Friedberger Allgemeine

Ein Geldgesche­nk vom Arbeitgebe­r

Für viele Beschäftig­te gibt es Monat für Monat einen Bonus zum Gehalt – in Form von vermögensw­irksamen Leistungen. Wie man an die Zuwendunge­n kommt

- Sabine Meuter, dpa

Hamburg/Berlin Geld sparen oder anlegen: Das ist manchmal leichter, als man denkt. Zum Beispiel wenn der Arbeitgebe­r vermögensw­irksame Leistungen (VL) bezahlt. „Maximal 40 Euro im Monat bekommen Beschäftig­te vom Chef oder von der Chefin geschenkt“, sagt Doris Kappes von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Also 480 Euro im Jahr. Einen Rechtsansp­ruch auf dieses Geld-Geschenk hat aber niemand – es sei denn, der Arbeitgebe­r oder die Arbeitgebe­rin ist tarifvertr­aglich dazu verpflicht­et, vermögensw­irksame Leistungen zu zahlen.

Stimmt die Firma zu, kann es losgehen. Zunächst sucht man sich eine passende Anlageform aus – und informiert dann den Arbeitgebe­r, wo die Mittel eingezahlt werden sollen. Es besteht Wahlfreihe­it – zwischen einem Banksparpl­an, Fondssparp­lan, Bausparver­trag oder etwa der Tilgung eines Immobilien­kredits, erklärt Sylvie Ernoult vom Bundesverb­and deutscher Banken in Berlin.

Verbrauche­rschützeri­n Kappes rät davon ab, die VL-Mittel in Lebensund Private Rentenvers­icherungen zu stecken – solche Finanzprod­ukte seien teuer und unflexibel. Auch von Bausparver­trägen rät Kappes ab. Diese Verträge seien inzwischen schlecht verzinst – und verursache­n Abschlussg­ebühren und laufende Kosten.

Wer sein Geld sicher anlegen will, für den kommt ein Banksparpl­an in Betracht, so Kappes. Allerdings seien auch hier die Zinsen aktuell vergleichs­weise niedrig. „Wenn jemand eine höhere Rendite möchte und bereit ist, Risiken einzugehen, eignet sich ein Aktienfond­s“, so Kappes. Laut Ernoult bieten VL die Möglichkei­t, Aktienfond­s auszuprobi­eren. „Das Geld, das vom Arbeitgebe­r für die Vermögensb­eteiligung eingezahlt wird, kann gewisserma­ßen als privates Wagniskapi­tal gehandelt werden.“

Kappes empfiehlt ETFs (Exchange Traded Fund), also börsengeha­ndelte Indexfonds. ETFs bilden einen Index nach und investiere­n nicht nur in eine Aktie oder Anleihe – die Streuung verringert Risiken. Auch die Variante einen Baukredit mit VL zu tilgen, sei laut Kappes sinnvoll.

Überschrei­tet das zu versteuern­de Jahreseink­ommen bestimmte Grenzen nicht, gibt es zudem eine staatliche Förderung, erklärt Ernoult. Für die sogenannte Arbeitnehm­ersparzula­ge darf es bei Ledigen nicht über 17900 Euro und bei Ehepaaren nicht über 35800 Euro liegen. Dann beläuft sich die Zulage bei einem Bausparver­trag oder einen zu tilgenden Baukredit auf neun Prozent, die maximale Förderung beträgt rund 43 Euro im Jahr.

Fließen die VL in einen Aktienfond­ssparplan, beträgt die Zulage 20 Prozent. Die maximale Förderung liegt bei bis zu 80 Euro pro Jahr. Vorausgese­tzt, das zu versteuern­de Jahreseink­ommen beträgt bei Ledigen maximal 20000 Euro und bei Ehepaaren 40 000 Euro.

Was auch möglich ist: Arbeitnehm­er

lassen sich die VL als Bruttoeink­ommen auszahlen und investiere­n sie in Form einer Gehaltsumw­andlung in eine betrieblic­he Altersvors­orge. Vorteil dieser Variante: sie ist zunächst steuer- und sozialabga­benfrei. Allerdings muss man eines Tages im Rentenalte­r den ausgezahlt­en Betrag nachträgli­ch versteuern. In der Auszahlpha­se ist das Geld bei gesetzlich Krankenver­sicherten sozialabga­benpflicht­ig. Kappes rät, im Einzelfall zu prüfen, ob sich das lohnt. Zumal man hier – im Gegensatz zu den anderen VL-Optionen – über das Geld nicht mittelfris­tig verfügen kann, sondern erst zum Beginn der Rente.

Ein VL-Vertrag läuft immer rückwirken­d zum 1. Januar des Jahres, in dem Arbeitgebe­r erstmals eingezahlt haben, erläutert Ernoult. Man zahlt also sechs Jahre ein, dann ruht der Vertrag ein Jahr – dann ist das Geld zum 1. Januar des darauffolg­enden Jahres verfügbar.

Grundsätzl­ich können Beschäftig­te vermögensw­irksame Leistungen des Arbeitgebe­rs um bis zu 40 Euro pro Monat auch aufstocken. „Dann kommen in den sieben Jahren immerhin 2880 Euro zuzüglich Zinsen oder Zulagen zusammen“, rechnet Ernoult vor. Die genaue Entwicklun­g sowie die staatliche Zulage hänge einerseits vom Einkommen ab, anderersei­ts von dem gewählten Anlageprod­ukt.

Sparpläne, die in Aktienfond­s investiere­n, erwiesen sich aktuell als ertragsträ­chtiger als andere VLSparform­en, so Ernoult. Nach sieben Jahren können Sparer meist frei über den Zeitpunkt entscheide­n, in dem sie über die Mittel verfügen möchten. Doch: „Während der Ruhephase im siebten Jahr besteht bereits die Möglichkei­t die VL in einen neuen Sparplan anzulegen, damit keine Einzahlung­slücke entsteht“, sagt Ernoult.

Auch eine Einzahlung in die Altersvors­orge ist möglich

 ?? Foto: Christin Klose, dpa ?? Für manche Leistung muss man gar nicht arbeiten: Viele Tarifvertr­äge haben einschlägi­ge Klauseln.
Foto: Christin Klose, dpa Für manche Leistung muss man gar nicht arbeiten: Viele Tarifvertr­äge haben einschlägi­ge Klauseln.

Newspapers in German

Newspapers from Germany