Nebenjob im Studium hat auch seine Tücken
Wer neben den Vorlesungen arbeiten will oder muss, sollte bei Einkommensgrenzen, Ausbildungsförderungen oder auch Versicherungen einige Regelungen beachten
Morgens lang schlafen, den Tag über politisieren und abends feiern. So ein Studentenleben kennt man nur noch aus großelterlichen Erzählungen. Heute ist ein Vollzeitstudium ein Fulltime-Job. Da bei Vorlesungen, AGs und Seminaren meist Anwesenheitspflicht ist, bleibt eigentlich nicht viel Zeit zum Jobben. Dennoch tun dies zwei Drittel der Studierenden. Hierbei sind einige Regeln zu beachten.
Neben dem Studium darf in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20
Stunden die Woche gearbeitet werden, andernfalls werden Beiträge für die Sozialversicherung fällig und man verliert seinen Studentenstatus.
Die meisten Studierenden können bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung der Eltern mitversichert bleiben und dadurch
Geld sparen. Doch Vorsicht, ein besser bezahlter Job kann diesen Vorteil schnell zunichtemachen. Wer monatlich regelmäßig mehr als 455 Euro verdient, muss sich selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Hierbei werden auch Einkünfviel te aus Kapitalerträgen als Einkünfte gezählt. Dies gilt übrigens auch für das BAföG. Bei Einkommen von über 455 Euro wird ein Teil auf die Förderung angerechnet. Wer sichergehen will, der macht ausschließlich Minijobs, weil diese ausgenommen sind und man so in der Familienversicherung bleiben kann.
Manche Studierende möchten bewusst mehr verdienen und die Einkommensgrenzen der Familienversicherung überschreiten. Hier bietet sich die Studentische Krankenversicherung an. Mit einem monatlichen Gesamtbeitrag für Kranken- und Pflegeleistungen von ca. 96 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
Maximale Flexibilität versprechen sich viele Studierende durch eine Selbstständigkeit zu erreichen. Bestimmte Tätigkeiten wie Musikunterricht, Promotion- oder Messejobs bieten sich an, auf eigene Rechnung ausgeübt zu werden. Aber auch hier sind die Einkünfte maßgeblich. Solange man nicht mehr als 455 Euro verdient, kann man beitragsfrei in der Krankenversicherung der Eltern bleiben.
Letztlich entscheidet die Krankenkasse, ob die selbstständige Tätigkeit tatsächlich nebenberuflich ist oder doch mehr. Anzeichen für eine hauptberufliche Studententätigkeit können sein, wenn mehr als 20 Stunden die Woche gearbeitet wird und dabei mehr als 1.645 Euro (2021) verdient werden. Gleiches gilt, wenn zwar weniger Stunden geleistet, jedoch mehr als 2.467,50 Euro (2021) Einnahmen erzielt werden.
Mal eben was im Studium dazu verdienen, ist nicht immer ganz so einfach, aber mit der richtigen Vorbereitung durchaus machbar.
Sascha Straub ist Fach mann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.