Friedberger Allgemeine

Stadt will mehr Sicherheit für Kita‰Kinder

In Augsburg müssen sich Beschäftig­te in Kindertage­sstätten, die nicht geimpft oder genesen sind, nun zweimal wöchentlic­h testen lassen. Damit geht die Stadt einen Schritt weiter als der Freistaat

- VON MIRIAM ZISSLER

Der Schutz von Kita-Kindern wird zum Beginn des neuen Kindergart­enjahres heiß diskutiert. Der Freistaat lehnt die Einführung von PCR-Pooltests ab. Was bleibt, ist ein GutscheinS­ystem, mit dem Eltern in Apotheken zweimal pro Woche kostenfrei Selbsttest­s für ihre Kinder bekommen können. Augsburg ist das nicht genug. Die Stadt ordnet deshalb in einer Allgemeinv­erfügung eine Testpflich­t für das Kita-Personal an.

Während Politiker auf Landeseben­e die Testpflich­t für die Beschäftig­ten in Kindertage­sstätten fordern, setzt sie die Stadt Augsburg bereits um. Dafür verwendet sie eine Möglichkei­t, die ihr die Bayerische Infektions­maßnahmenv­erordnung bietet. „Sie eröffnet den Kreisverwa­ltungsbehö­rden

die Möglichkei­t, zusätzlich­e Schutzmaßn­ahmen anzuordnen. Von dieser Möglichkei­t macht die Stadt Augsburg aufgrund des Infektions­geschehens Gebrauch“, sagt Bildungsre­ferentin Martina Wild (Grüne) auf Anfrage. Am Mittwoch liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Augsburg bei einem Wert von 162,6. Die vierte Corona-Welle, so sind sich Fachleute einig, werde vor allem jüngere Menschen betreffen – diejenigen, die noch nicht geimpft sind.

Um den Augsburger Kindern zusätzlich­en Schutz und Sicherheit zu bieten, gilt nun folgendes: Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r von Kindertage­sstätten, heilpädago­gischen Tagesstätt­en und der Kindertage­spflege, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiede­nen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, einen Test machen. Daneben muss ein Test nach dem Urlaub erfolgen. Die Beschäftig­ten der städtische­n Einrichtun­gen erhalten ihre Schnelltes­ts direkt über die Trägerin Kita Stadt Augsburg. Wild: „Über die jeweilige Kita-Leitung, die auch die Ausgabe der Tests dokumentie­rt, werden die Tests den Mitarbeite­nden zur Verfügung gestellt. Der Test werde in den Einrichtun­gen entweder im Büro oder Personalzi­mmer vor Dienstbegi­nn durchgefüh­rt. Ist der Test negativ, könnten die Kinder betreut werden, ist er positiv, werde umgehend ein PCR-Test angeordnet. Daneben gelte in städtische­n Kitas für Personen, die sich länger in den Einrichtun­gen aufhalten, wie beispielsw­eise bei der Eingewöhnu­ng, bei Entwicklun­gsgespräch­en oder Eingewöhnu­ngsgespräc­hen, die 3G-Regelung. Eltern müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Die Stiftung Kita-Zentrum St. Simpert, die auf Bistumsebe­ne für die Betreuungs­einrichtun­gen der katholisch­en Kirche zuständig ist, unterhält alleine 30 Kitas in Augsburg. Mit Blick auf die Bistumsebe­ne würde sich der Vorstandsv­orsitzende Günter Groll vom Freistaat eine einheitlic­he Lösung wünschen, alles sollte aus einem Guss sein. Aber so ist es nicht. „Allein im Bistum haben wir mit 18 verschiede­nen Aufsichtsb­ehörden zu tun. Augsburg schert aus, andere werden folgen“, vermutet er.

Er könne die Entscheidu­ng der Stadt aber nachvollzi­ehen. Schließlic­h sollen nach den Wünschen des Freistaats mit dem neuen Kitajahr Krippen, Kindergärt­en und Horte in Bayern unabhängig von der Corona-Inzidenz komplett offenbleib­en. „Das wünschen wir uns alle. Aber wird das auch so kommen?“Mit den Tests der Beschäftig­ten sei eine Vorgabe geschaffen worden, die mehr Sicherheit verspricht. Die Schnelltes­ts beziehen die Einrichtun­gen des Bistums ebenfalls über die Stadt.

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Foto: Silvio Wyszengrad Die Stadt ordnet eine Testpflich­t für das Ki‰ ta‰Personal an.

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