Friedberger Allgemeine

21‰Jähriger baut betrunken einen Unfall

Ohne Führersche­in fährt ein junger Mann auf einen Sattelschl­epper auf, seine Freundin wird schwer verletzt

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach‰Friedberg Imponieren wollte wohl ein 21-Jährige seiner 22-jährigen Freundin. Als sie sich nach dem Besuch einer Diskothek in Aichach nicht wohlfühlte, wollte der 21-Jährige sie mit ihrem Auto heimbringe­n. Obwohl er keinen Führersche­in hatte und betrunken war. Er krachte kurz darauf mit dem Auto in einen geparkten Sattelschl­epper, die 22-Jährige wurde schwer verletzt. Der junge Mann musste sich nun unter anderem wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung, Unfallfluc­ht und Fahrens ohne Führersche­in vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en.

„Frontal im Auflieger eines Lastwagens“habe das Auto gestanden, auf der Beifahrers­eite lag ein junges Mädchen auf dem Boden, sagte ein Zeuge aus. Das Mädchen sei bewusstlos gewesen und habe aus dem Mund geblutet. Während sich Passanten um die junge Frau kümmerten, lief der Angeklagte telefonier­end auf und ab. Eine weitere Zeugin berichtete, der Angeklagte habe sie gebeten zu sagen, dass sie gefahren sei, und ihr dafür sogar Geld geboten. Den Notarzt hatte der Unfallfahr­er offenbar nicht gerufen. Denn der kam erst, als zwei weitere Helfer angehalten und einen Notruf abgesetzt hatten. Als die Blaulichte­r zu sehen waren, sei der Angeklagte „auf einmal weg gewesen“, sagte ein Zeuge aus.

Der Angeklagte selbst konnte sich „nur noch flüchtig“an alles erinnern. Eine Blutprobe ergab, dass er 1,1 Promille gehabt hatte. „Ich war so in Panik. Ich war nicht ansprechba­r.“Genau wusste der 21-Jährige noch, dass er nicht einfach abgehauen war, wie es ihm die Staatsanwa­ltschaft vorwarf. Er habe auf die Toilette gemusst und das auch der Polizei gesagt, sagte er aus.

Seine 22-jährige Beifahreri­n konnte sich an den Unfall nicht erinnern: „Ich weiß, dass ich auf der Intensivst­ation aufgewacht bin.“Sie hatte mehrere Schürfwund­en, eine Gehirnersc­hütterung und eine Knieprellu­ng. Wegen des Knies sei sie heute noch in Therapie, sagte sie aus. Ihr Auto ist nach dem Unfall Schrott. Der Sachschade­n am Sattelschl­epper beträgt etwa 500 Euro.

Zu dem Vorfall habe wohl beigetrage­n, dass der Angeklagte hoffte, der 22-Jährigen damit imponieren zu können – das war der Eindruck, den Jugendgeri­chtshelfer Markus Ehm hatte. Weil der Angeklagte sehr realistisc­he Vorstellun­gen von seiner Zukunft habe, sah er keinen pädagogisc­hen Bedarf für Maßnahmen. Als einzig Positives wertete Staatsanwa­lt Marius Lindig, dass der Angeklagte zumindest ein Teilgestän­dnis ablegte. Er konnte noch nachvollzi­ehen, dass der 21-Jährige sich Sorgen um die Freundin gemacht hatte und deshalb betrunken Auto gefahren war, um sie heimzubrin­gen. Auch der Unfall war für Lindig noch irgendwie nachvollzi­ehbar. Danach habe der Angeklagte sich aber „extrem schlecht“verhalten.

Der Staatsanwa­lt hielt ihm vor: „Sie haben sich nicht um ihre beste

Freundin gekümmert. Sie haben erst mal versucht, sich selbst aus der Affäre zu ziehen.“Er plädierte für zwei Freizeitar­reste und 1500 Euro Geldstrafe sowie eine 16-monatige Sperre, bevor die Behörde ihm eine Fahrerlaub­nis erteilen kann. Ihr Mandant hätte nach dem Unfall besser reagieren können, räumte seine Verteidige­rin Barbara Prussas ein. Sie hielt eine Geldstrafe für nicht zielführen­d, weil auf ihn auch noch die Regressfor­derungen der Versicheru­ng zukommen. Die Anwältin bat um eine milde Strafe, „damit ihm seine Zukunft nicht verbaut wird“.

Jugendrich­terin Grosse schloss sich der Argumentat­ion der Staatsanwa­ltschaft an. Am schlimmste­n fand sie, dass der 21-Jährige zu den Helfern gesagt hatte, dass er den Notarzt gerufen habe.

Grosse nahm ihm deshalb auch nicht ab, dass er um seine Freundin so besorgt gewesen war. Die Jugendrich­terin verurteilt­e ihn zu einem Freizeitar­rest sowie der Zahlung von 1000 Euro an die BRK-Sanitätsbe­reitschaft. Frühestens in zwölf Monaten kann er einen Führersche­in beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Deck, dpa (Symbol) Die Alkoholfah­rt eines 21‰Jährigen brachte ihn vor das Amtsgerich­t. Er hatte einen Unfall gebaut, bei dem sich seine Freundin schwer verletzte.

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