Stadt will mehr Sicherheit für KitaKinder
In Augsburg müssen sich Beschäftigte in Kindertagesstätten, die nicht geimpft oder genesen sind, nun zweimal wöchentlich testen lassen. Damit geht die Stadt einen Schritt weiter als der Freistaat
Der Schutz von Kita-Kindern wird zum Beginn des neuen Kindergartenjahres heiß diskutiert. Der Freistaat lehnt die Einführung von PCR-Pooltests ab. Was bleibt, ist ein GutscheinSystem, mit dem Eltern in Apotheken zweimal pro Woche kostenfrei Selbsttests für ihre Kinder bekommen können. Augsburg ist das nicht genug. Die Stadt ordnet deshalb in einer Allgemeinverfügung eine Testpflicht für das Kita-Personal an.
Während Politiker auf Landesebene die Testpflicht für die Beschäftigten in Kindertagesstätten fordern, setzt sie die Stadt Augsburg bereits um. Dafür verwendet sie eine Möglichkeit, die ihr die Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung bietet. „Sie eröffnet den Kreisverwaltungsbehörden
die Möglichkeit, zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Augsburg aufgrund des Infektionsgeschehens Gebrauch“, sagt Bildungsreferentin Martina Wild (Grüne) auf Anfrage. Am Mittwoch liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Augsburg bei einem Wert von 162,6. Die vierte Corona-Welle, so sind sich Fachleute einig, werde vor allem jüngere Menschen betreffen – diejenigen, die noch nicht geimpft sind.
Um den Augsburger Kindern zusätzlichen Schutz und Sicherheit zu bieten, gilt nun folgendes: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten, heilpädagogischen Tagesstätten und der Kindertagespflege, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der sie zum Dienst eingeteilt sind, einen Test machen. Daneben muss ein Test nach dem Urlaub erfolgen. Die Beschäftigten der städtischen Einrichtungen erhalten ihre Schnelltests direkt über die Trägerin Kita Stadt Augsburg. Wild: „Über die jeweilige Kita-Leitung, die auch die Ausgabe der Tests dokumentiert, werden die Tests den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Der Test werde in den Einrichtungen entweder im Büro oder Personalzimmer vor Dienstbeginn durchgeführt. Ist der Test negativ, könnten die Kinder betreut werden, ist er positiv, werde umgehend ein PCR-Test angeordnet. Daneben gelte in städtischen Kitas für Personen, die sich länger in den Einrichtungen aufhalten, wie beispielsweise bei der Eingewöhnung, bei Entwicklungsgesprächen oder Eingewöhnungsgesprächen, die 3G-Regelung. Eltern müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Die Stiftung Kita-Zentrum St. Simpert, die auf Bistumsebene für die Betreuungseinrichtungen der katholischen Kirche zuständig ist, unterhält alleine 30 Kitas in Augsburg. Mit Blick auf die Bistumsebene würde sich der Vorstandsvorsitzende Günter Groll vom Freistaat eine einheitliche Lösung wünschen, alles sollte aus einem Guss sein. Aber so ist es nicht. „Allein im Bistum haben wir mit 18 verschiedenen Aufsichtsbehörden zu tun. Augsburg schert aus, andere werden folgen“, vermutet er.
Er könne die Entscheidung der Stadt aber nachvollziehen. Schließlich sollen nach den Wünschen des Freistaats mit dem neuen Kitajahr Krippen, Kindergärten und Horte in Bayern unabhängig von der Corona-Inzidenz komplett offenbleiben. „Das wünschen wir uns alle. Aber wird das auch so kommen?“Mit den Tests der Beschäftigten sei eine Vorgabe geschaffen worden, die mehr Sicherheit verspricht. Die Schnelltests beziehen die Einrichtungen des Bistums ebenfalls über die Stadt.