Prozess wegen streunender Hunde
Justiz Die Stadt Aichach erlässt eine Anordnung gegen Tiere, die frei umherliefen. Deren Besitzer klagen
Aichach/Augsburg Statt auf der Koppel zu sein, liefen mehrere Herdenschutzhunde im Raum Aichach immer wieder frei auf der Straße herum. Mehrmals gingen deswegen Beschwerden bei der Stadt Aichach ein. Diese erließ schließlich einen Bescheid mit Anordnungen, damit das nicht mehr vorkommt. Das Ehepaar, das die Hunde auf einer Koppel seines landwirtschaftlichen Anwesens hält, war damit allerdings nicht einverstanden. Es klagte gegen die Anordnung beim Verwaltungsgericht Augsburg. Wie Pressesprecher Richard Wiedemann auf Nachfrage der Redaktion mitteilte, gab es nun eine Entscheidung.
Seit drei Jahren waren bei der Stadt immer wieder Meldungen über die Hunde eingegangen, dass sie unbeaufsichtigt unterwegs seien. Zuletzt im Februar, als acht Hunde außerhalb der Koppel gesichtet wurden.
Doch warum liefen die Tiere frei herum? Diese Frage blieb unter den Parteien vor Gericht nach Auskunft des Pressesprechers strittig. Das Ehepaar habe vermutet, dass Dritte das Tor an der Koppel manipuliert hätten und die Hunde so freigekommen seien, sagte er. Die Stadt hatte angeordnet, dass die Hundehalter eine lückenlose, undurchdringliche und ausreichend hohe Einfriedung sicherstellen müssten. Außerdem sollte sich das Ehepaar verpflichten, das Eingangstor der Koppel mit einer manipulationssicheren Schließvorrichtung zu sichern. Sollte das Ehepaar dem nicht nachkommen, drohte die Stadt in ihrer Anordnung mit der Verhängung eines Zwangsgeldes. Dagegen stellte das Ehepaar einen Eilantrag, der laut dem Pressesprecher abgelehnt worden ist. Das hatte auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
In der Verhandlung vor der achten
Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg unter Vorsitz von Richter Alex Glaser gab es nun eine Entscheidung. Bauen die Kläger einen 1,20 Meter hohen Elektrozaun, dann gehe sie davon aus, dass das Ehepaar den Bescheid erfüllt habe, hatte die Stadt mitgeteilt. Und dann werde auch kein Zwangsgeld fällig. Das Ehepaar zog daraufhin die Klage zurück. Der Bescheid ist damit bestandskräftig und das Verfahren eingestellt.