Kreuze bleiben in Schulen
Oberstes Gericht in Italien hat geurteilt
Rom Im jahrelangen Rechtsstreit um das Anbringen von Kreuzen in italienischen Schulräumen haben Befürworter einen Sieg errungen. Das oberste italienische Gericht in Rom entschied nun, dass ein Kreuz an der Wand hängen darf, wenn sich die Schulgemeinschaft mehrheitlich dafür ausspreche. Eine Lehrkraft habe kein Vetorecht, falls sie sich von dem Kreuz gestört fühle, geht aus dem Urteil des Kassationsgerichts hervor. Das Kreuz „stellt keinen Akt der religiösen Diskriminierung gegenüber einem andersdenkenden Lehrer dar.“
Die Richter forderten zugleich aber, dass bei Streitigkeiten stets eine einvernehmliche Lösung zwischen Lehrkraft, Schulleitung und Schülerinnen und Schülern gesucht werden solle. Wenn man sich gemeinschaftlich gegen das Kreuz entscheide, könne dieses abgehängt werden. Dem Urteil zufolge könnten auch andere religiöse Symbole angebracht werden.
Auslöser des Rechtsstreits war ein Lehrer, der 2009 gegen die Anweisung des Schulleiters das Kreuz während des Unterrichts entfernte. Er wurde für 30 Tage ohne Gehalt suspendiert, wie die Zeitung Corriere della Sera schrieb. Diese Strafe hob das Gericht rückwirkend auf, verweigerte ihm jedoch einen geforderten Schadenersatz. Seine Meinungsfreiheit sei durch das Kreuz an der Wand nicht eingeschränkt gewesen. Schon 2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte letztinstanzlich entschieden, dass Kreuze in italienischen Klassenzimmern hängen dürfen.