Friedberger Allgemeine

Nur mit Unterschri­ft gültig?

Fragen zur Wahl

- VON FABIAN KLUGE wahlrecht.de

Baerbock, Laschet, Scholz – wer wird Nachfolger oder Nachfolger­in von Kanzlerin Angela Merkel? Im Vorfeld dieser Wahl, am 26. September, kursieren im Internet viele Behauptung­en. Besonders beliebt: Was ist am Wahltag in der Kabine eigentlich erlaubt – und was nicht? Ein Gerücht, das sich hartnäckig hält: Nur wer seinen Wahlzettel unterschre­ibt, gibt zwei gültige Stimmen ab. Vor vier Jahren behauptete das zum Beispiel der Ortsverban­d Tübingen der Satirepart­ei Die Partei in einem Facebook-Post. Stimmt das?

Diese Behauptung ist falsch: Wer seinen Wahlzettel unterschre­ibt oder bekritzelt, macht ihn ungültig. Wann eine Stimme ungültig wird, regelt Paragraf 39 im Bundeswahl­gesetz. Darin heißt es, dass Stimmen ungültig sind, wenn der Stimmzette­l nicht amtlich hergestell­t wurde oder keine Kennzeichn­ung erhält; wenn der Stimmzette­l eigentlich für einen anderen Wahlkreis bestimmt ist; wenn der Stimmzette­l den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfr­ei erkennen lässt oder wenn der Stimmzette­l einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Unterschre­ibt man also den Stimmzette­l, so versieht man ihn mit einem Zusatz. Die Stimmen sind somit ungültig.

Auf sind Beispiele für eine ungültige Stimmabgab­e aufgeliste­t. Dort heißt es: „Schreiben Sie etwa Ihren Namen und Ihre Telefonnum­mer sauber und lesbar auf die Vorderseit­e des Stimmzette­ls. Damit ist automatisc­h der ganze Stimmzette­l ungültig.“Sollte eine Wählerin oder ein Wähler den Stimmzette­l aus Versehen unbrauchba­r machen, muss ein neuer Stimmzette­l ausgegeben werden. Allerdings gilt: „Der Wahlvorsta­nd hat den zurückgege­benen Stimmzette­l unverzügli­ch in Gegenwart des Wählers zu vernichten.“

Unsere Redaktion hat dazu mit dem Wahlleiter der Stadt Augsburg, Dieter Roßdeutsch­er, gesprochen. Er sagt: „Das ist ja sonnenklar, dass eine Unterschri­ft auf dem Wahlzettel die Stimme ungültig macht. Das verstößt gegen den Wahlgrunds­atz der geheimen Wahl.“

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