ExJägerchef zahlt Geldauflage
Verfahren gegen Vocke wegen Untreue ist eingestellt
München Das Verfahren gegen den ehemaligen bayerischen Jagdverbandspräsidenten Jürgen Vocke wegen des Verdachts der Untreue ist gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. „Nach der fristgerechten und vollständigen Erfüllung der Auflage wurde das Verfahren endgültig eingestellt“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zur Höhe der Geldauflage machte die Anklagebehörde keine Angaben.
Vocke war laut Bayerischem Jagdverband (BJV) 2019 aus den eigenen Reihen angezeigt worden. Der heute 78-Jährige war daraufhin von der Spitze des einflussreichen Verbands zurückgetreten, den er zuvor ein Vierteljahrhundert lang geführt hatte. Bei den Ermittlungen gegen ihn war es laut Staatsanwaltschaft um private Auslagen, den Dienstwagen und die Beschäftigung seiner Tochter bei einem mit dem Jagdverband verbundenen Unternehmen gegangen. In diesem Zuge waren die BJV-Geschäftsstelle in Feldkirchen (Landkreis München) durchsucht und Akten und Daten beschlagnahmt worden.
Das Einstellen eines Verfahrens gegen eine Geldauflage ist möglich, wenn die Staatsanwaltschaft in einer vorläufigen Bewertung davon ausgeht, dass ein Tatnachweis zwar geführt werden könnte, die Auflage aber geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
Vockes Nachfolger als Jägerpräsident, Ernst Weidenbusch, sagte: „Dem endgültigen Abschluss dieses unschönen Kapitels in der Geschichte des Verbandes und einer Rehabilitierung des langjährigen Präsidenten des BJV steht damit nichts mehr im Wege.“Der Verband sei beruhigt, „dass sich die teils unüberlegt und haltlos ausgesprochenen, denunzierenden Anschuldigungen“erwartungsgemäß nicht bestätigt hätten. Der Verband wolle nun das Lebenswerk Vockes in geeigneter Weise würdigen. Vocke stand dem Jagdverband von 1994 bis 2019 vor. Von 1998 bis 2008 saß er für die CSU im Landtag.