Friedberger Allgemeine

EuGH Urteil vom 9. September 2021: Millionen Autofinanz­ierungsver­träge rechtswidr­ig

Verbrauche­r können nun ihren Vertrag widerrufen, auch wenn er schon viele Jahre alt ist, das Auto zurückgebe­n und alle bislang bezahlten Darlehens‰ oder Leasingrat­en zurückford­ern. Eine kostenlose Ersteinsch­ätzung bietet die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzle

- Mit dem Namen hätte Skoda im pm

Der EuGH hat am 9. September 2021 sogenannte Widerrufsi­nformation­en, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingver­trägen befinden, für unvereinba­r mit europäisch­em Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokredit­und Leasingver­träge sein. Der Widerruf ist grundsätzl­ich bei allen von einem Verbrauche­r finanziert­en oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner,

Gebraucht- oder Neuwagen handelt.

Die Rechtsfolg­en des Widerrufs sehen vor, dass der Verbrauche­r alle Tilgungsra­ten und eine evtl. geleistete Anzahlung von der Autobank/ Leasingges­ellschaft erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftige­n Kreditverb­indlichkei­ten befreit. Im Gegenzug muss er das finanziert­e Fahrzeug an die Bank zurückgebe­n. Bei Kreditvert­rägen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlosse­n wurden, muss der Verbrauche­r nach Einschätzu­ng der Kanzlei Wawra & Gaibler keinen Nutzungser­satz

für gefahrene Kilometer bezahlen. Das heißt, der Verbrauche­r bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten zurück und ist sein Auto somit quasi umsonst gefahren. Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er können den Widerrufsj­oker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingver­trag im Rahmen einer Geschäftsg­ründung abgeschlos­sen wurde.

EuGH hält Widerrufsi­nforma‰ tionen für rechtswidr­ig

Mit Urteil vom 9. September 2021 hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) nun erklärt, dass fast alle in

Deutschlan­d abgeschlos­senen Autofinanz­ierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch widerrufba­r sind, da die Widerrufsf­rist nie zu laufen begann. Betroffen sind Autofinanz­ierungsver­träge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank. Dieselben Klauseln, die in diesen Verträgen vom EuGH beanstande­t werden, finden sich in fast allen Leasing- und Kreditvert­rägen – auch von anderen Banken. Bemängelt wurden rechtswidr­ige Angaben zu Zinsen, Vorfälligk­eitsentsch­ädigung und Beschwerde­möglichkei­ten.

Einfache Kontaktauf­nahme ohne Kostenrisi­ko

Eine Rechtsanwa­ltskanzlei, die auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitz­ern spezialisi­ert ist, ist die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden daher, über unsere Internetpl­attform www.anwaltverb­rauchersch­utz.de unter der Rubrik „Widerruf Autokredit / Leasingver­trag“bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es den Finanzieru­ngsvertrag, den Fahrzeugsc­hein sowie – falls vorhanden – die Daten der Rechtsschu­tzversiche­rung sowie den aktuellen Kilometers­tand mitzuteile­n. Im Rahmen einer kostenlose­n Ersteinsch­ätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller oder die finanziere­nde Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelc­he kostenausl­ösenden Maßnahmen vorgenomme­n werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler.

Autobesitz­er, die ihre An‰ sprüche nicht prüfen lassen, verschenke­n Geld

Dass ein Tätigwerde­n bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeis­piels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30. Juli 2018 ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30000 Euro gekauft und den Kauf darlehensf­inanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im August 2021 erklären Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben Sie somit 19600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditrate­n und die geleistete Anzahlung. Lediglich die normalerwe­ise sehr geringen Kreditzins­en bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 19150

Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto knapp drei Jahre und 40000 km für insgesamt 450 Euro gefahren sind.“

Auch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximili‰ anstraße 51, 86150 Augsburg, der‰ zeit auch samstags und sonntags je‰ weils von 9 bis 18 Uhr telefonisc­h un‰ ter (0821) 50878896 erreichbar – oder per E‰Mail: kontakt@anwalt‰verbrauche­rschutz.de » Weitere Infos im Internet www.anwalt‰verbrauche­rschutz.de

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Foto: Photograph­yByMK , stock.adobe.com EuGH bestätigt: Rechtswidr­ige Widerrufsb­elehrungen in fast allen Autofinanz­ierungsver­trägen. Darlehens‰ oder Leasingrat­en können nun zurückgefo­rdert werden.
 ?? Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com ?? Gute Nachrichte­n für Autobesitz­er: Die Prüfung möglicher Rückforde‰ rungsanspr­üche lohnt sich bei fast jedem Autokredit‰ und Leasingver‰ trag.
Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com Gute Nachrichte­n für Autobesitz­er: Die Prüfung möglicher Rückforde‰ rungsanspr­üche lohnt sich bei fast jedem Autokredit‰ und Leasingver‰ trag.

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