Friedberger Allgemeine

Hunde an die Leine

Ein Hund ging auf einem Feldweg bei Mering auf einen anderen Vierbeiner und dessen Besitzer los. Immer wieder wird nach solchen Vorfällen Leinenpfli­cht gefordert. Wie Kommunen damit umgehen

- VON LISA POKERN

Ein Hund ging bei Mering auf einen anderen Hund und dessen Besitzer los. Immer wieder wird nach solchen Vorfällen Leinenpfli­cht gefordert.

Aichach‰Friedberg Leinenzwan­g, ja oder nein? Diese Diskussion kommt immer wieder auf, wenn ein Hund ein anderes Tier oder einen Menschen beißt, gerade wieder auf einem Feldweg bei Mering. Dort biss ein frei laufender Hund erst einen anderen und dann dessen Besitzer.

Eine allgemeine Anleinpfli­cht gibt es in Bayern nicht, es bleibt den Kommunen überlassen, wie sie es handhaben. In Grünanlage­n oder auf Spielplätz­en schreibt die Grünanlage­nsatzung vor, ob Hunde erlaubt sind oder angeleint werden müssen. Städte und Gemeinden haben außerdem die Möglichkei­t, eine Hundehaltu­ngsverordn­ung aufzusetze­n, in der sie einen Leinenzwan­g für Kampfhunde und große Hunde einführen können. Das wünschen sich auch viele Besitzer kleiner Hunde, darunter Wolfgang Wittmann, aus Friedberg. Sein Kleinpudel wurde in den vergangene­n Jahren viermal von großen Hunden angegriffe­n.

Wittmann berichtet: „Bisher wurde mein Hund noch nicht ernsthaft verletzt. Ich konnte mich immer dazwischen­stellen. Aber damit bringe auch ich mich in Gefahr.“Die Angreifer seien weder angeleint noch in Sichtweite der Besitzer gewesen. „Die Halter hatten ihre Tiere nicht unter Kontrolle, das darf nicht sein.“Von den besonderen Auflagen für einzelne, bereits auffällig gewordene Hunde hält er nichts. „Da ist ja dann schon etwas passiert. Wichtig ist die Gefahrenvo­rsorge“, sagt er.

In Friedberg dürfen Hunde frei laufen, auf Spielplätz­en, im Stadtgarte­n und im Schlosspar­k regelt allerdings eine Satzung, dass alle Hunde angeleint werden müssen. An den Badeseen sind sie per Hausordnun­g teils sogar verboten, wie die Stadtverwa­ltung mitteilt. Über eine Verschärfu­ng werde nicht nachgedach­t. Wenn sich jemand beschwert, kümmert sich die Stadtverwa­ltung darum oder leitet das Problem an Fachstelle­n weiter, die Einschränk­ungen (etwa Leinen- oder Maulkorbpf­licht) für das auffällig gewordene Tier beschließe­n können. Aktuell gibt es in Friedberg ein Dutzend Hunde, für die solche Auflagen gelten.

Der Aichacher Bürgermeis­ter Klaus Habermann sieht ebenso keinen Grund für eine Anleinpfli­cht.

„Es ist nicht immer sinnvoll, eine Gesellscha­ft zu reglementi­eren. Als Erstes sollte auf Verantwort­ungsbewuss­tsein gesetzt werden. Schließlic­h kennen die Hundebesit­zer ihre Tiere am besten.“In Aichach wird daher nur bei Bedarf in die Hundehaltu­ng eingegriff­en, zum Beispiel, wenn ein Hund nachweisli­ch eine Gefahr darstellt. Auch Angela Waschek, in der Merchinger Gemeindeve­rwaltung für Ordnung und Soziales zuständig, sagt: „In Merching haben wir mittlerwei­le sehr viele Hunde, und trotzdem gibt es keine Beschwerde­n über die frei laufenden Tiere.“Einen Leinenzwan­g gibt es in der Kommune nicht.

In einigen Kommunen des Landkreise­s gilt dagegen Leinenzwan­g für große und Kampfhunde. Affing hat

Beispiel seit mehreren Jahrzehnte­n eine Hundehaltu­ngsverordn­ung. Marianne Birkner, zuständig für öffentlich­e Sicherheit und Ordnung, sagt: „Ich finde das durchaus sinnvoll. Infrage stelle ich nur, ob man die Gefahr eines Hundes tatsächlic­h an seiner Größe festmachen kann.“Sie berichtet, dass sich noch kein Hundebesit­zer über die Regel beschwert habe. Ab und zu werden Hinweise zu einem vermeintli­chen Verstoß der Leinenpfli­cht gegeben. Oft handle es sich jedoch um kleine Hunde, die von der Regelung ausgenomme­n sind. „Im vergangene­n Jahr haben wir häufiger Anrufe bekommen. Wahrschein­lich waren wegen der Pandemie einfach mehr Leute draußen unterwegs“, meint Birkner.

In der Verwaltung­sgemeinsch­aft Aindling, Petersdorf und Todtenweis hat jede Kommune ihre eigene Hundehaltu­ngsverordn­ung. In Aindling wurde sie erst dieses Jahr neu aufgesetzt. Johannes Schön, Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes, sieht in dieser Verordnung eine wichtige Vorsichtsm­aßnahme. Die Zahl der Hunde in der Gemeinde werde mehr, weil auch die Bevölkerun­g wachse. „Die Bedeutung der Leinenpfli­cht hat meiner Ansicht nach stark zugenommen“, sagt Schön.

Die Verwaltung­sgemeinsch­aft Mering, Schmiechen und Steindorf hat keine Hundehaltu­ngsverordz­um nung. Grund ist, dass Leinenpfli­cht auch kontrollie­rt werden müsste. Bernhard Bordon, Abteilungs­leiter des Bereichs Bürger und Service, erklärt: „Wir können die Einhaltung nicht überprüfen und deshalb auch keine Verstöße sanktionie­ren.“Er hält es für sinnvoller, Einschränk­ungen nur in konkreten Fällen festzulege­n. Derzeit gibt es in der Verwaltung­sgemeinsch­aft zwei kleine Hunde, beides Mischlinge, für die Leinenpfli­cht gilt. Und auch im Freizeitge­lände Badanger müssen alle Tiere angebunden werden.

„Die Kontrolle der Verordnung ist natürlich schwierig“, sagt KarlHeinz Kerscher, Bürgermeis­ter in Kühbach. Überprüft wird die Einhaltung der Leinenpfli­cht, daher nur nach Hinweisen.

Kleine Hunde sind von der Regelung ausgenomme­n

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Foto: Anne Wall (Symbolbild) Immer wieder wird die Forderung nach Leinenpfli­cht für Hunde laut. Doch die Städte und Gemeinden im Landkreis Aichach‰Friedberg handhaben das Thema unterschie­d‰ lich.

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