Staatsanwalt: Brandstiftung ist nicht beweisbar
Vorgang Die Behörde hat die Ermittlungsergebnisse der Kripo im Fall des verheerenden Feuers am Landgasthaus in Burgadelzhausen beurteilt
AdelzhausenBurgadelzhausen Das große Rätselraten begann schon, als der Qualm noch nicht einmal verraucht war: Wie ist das Feuer entstanden, das am Abend des 10. Juli 2020 das beliebte Landgasthaus in Burgadelzhausen nahezu vernichtet hat? Diese Frage bewegte die Menschen nach dem Großbrand.
Doch nicht nur sie, sondern auch die Brandfahnder des Polizeipräsidiums in Augsburg beschäftigte das. Sie kamen im April zu dem Schluss: Es handelte sich um vorsätzliche Brandstiftung. Auch einen Tatverdächtigen hatte die Kripo. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Ermittlungsergebnisse inzwischen bewertet.
Das Feuer war in einem Holzschuppen im rückwärtigen Teil des Gebäudes ausgebrochen. Schon wenige Wochen danach war sich die Polizei sicher gewesen: Ein technischer Defekt sei als Ursache für den Großbrand in Burgadelzhausen ausgeschlossen, wie ein Sprecher damals mitteilte. Seither beschäftigte die Ermittler die Frage: Handelte es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung?
Im vergangenen April präsentierte das Polizeipräsidium schließlich das Ergebnis ihrer monatelangen Ermittlungen. Der Brand sei vorsätzlich gelegt worden, so ein Sprecher. Der Tat verdächtigt werde ein 51-Jähriger aus dem Landkreis AichachFriedberg. Sie stehe aber in keinem Bezug zur Gaststätte und deren Betreibern, sondern habe einen privaten Hintergrund. Die Kripo vermutete, dass der Mann die Hütte aus Frust angezündet habe. Auslöser sei vermutlich ein Vorfall im persönlichen Umfeld des Mannes gewesen, der der Brandlegung vorausgegangen sei.
Die Nachricht von der vorsätzlichen Brandstiftung erregte große öffentliche Aufmerksamkeit. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungsergebnisse bewertet und ihre Konsequenzen gezogen. Demnach wird es keine Anklage gegen den Tatverdächtigen geben. Die Brandstiftung ist ihm nicht nachzuweisen. Auf Anfrage erklärt Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai, die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren gegen den 51-Jährigen eingestellt. Denn: Der Tatnachweis sei „nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu führen“, so der Pressesprecher. Bedeutet das, dass die Kripo bei ihren Ermittlungen zu einem falschen Ergebnis gekommen ist? So sieht das die Staatsanwaltschaft nicht. Nickolai betont: „Wir haben natürlich Indizien.“Und es seien auch gute Indizien gewesen.
Doch sämtliche Indizien und Anhaltspunkte reichten in der Zusammenschau nicht für eine Anklage aus, erklärt der Pressesprecher. Ein Aspekt dabei ist auch die offenbar nicht eindeutig geklärte Frage, ob und wann der Tatverdächtige am Brandort war. Damals, an dem Abend des 10. Juli 2020, als das Feuer hinter dem Gebäude ausgebrochen war, saßen vorne die Menschen noch gemütlich im Biergarten.
Für sie fand der Genuss des warmen Sommerabends ein jähes Ende, als Zeugen den Rauch entdeckten und Alarm schlugen. 145 Feuerwehrleute aus dem ganzen Landkreis wurden nach Burgadelzhausen gerufen.
Die Löscharbeiten waren eine Herausforderung für sie. Immerhin kamen keine Menschen zu Schaden. Doch materiell gesehen konnten die Feuerwehrleute nicht mehr viel retten. Auch erfahrene Einsatzkräfte waren damals beeindruckt von der rasenden Geschwindigkeit, mit der sich die Flammen ausbreiteten. Am Ende blieben verkohlte Teile des Dachstuhles und die Grundmauern übrig. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 1,5 Millionen Euro geschätzt.
Nicht nur bei den Besitzern, auch in der Dorfgemeinschaft Burgadelzhausen hat der Brand eine Wunde hinterlassen. Das Landgasthaus, das ein geschätztes Speise- und Veranstaltungslokal in der Region war, war auch der Treffpunkt der Dorfbewohner. Und das über Generationen hinweg. Die Wirtschaft galt als gute Stube des Dorfes, bis heute wird das Gasthaus schmerzlich vermisst.