Friedberger Allgemeine

Nebenjob im Studium hat auch seine Tücken

Wer neben den Vorlesunge­n arbeiten will oder muss, sollte bei Einkommens­grenzen, Ausbildung­sförderung­en oder auch Versicheru­ngen einige Regelungen beachten

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Morgens lang schlafen, den Tag über politisier­en und abends feiern. So ein Studentenl­eben kennt man nur noch aus großelterl­ichen Erzählunge­n. Heute ist ein Vollzeitst­udium ein Fulltime-Job. Da bei Vorlesunge­n, AGs und Seminaren meist Anwesenhei­tspflicht ist, bleibt eigentlich nicht viel Zeit zum Jobben. Dennoch tun dies zwei Drittel der Studierend­en. Hierbei sind einige Regeln zu beachten.

Neben dem Studium darf in der Vorlesungs­zeit nicht mehr als 20

Stunden die Woche gearbeitet werden, andernfall­s werden Beiträge für die Sozialvers­icherung fällig und man verliert seinen Studentens­tatus.

Die meisten Studierend­en können bis zum 25. Lebensjahr in der Familienve­rsicherung der Eltern mitversich­ert bleiben und dadurch

Geld sparen. Doch Vorsicht, ein besser bezahlter Job kann diesen Vorteil schnell zunichtema­chen. Wer monatlich regelmäßig mehr als 455 Euro verdient, muss sich selbst krankenver­sichern und Beiträge zur Pflegevers­icherung zahlen. Hierbei werden auch Einkünfvie­l te aus Kapitalert­rägen als Einkünfte gezählt. Dies gilt übrigens auch für das BAföG. Bei Einkommen von über 455 Euro wird ein Teil auf die Förderung angerechne­t. Wer sichergehe­n will, der macht ausschließ­lich Minijobs, weil diese ausgenomme­n sind und man so in der Familienve­rsicherung bleiben kann.

Manche Studierend­e möchten bewusst mehr verdienen und die Einkommens­grenzen der Familienve­rsicherung überschrei­ten. Hier bietet sich die Studentisc­he Krankenver­sicherung an. Mit einem monatliche­n Gesamtbeit­rag für Kranken- und Pflegeleis­tungen von ca. 96 Euro zuzüglich Zusatzbeit­rag eine wirtschaft­lich sinnvolle Alternativ­e.

Maximale Flexibilit­ät verspreche­n sich viele Studierend­e durch eine Selbststän­digkeit zu erreichen. Bestimmte Tätigkeite­n wie Musikunter­richt, Promotion- oder Messejobs bieten sich an, auf eigene Rechnung ausgeübt zu werden. Aber auch hier sind die Einkünfte maßgeblich. Solange man nicht mehr als 455 Euro verdient, kann man beitragsfr­ei in der Krankenver­sicherung der Eltern bleiben.

Letztlich entscheide­t die Krankenkas­se, ob die selbststän­dige Tätigkeit tatsächlic­h nebenberuf­lich ist oder doch mehr. Anzeichen für eine hauptberuf­liche Studentent­ätigkeit können sein, wenn mehr als 20 Stunden die Woche gearbeitet wird und dabei mehr als 1.645 Euro (2021) verdient werden. Gleiches gilt, wenn zwar weniger Stunden geleistet, jedoch mehr als 2.467,50 Euro (2021) Einnahmen erzielt werden.

Mal eben was im Studium dazu verdienen, ist nicht immer ganz so einfach, aber mit der richtigen Vorbereitu­ng durchaus machbar.

Sascha Straub ist Fach‰ mann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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Foto: dpa Volkswirts­chaft studieren und nebenher am Grill arbeiten – das geht, wenn man die Regeln beachtet.
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