CoronaInzidenz steigt im Wittelsbacher Land auf 69,6
Weil der Wert den dritten Tag in Folge über 50 liegt, dürften ab Dienstag neue Kontaktbeschränkungen gelten
AichachFriedberg Zum Sonntag trat im Wittelsbacher Land die 3G-Regel in Kraft, weil in der Woche zuvor drei Tage nacheinander die SiebenTage-Inzidenz über 35 lag. Ebenfalls am Sonntag lag der Wert nun den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Erstmals hat die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag mit 56,3 die 50 überschritten. Am Samstag lag der Wert laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei 61,9, am Sonntag stieg er weiter auf 69,6.
Bereits seit Sonntag gilt im Wittelsbacher Land die 3G-Regel. Nach Angaben des Landratsamtes dürfen nur noch Menschen in Fitnessstudios, Freizeiteinrichtungen, Sporthallen, Schwimmbäder und in die Innengastronomie, die geimpft, genesen oder eben getestet sind. Gleiches gilt für private oder öffentliche Veranstaltungen. Auch sogenannte körpernahe Dienstleistungen, wie etwa ein Friseurbesuch, sind von der neuen Regel betroffen.
Voraussichtlich ab Dienstag dürften wegen des dauerhaften Überschreitens des Werts von 50 Kontaktbeschränkungen dazu kommen. Vom Landratsamt gab es dazu am
Wochenende noch keine Information. Wie bisher dürften sich dann bis zu zehn Personen treffen, allerdings dürfen sie nur noch aus maximal drei Haushalten kommen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden ebenfalls nicht mitgezählt, weder bei der Personenzahl noch bei der Zahl der Haushalte. Keine Änderung gibt es durch das Überschreiten der Inzidenz von 50 bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Taufen oder sonstigen privaten Feiern. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 gilt: Draußen dürfen sich bis zu 50 Personen treffen, drinnen bis zu 25. Auch hier zählen Geimpfte und Genesene nicht dazu. Erst, wenn die Inzidenz 100 dauerhaft überschreitet, gibt es weitere Einschränkungen.