21Jähriger baut betrunken einen Unfall
Ohne Führerschein fährt ein junger Mann auf einen Sattelschlepper auf, seine Freundin wird schwer verletzt
AichachFriedberg Imponieren wollte wohl ein 21-Jährige seiner 22-jährigen Freundin. Als sie sich nach dem Besuch einer Diskothek in Aichach nicht wohlfühlte, wollte der 21-Jährige sie mit ihrem Auto heimbringen. Obwohl er keinen Führerschein hatte und betrunken war. Er krachte kurz darauf mit dem Auto in einen geparkten Sattelschlepper, die 22-Jährige wurde schwer verletzt. Der junge Mann musste sich nun unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Führerschein vor dem Amtsgericht Aichach verantworten.
„Frontal im Auflieger eines Lastwagens“habe das Auto gestanden, auf der Beifahrerseite lag ein junges Mädchen auf dem Boden, sagte ein Zeuge aus. Das Mädchen sei bewusstlos gewesen und habe aus dem Mund geblutet. Während sich Passanten um die junge Frau kümmerten, lief der Angeklagte telefonierend auf und ab. Eine weitere Zeugin berichtete, der Angeklagte habe sie gebeten zu sagen, dass sie gefahren sei, und ihr dafür sogar Geld geboten. Den Notarzt hatte der Unfallfahrer offenbar nicht gerufen. Denn der kam erst, als zwei weitere Helfer angehalten und einen Notruf abgesetzt hatten. Als die Blaulichter zu sehen waren, sei der Angeklagte „auf einmal weg gewesen“, sagte ein Zeuge aus.
Der Angeklagte selbst konnte sich „nur noch flüchtig“an alles erinnern. Eine Blutprobe ergab, dass er 1,1 Promille gehabt hatte. „Ich war so in Panik. Ich war nicht ansprechbar.“Genau wusste der 21-Jährige noch, dass er nicht einfach abgehauen war, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. Er habe auf die Toilette gemusst und das auch der Polizei gesagt, sagte er aus.
Seine 22-jährige Beifahrerin konnte sich an den Unfall nicht erinnern: „Ich weiß, dass ich auf der Intensivstation aufgewacht bin.“Sie hatte mehrere Schürfwunden, eine Gehirnerschütterung und eine Knieprellung. Wegen des Knies sei sie heute noch in Therapie, sagte sie aus. Ihr Auto ist nach dem Unfall Schrott. Der Sachschaden am Sattelschlepper beträgt etwa 500 Euro.
Zu dem Vorfall habe wohl beigetragen, dass der Angeklagte hoffte, der 22-Jährigen damit imponieren zu können – das war der Eindruck, den Jugendgerichtshelfer Markus Ehm hatte. Weil der Angeklagte sehr realistische Vorstellungen von seiner Zukunft habe, sah er keinen pädagogischen Bedarf für Maßnahmen. Als einzig Positives wertete Staatsanwalt Marius Lindig, dass der Angeklagte zumindest ein Teilgeständnis ablegte. Er konnte noch nachvollziehen, dass der 21-Jährige sich Sorgen um die Freundin gemacht hatte und deshalb betrunken Auto gefahren war, um sie heimzubringen. Auch der Unfall war für Lindig noch irgendwie nachvollziehbar. Danach habe der Angeklagte sich aber „extrem schlecht“verhalten.
Der Staatsanwalt hielt ihm vor: „Sie haben sich nicht um ihre beste
Freundin gekümmert. Sie haben erst mal versucht, sich selbst aus der Affäre zu ziehen.“Er plädierte für zwei Freizeitarreste und 1500 Euro Geldstrafe sowie eine 16-monatige Sperre, bevor die Behörde ihm eine Fahrerlaubnis erteilen kann. Ihr Mandant hätte nach dem Unfall besser reagieren können, räumte seine Verteidigerin Barbara Prussas ein. Sie hielt eine Geldstrafe für nicht zielführend, weil auf ihn auch noch die Regressforderungen der Versicherung zukommen. Die Anwältin bat um eine milde Strafe, „damit ihm seine Zukunft nicht verbaut wird“.
Jugendrichterin Grosse schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Am schlimmsten fand sie, dass der 21-Jährige zu den Helfern gesagt hatte, dass er den Notarzt gerufen habe.
Grosse nahm ihm deshalb auch nicht ab, dass er um seine Freundin so besorgt gewesen war. Die Jugendrichterin verurteilte ihn zu einem Freizeitarrest sowie der Zahlung von 1000 Euro an die BRK-Sanitätsbereitschaft. Frühestens in zwölf Monaten kann er einen Führerschein beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.