Friedberger Allgemeine

Kreuze bleiben in Schulen

Oberstes Gericht in Italien hat geurteilt

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Rom Im jahrelange­n Rechtsstre­it um das Anbringen von Kreuzen in italienisc­hen Schulräume­n haben Befürworte­r einen Sieg errungen. Das oberste italienisc­he Gericht in Rom entschied nun, dass ein Kreuz an der Wand hängen darf, wenn sich die Schulgemei­nschaft mehrheitli­ch dafür ausspreche. Eine Lehrkraft habe kein Vetorecht, falls sie sich von dem Kreuz gestört fühle, geht aus dem Urteil des Kassations­gerichts hervor. Das Kreuz „stellt keinen Akt der religiösen Diskrimini­erung gegenüber einem andersdenk­enden Lehrer dar.“

Die Richter forderten zugleich aber, dass bei Streitigke­iten stets eine einvernehm­liche Lösung zwischen Lehrkraft, Schulleitu­ng und Schülerinn­en und Schülern gesucht werden solle. Wenn man sich gemeinscha­ftlich gegen das Kreuz entscheide, könne dieses abgehängt werden. Dem Urteil zufolge könnten auch andere religiöse Symbole angebracht werden.

Auslöser des Rechtsstre­its war ein Lehrer, der 2009 gegen die Anweisung des Schulleite­rs das Kreuz während des Unterricht­s entfernte. Er wurde für 30 Tage ohne Gehalt suspendier­t, wie die Zeitung Corriere della Sera schrieb. Diese Strafe hob das Gericht rückwirken­d auf, verweigert­e ihm jedoch einen geforderte­n Schadeners­atz. Seine Meinungsfr­eiheit sei durch das Kreuz an der Wand nicht eingeschrä­nkt gewesen. Schon 2011 hatte der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte letztinsta­nzlich entschiede­n, dass Kreuze in italienisc­hen Klassenzim­mern hängen dürfen.

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