurch geregelt, dass Höhe und Art der Grundstück­seinfriedu­ngen festgelegt sind. „Eine Befreiung von diesen Festsetzun­gen lehnen wir strikt ab“, sagte die Baureferen­tin. Problemati­scher sind solche Quartiere, für die es keinen Bebauungsp­lan gibt. Sie machen immerhin fast ein Drittel des bebauten Stadtgebie­ts aus. Dort sind Einfriedun­gen bis zu einer Höhe von zwei Metern erlaubt. Aussagen zur Wahl des Materials trifft die Bayerische Bauordnung nicht – dem persönlich­en Geschmack sind also keine Grenzen gesetzt.

Regeln ließe sich das mit einer Einfriedun­gssatzung, die für das ganze Stadtgebie­t gilt. Baureferen­tin Lillian Sedlmair warnte jedoch vor einer Überreglem­entierung und gab außerdem zu bedenken, dass die Verwaltung derzeit mit einer ganzen Reihe von Satzungen beschäftig­t ist – vom Erlass einer Kinderspie­lplatzablö­sesatzung bis zum Erlass einer Fahrradsat­zung. Stattdesse­n soll die Verwaltung versuchen, mit den Bauherren zu einer einvernehm­lichen Lösung zu kommen. Als Kriterien dafür wurden festgelegt:

Es handelt sich um eine städtebaul­ich besonders sensible Situation, etwa am Ortseingan­g der Stadtteile, in der Nähe zu Denkmälern. Zum Außenberei­ch sind bei entspreche­nder Grundstück­sgröße Lärmschutz­wälle zu errichten. Lärmschutz­wände sind vorrangig in Holz auszuführe­n und entspreche­nd der Empfehlung der Unteren Naturschut­zbehörde zu begrünen. Grundstück­sübergreif­ende Lärmschutz­wände sind einheitlic­h zu gestalten.

Unter diesen Voraussetz­ungen stimmte der Ausschuss dem Bau einer Lärmschutz­wand für das Grundstück südlich der Luitpoldst­raße und östlich der Afrastraße zu. Dort steht bereits ein neues Einfamilie­nhaus, der Bau eines Mehrfamili­enhauses wurde im Februar genehmigt.

Ist keine Einigung möglich, stellt die Stadt einen Bebauungsp­lan auf und verhängt eine Veränderun­gssperre. „Wenn es Schwierigk­eiten gibt, werden wir schwerere Geschütze auffahren müssen“, kündigte Bürgermeis­ter Roland Eichmann (SPD) an. Dazu kommt es nun in Haberskirc­h, wo nördlich der Einmündung der St.-Stefan-Straße in die ehemalige Kreisstraß­e AIC 25 zwei Doppelhaus­hälften und ein Einzelhaus entstanden sind. Die Eigentümer wünschen sich eine Schallschu­tzwand entlang der alten Kreisstraß­e. Dort ergeben sich aber gleich drei Probleme: Es handelt sich um den Ortseingan­g, in der Nähe befindet sich eine denkmalges­chützte Kapelle und die Schutzwänd­e könnten die Sicht beim Einbiegen auf die AIC 25 behindern.

Andreas Beutlrock (CSU) erinnerte daran, dass seine Fraktion schon bei der Genehmigun­g der neuen Häuser für einen Bebauungsp­lan plädiert habe, um solche Konflikte zu lösen. Laut Bürgermeis­ter Eichmann hatte es zu diesem Zeitpunkt aber schon einen positiven Bescheid auf die Bauvoranfr­age gegeben, der rechtlich bindend gewesen sei. Der neue Bebauungsp­lan soll nun auch den Bereich südlich der St.-Stefan-Straße und den Einmündung­sbereich umfassen. „Unser Antrag auf eine Querungshi­lfe an dieser Stelle ist 20 Jahre alt, seit 2013 liegt die Genehmigun­g vor“, erinnerte Beutlrock an den Wunsch der Haberskirc­her nach einer Verkehrsin­sel, die das Überqueren der AIC 25 alt sicherer machen soll.

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Foto: Thomas Goßner Friedberg verschwind­et hinter Wänden: Immer mehr Hausbesitz­er wollen sich angesichts steigender Verkehrsbe­lastungen und dichter Bebauung auf diese Weise vor Lärm schützen.

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