Welche CoronaRegeln beim Sport gelten
Pandemie Die Saison in der Eishalle Haunstetten beginnt in der kommenden Woche. Auch für den Besuch der städtischen Hallenbäder gibt es Vorgaben. Und sogar Jogger müssen mit einer Einschränkung leben
Die geänderten Corona-Regeln bringen einige Änderungen für Freizeitsportlerinnen und Sportler in Augsburg. Das betrifft den Eislauf und zumindest in einem kleinen Punkt das Joggen. Auch für den Besuch der Hallenbäder, die kommenden Woche öffnen, gibt es Vorgaben. Darauf weist die Stadt Augsburg hin.
● Eislauf Der öffentliche Eislauf in der Eissporthalle Haunstetten startet am Dienstag, 14. September, in die Saison. Witterungsabhängig und vorbehaltlich weiterer Entwicklungen im Rahmen der Covid-19-Pandemiebekämpfung wird die Bahn 2 im Curt-Frenzel-Stadion für den öffentlichen Eislauf voraussichtlich am Samstag, 30. Oktober, geöffnet. „Es ist sehr erfreulich, dass wir wie geplant starten können, und ich hoffe auf eine lange, uneingeschränkte Eissportsaison“, sagt Sportreferent Jürgen K. Enninger. Das ist der Saisonplan für den Publikumslauf in der Eishalle Haunstetten: Montag: 15.30 bis 17 Uhr, Dienstag: 10 bis 11.30 Uhr; Donnerstag: 10 bis 11.30 Uhr; Samstag: 16 bis 18 Uhr, Sonntag: 9 bis 11 Uhr sowie 16 bis 18 Uhr.
Wie bei allen Indoor-Sportangeboten unterliege der Zugang zur Eishalle Haunstetten der 3G-Regelung und sei somit Personen vorbehalten, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind, teilt die Stadt ferner mit. Entsprechende Nachweise werden kontrolliert. Kopien werden ebenso wenig akzeptiert, wie ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest). Ein Schnelltestzentrum befindet sich wochentags in der Sportanlage Haunstetten. Innerhalb der Eishalle Haunstetten muss eine medizinische OP-Maske getragen werden. Auf der Eisfläche beim Sport darf die Maske abgenommen werden.
● Hallenbäder Die Saison beginnt am Montag, 13. September, im Alten Stadtbad, Spickelbad und im Hallenbad Göggingen. Zuletzt öffnet das
Hallenbad Haunstetten am Montag, 20. September. Einlass erhalten nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Einhaltung der 3G-Regel wird in den städtischen Bädern jeweils vor Einlass von einem Mitarbeitenden beziehungsweise dem Sicherheitsdienst sichergestellt. Hierzu ist nach Auskunft der Stadt die Vorlage des entsprechenden Impf-/Test- oder Genesen-Nachweis in schriftlicher oder in elektronischer Form von Nöten. Kopien können nicht akzeptiert werden.
● Joggen Das Sport- und Bäderamt informiert, dass die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Waldlaufkabinen in der Sportanlage Süd bis auf Weiteres geschlossen würden. Grund hierfür sei die verbindlich einzuhaltende Zutrittsbeschränkung für geimpfte, genesene oder getestete Personen (3G-Regel). Eine lückenlose Kontrolle könnte nur durch zusätzliches Personal erfolgen, das jedoch nicht vorhanden ist, heißt es bei der Stadt.