Hunde an die Leine
Ein Hund ging auf einem Feldweg bei Mering auf einen anderen Vierbeiner und dessen Besitzer los. Immer wieder wird nach solchen Vorfällen Leinenpflicht gefordert. Wie Kommunen damit umgehen
Ein Hund ging bei Mering auf einen anderen Hund und dessen Besitzer los. Immer wieder wird nach solchen Vorfällen Leinenpflicht gefordert.
AichachFriedberg Leinenzwang, ja oder nein? Diese Diskussion kommt immer wieder auf, wenn ein Hund ein anderes Tier oder einen Menschen beißt, gerade wieder auf einem Feldweg bei Mering. Dort biss ein frei laufender Hund erst einen anderen und dann dessen Besitzer.
Eine allgemeine Anleinpflicht gibt es in Bayern nicht, es bleibt den Kommunen überlassen, wie sie es handhaben. In Grünanlagen oder auf Spielplätzen schreibt die Grünanlagensatzung vor, ob Hunde erlaubt sind oder angeleint werden müssen. Städte und Gemeinden haben außerdem die Möglichkeit, eine Hundehaltungsverordnung aufzusetzen, in der sie einen Leinenzwang für Kampfhunde und große Hunde einführen können. Das wünschen sich auch viele Besitzer kleiner Hunde, darunter Wolfgang Wittmann, aus Friedberg. Sein Kleinpudel wurde in den vergangenen Jahren viermal von großen Hunden angegriffen.
Wittmann berichtet: „Bisher wurde mein Hund noch nicht ernsthaft verletzt. Ich konnte mich immer dazwischenstellen. Aber damit bringe auch ich mich in Gefahr.“Die Angreifer seien weder angeleint noch in Sichtweite der Besitzer gewesen. „Die Halter hatten ihre Tiere nicht unter Kontrolle, das darf nicht sein.“Von den besonderen Auflagen für einzelne, bereits auffällig gewordene Hunde hält er nichts. „Da ist ja dann schon etwas passiert. Wichtig ist die Gefahrenvorsorge“, sagt er.
In Friedberg dürfen Hunde frei laufen, auf Spielplätzen, im Stadtgarten und im Schlosspark regelt allerdings eine Satzung, dass alle Hunde angeleint werden müssen. An den Badeseen sind sie per Hausordnung teils sogar verboten, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Über eine Verschärfung werde nicht nachgedacht. Wenn sich jemand beschwert, kümmert sich die Stadtverwaltung darum oder leitet das Problem an Fachstellen weiter, die Einschränkungen (etwa Leinen- oder Maulkorbpflicht) für das auffällig gewordene Tier beschließen können. Aktuell gibt es in Friedberg ein Dutzend Hunde, für die solche Auflagen gelten.
Der Aichacher Bürgermeister Klaus Habermann sieht ebenso keinen Grund für eine Anleinpflicht.
„Es ist nicht immer sinnvoll, eine Gesellschaft zu reglementieren. Als Erstes sollte auf Verantwortungsbewusstsein gesetzt werden. Schließlich kennen die Hundebesitzer ihre Tiere am besten.“In Aichach wird daher nur bei Bedarf in die Hundehaltung eingegriffen, zum Beispiel, wenn ein Hund nachweislich eine Gefahr darstellt. Auch Angela Waschek, in der Merchinger Gemeindeverwaltung für Ordnung und Soziales zuständig, sagt: „In Merching haben wir mittlerweile sehr viele Hunde, und trotzdem gibt es keine Beschwerden über die frei laufenden Tiere.“Einen Leinenzwang gibt es in der Kommune nicht.
In einigen Kommunen des Landkreises gilt dagegen Leinenzwang für große und Kampfhunde. Affing hat
Beispiel seit mehreren Jahrzehnten eine Hundehaltungsverordnung. Marianne Birkner, zuständig für öffentliche Sicherheit und Ordnung, sagt: „Ich finde das durchaus sinnvoll. Infrage stelle ich nur, ob man die Gefahr eines Hundes tatsächlich an seiner Größe festmachen kann.“Sie berichtet, dass sich noch kein Hundebesitzer über die Regel beschwert habe. Ab und zu werden Hinweise zu einem vermeintlichen Verstoß der Leinenpflicht gegeben. Oft handle es sich jedoch um kleine Hunde, die von der Regelung ausgenommen sind. „Im vergangenen Jahr haben wir häufiger Anrufe bekommen. Wahrscheinlich waren wegen der Pandemie einfach mehr Leute draußen unterwegs“, meint Birkner.
In der Verwaltungsgemeinschaft Aindling, Petersdorf und Todtenweis hat jede Kommune ihre eigene Hundehaltungsverordnung. In Aindling wurde sie erst dieses Jahr neu aufgesetzt. Johannes Schön, Mitarbeiter des Ordnungsamtes, sieht in dieser Verordnung eine wichtige Vorsichtsmaßnahme. Die Zahl der Hunde in der Gemeinde werde mehr, weil auch die Bevölkerung wachse. „Die Bedeutung der Leinenpflicht hat meiner Ansicht nach stark zugenommen“, sagt Schön.
Die Verwaltungsgemeinschaft Mering, Schmiechen und Steindorf hat keine Hundehaltungsverordzum nung. Grund ist, dass Leinenpflicht auch kontrolliert werden müsste. Bernhard Bordon, Abteilungsleiter des Bereichs Bürger und Service, erklärt: „Wir können die Einhaltung nicht überprüfen und deshalb auch keine Verstöße sanktionieren.“Er hält es für sinnvoller, Einschränkungen nur in konkreten Fällen festzulegen. Derzeit gibt es in der Verwaltungsgemeinschaft zwei kleine Hunde, beides Mischlinge, für die Leinenpflicht gilt. Und auch im Freizeitgelände Badanger müssen alle Tiere angebunden werden.
„Die Kontrolle der Verordnung ist natürlich schwierig“, sagt KarlHeinz Kerscher, Bürgermeister in Kühbach. Überprüft wird die Einhaltung der Leinenpflicht, daher nur nach Hinweisen.
Kleine Hunde sind von der Regelung ausgenommen