Friedberger Allgemeine

Autorennen durch Augsburg: Zwei junge Fahrer vor Gericht

Wegen Wettfahrte­n in der Innenstadt und in Lechhausen müssen sich zwei Autofahrer vor Gericht verantwort­en. In einem Fall war ein Fußgänger verletzt worden

- VON MICHAEL SIEGEL

Holprige Aufarbeitu­ng zweier Autorennen in Augsburg vor Gericht: Ein 23-Jähriger wurde von seiner Anwaltskan­zlei alleingela­ssen, er erreichte aber eine reduzierte Geldbuße von 1800 Euro plus 14 Monate Führersche­insperre. In einem anderen Fall wurde das Verfahren ausgesetzt, weil zunächst ein Gutachten erstellt werden soll.

Zwei junge Männer, darunter ein nun angeklagte­r 23-jähriger Augsburger, haben sich im Juli 2020 in Augsburg-Lechhausen ein Kraftfahrz­eugrennen geliefert. Dabei war ein Fußgänger erheblich verletzt worden. Der Student war gegen 23.25 Uhr mit seinem Mini vor seinem nachfolgen­den Bekannten auf der Strecke Stätzlinge­r Straße – Feuerhauss­traße – Blücherstr­aße unterwegs. Teilweise herrscht im besagten Bereich Tempo 50, teils auch nur Tempo 30. Laut Zeugenauss­agen sollen die beiden Autos aber bis 80 oder gar 100 Stundenkil­ometer schnell gewesen sein.

In der Feuerhauss­traße wollte eine dreiköpfig­e Fußgängerg­ruppe die Fahrbahn überqueren, als der Mini und der Mercedes heranbraus­ten. Während der Mini-Fahrer die Passanten rechtzeiti­g sah und noch ausweichen konnte, erfasste der damals 20-Jährige im nachfolgen­den Auto das Bein eines 25-jährigen Mannes. Der kam mit erhebliche­n Verletzung­en ins Krankenhau­s, wo er operiert werden musste. Der Unfallfahr­er war bereits im Februar zu 1800 Euro Geldbuße und einer längeren Führersche­insperre verurteilt worden. Der jetzt angeklagte Student hatte in derselben Sache einen Strafbefeh­l über 4800 Euro und eine Führersche­insperre von 14 Monaten ausgesproc­hen bekommen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, weswegen die Sache nun vor Richterin Andrea Hobert landete.

Der Angeklagte musste sich vor Gericht alleine vertreten, aus der von ihm benannten Anwaltskan­zlei war niemand zum Prozess erschienen. Er wollte aber keine Angaben machen. Die Richterin erklärte ihm, dass er nach einem kompletten Verfahren samt Zeugenvern­ehmungen mit einer höheren Strafe als jener im Strafbefeh­l zu rechnen habe. Sie empfahl, den Einspruch zurückzune­hmen. Es stellte sich heraus, dass die Geldbuße im Strafbefeh­l sich noch auf die Zeit bezog, wo der 23-Jährige ein regelmäßig­es Einkommen erhielt, wohingegen er sich jetzt als Student eingeschri­eben habe. Also kamen Richterin, Staatsanwa­lt und der Angeklagte überein, den Einspruch auf das Strafmaß zu beschränke­n, den Tatbestand des Kraftfahrz­eugrennens aber anzuerkenn­en. Aufgrund der veränderte­n Tagessatzh­öhe aus wirtschaft­lichen Gründen muss der 23-Jährige nun „nur“noch 1800 Euro Geldbuße zahlen. Die Führersche­insperre blieb bestehen.

Noch kein Ergebnis gibt es in einem Verfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrz­eugrennens, das im Mai 2020 zwischen drei Autos in der Augsburger Innenstadt stattgefun­den haben soll. Zwischen Gericht, Staatsanwa­ltschaft und den drei Verteidige­rn der Angeklagte­n wurden Unstimmigk­eiten deutlich, was die gefahrenen Geschwindi­gkeiten der beteiligte­n Fahrzeuge anbelangt. Deswegen will Richter Dominik Semsch ein Sachverstä­ndigenguta­chten in Auftrag geben, um belastbare Fakten für ein nachfolgen­des Hauptverfa­hren zu haben. Laut Anklagesch­rift waren drei Männer im Alter von 25 und zweimal 29 Jahren auf der Achse Grottenau, Ludwigstra­ße, Karlstraße unterwegs. Sie fuhren einen Nissan GT, einen AMG Mercedes und einen BMW 335.

Als die Ampel vor der ehemaligen Grottenau-Post auf Grün umschaltet­e, sollen alle drei Autos mit Vollgas Richtung Osten losgestart­et sein. Das Rennen, bei dem es laut Anklage um den Nachweis der besten Beschleuni­gung und der perfekten Fahrzeugbe­herrschung gegangen sei, ging 215 Meter weit. Dann stoppte die Polizei die drei Autos an der Kreuzung Karolinens­traße. Ein Polizeibea­mter hatte die Höchstgesc­hwindigkei­t errechnet. Dabei seien Bilder aus Videokamer­as und sogenannte­n DashKamera­s aus den Fahrzeugen einbezogen worden.

Demnach fuhren die Autos zwischen Tempo 78 und 80 bei einer erlaubten Höchstgesc­hwindigkei­t von Tempo 50. Bei dem Rechtsgesp­räch der Beteiligte­n wurde auch ausgelotet, welches Strafmaß die Angeklagte­n bei einem Geständnis erwarten könnten. Dabei, so berichtete Richter Semsch anschließe­nd, sei es vor allem wegen möglicher Führersche­insperren für die Angeklagte­n nicht zu einer Einigung gekommen. Folglich setzte der Richter das Verfahren für Nachermitt­lungen aus.

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Foto: Matthias Becker (Symbolbild) Immer wieder liefern sich Autofahrer auf der Straße illegale Rennen, auch in Augs‰ burg.

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