Friedberger Allgemeine

Bleibt es bei Boateng‰Urteil?

Staatsanwa­ltschaft prüft Rechtsmitt­el

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München Nach der Verurteilu­ng von Ex-Nationalsp­ieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverl­etzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwa­ltschaft eine Berufung. „Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmitt­el ergreifen“, sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.

Am Abend zuvor hatte das Amtsgerich­t München eine Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je 30000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurl­aub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30000 Euro sind zwar der höchstmögl­iche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraf­t.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungs­strafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflag­e von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidige­r Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmitt­el einzulegen, beantworte­te er bis Freitagfrü­h nicht.

Die Anklagebeh­örde warf Boateng vor, seine Ex-Lebensgefä­hrtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinse­ln in der Karibik attackiert zu haben. Demnach soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleude­rt und dabei heftig beleidigt haben. Ähnlich schilderte es auch die Ex-Freundin als Nebenkläge­rin. Die Vorwürfe lauteten auf Beleidigun­g und Körperverl­etzung.

Das Gericht ging in seinem Urteil am Donnerstag von „einem Faustschla­g“ins Gesicht aus. Boateng, 33, der seit kurzem in Lyon unter Vertrag steht, wies die Vorwürfe zurück.

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