Autorennen durch Augsburg: Zwei junge Fahrer vor Gericht
Wegen Wettfahrten in der Innenstadt und in Lechhausen müssen sich zwei Autofahrer vor Gericht verantworten. In einem Fall war ein Fußgänger verletzt worden
Holprige Aufarbeitung zweier Autorennen in Augsburg vor Gericht: Ein 23-Jähriger wurde von seiner Anwaltskanzlei alleingelassen, er erreichte aber eine reduzierte Geldbuße von 1800 Euro plus 14 Monate Führerscheinsperre. In einem anderen Fall wurde das Verfahren ausgesetzt, weil zunächst ein Gutachten erstellt werden soll.
Zwei junge Männer, darunter ein nun angeklagter 23-jähriger Augsburger, haben sich im Juli 2020 in Augsburg-Lechhausen ein Kraftfahrzeugrennen geliefert. Dabei war ein Fußgänger erheblich verletzt worden. Der Student war gegen 23.25 Uhr mit seinem Mini vor seinem nachfolgenden Bekannten auf der Strecke Stätzlinger Straße – Feuerhausstraße – Blücherstraße unterwegs. Teilweise herrscht im besagten Bereich Tempo 50, teils auch nur Tempo 30. Laut Zeugenaussagen sollen die beiden Autos aber bis 80 oder gar 100 Stundenkilometer schnell gewesen sein.
In der Feuerhausstraße wollte eine dreiköpfige Fußgängergruppe die Fahrbahn überqueren, als der Mini und der Mercedes heranbrausten. Während der Mini-Fahrer die Passanten rechtzeitig sah und noch ausweichen konnte, erfasste der damals 20-Jährige im nachfolgenden Auto das Bein eines 25-jährigen Mannes. Der kam mit erheblichen Verletzungen ins Krankenhaus, wo er operiert werden musste. Der Unfallfahrer war bereits im Februar zu 1800 Euro Geldbuße und einer längeren Führerscheinsperre verurteilt worden. Der jetzt angeklagte Student hatte in derselben Sache einen Strafbefehl über 4800 Euro und eine Führerscheinsperre von 14 Monaten ausgesprochen bekommen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, weswegen die Sache nun vor Richterin Andrea Hobert landete.
Der Angeklagte musste sich vor Gericht alleine vertreten, aus der von ihm benannten Anwaltskanzlei war niemand zum Prozess erschienen. Er wollte aber keine Angaben machen. Die Richterin erklärte ihm, dass er nach einem kompletten Verfahren samt Zeugenvernehmungen mit einer höheren Strafe als jener im Strafbefehl zu rechnen habe. Sie empfahl, den Einspruch zurückzunehmen. Es stellte sich heraus, dass die Geldbuße im Strafbefehl sich noch auf die Zeit bezog, wo der 23-Jährige ein regelmäßiges Einkommen erhielt, wohingegen er sich jetzt als Student eingeschrieben habe. Also kamen Richterin, Staatsanwalt und der Angeklagte überein, den Einspruch auf das Strafmaß zu beschränken, den Tatbestand des Kraftfahrzeugrennens aber anzuerkennen. Aufgrund der veränderten Tagessatzhöhe aus wirtschaftlichen Gründen muss der 23-Jährige nun „nur“noch 1800 Euro Geldbuße zahlen. Die Führerscheinsperre blieb bestehen.
Noch kein Ergebnis gibt es in einem Verfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, das im Mai 2020 zwischen drei Autos in der Augsburger Innenstadt stattgefunden haben soll. Zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den drei Verteidigern der Angeklagten wurden Unstimmigkeiten deutlich, was die gefahrenen Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge anbelangt. Deswegen will Richter Dominik Semsch ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um belastbare Fakten für ein nachfolgendes Hauptverfahren zu haben. Laut Anklageschrift waren drei Männer im Alter von 25 und zweimal 29 Jahren auf der Achse Grottenau, Ludwigstraße, Karlstraße unterwegs. Sie fuhren einen Nissan GT, einen AMG Mercedes und einen BMW 335.
Als die Ampel vor der ehemaligen Grottenau-Post auf Grün umschaltete, sollen alle drei Autos mit Vollgas Richtung Osten losgestartet sein. Das Rennen, bei dem es laut Anklage um den Nachweis der besten Beschleunigung und der perfekten Fahrzeugbeherrschung gegangen sei, ging 215 Meter weit. Dann stoppte die Polizei die drei Autos an der Kreuzung Karolinenstraße. Ein Polizeibeamter hatte die Höchstgeschwindigkeit errechnet. Dabei seien Bilder aus Videokameras und sogenannten DashKameras aus den Fahrzeugen einbezogen worden.
Demnach fuhren die Autos zwischen Tempo 78 und 80 bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. Bei dem Rechtsgespräch der Beteiligten wurde auch ausgelotet, welches Strafmaß die Angeklagten bei einem Geständnis erwarten könnten. Dabei, so berichtete Richter Semsch anschließend, sei es vor allem wegen möglicher Führerscheinsperren für die Angeklagten nicht zu einer Einigung gekommen. Folglich setzte der Richter das Verfahren für Nachermittlungen aus.