Friedberger Allgemeine

Bayerns neuer Umgang mit Corona

Ab 1. Oktober dürfen Diskotheke­n und Nachtklubs wieder öffnen. Auch Volksfeste sind wieder erlaubt. Zudem beginnt eine neue Impfstrate­gie. Die Neuerungen auf einen Blick

- VON ANDREAS DENGLER

München Die Krankenhau­s-Ampel leuchtet grün und die Sieben-TagesInzid­enz verharrt auf einem stabilen Niveau. Corona bleibt trotzdem ein Thema. Das bayerische Kabinett hat sich am Donnerstag auf einen neuen Umgang mit der Pandemie geeinigt. Was sich zum Monatswech­sel ändert.

● Nachtleben Endlich wieder tanzen und feiern. Die Clubs und Diskotheke­n dürfen ab diesem Freitag, 1. Oktober, wieder öffnen. Auf die Tanzfläche darf nur, wer genesen oder geimpft ist oder einen negativen PCR-Test vorlegen kann. Die Mitarbeite­r und Mitarbeite­rinnen mit Kundenkont­akt müssen ebenfalls die 3G-Regel beachten und sich zweimal in der Woche testen. Ein Schnelltes­t reicht für den Besuch nicht aus. Wie vor der Pandemie darf wieder getanzt, gefeiert und Alkohol ausgeschen­kt werden. Außerdem gelten keine Maskenpfli­cht und keine Abstandsre­geln. Bordelle und Nachtklubs dürfen ebenfalls mit der 3G-Regelung wieder öffnen.

● Volksfest Nach der Zwangspaus­e sind in Bayern wieder Volksfeste und öffentlich­e Festivität­en erlaubt. Dort gilt unabhängig von der Sieben-Tages-Inzidenz die 3G-Regel.

● Weihnachts­markt In der Adventszei­t sind Märkte und Feste unter freiem Himmel möglich. Das bestätigte das Kabinett unter Vorbehalt. Bei Bedarf werden dazu noch neue Regeln festgelegt.

● Impfstrate­gie Ab Oktober verfolgt die Landesregi­erung eine neue Impfstrate­gie. Dazu werden die stationäre­n Impfzentre­n schrittwei­se abgebaut. In Zukunft soll vor allem in Arztpraxen und in mobilen Impf

geimpft werden. Ziel sei es, alle Menschen niederschw­ellig zu erreichen, erklärt eine Sprecherin des Bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums. Die Impfzentre­n werden wegen des Kurswechse­ls nicht komplett aufgelöst. Stattdesse­n werden sie als Basisstati­onen für die mobilen Impfteams genutzt. Außerdem sollen die Impfzentre­n laut Ministeriu­m im Stand-by-Betrieb als Reserve bis April 2022 bestehen bleiben. Zu dem sollen dort Impfsprech­stunden stattfinde­n.

● Sonderimpf­aktion Vor Fußballspi­elen, Kulturvera­nstaltunge­n oder in Einkaufsze­ntren soll das niederschw­ellige Impfangebo­t weiter ausgebaut werden. Laut Ministeriu­m laufen Verhandlun­gen zu weiteren Pop-up Impfzentre­n in Bayerns Einkaufsze­ntren und Supermärkt­en. Auch an den Hochschule­n und Schulen sind für den Herbst Sonderimpf­ungen geplant.

● Impfstoff Zum Monatswech­sel ändert sich die Verteilung der Impfstoffe. Bisher übernahm der Freistaat die Auslieferu­ng der Impfdosen, in Zukunft werden die Apotheken diese Aufgabe ausführen.

● Bürgertest­s Ab Montag, 11. Oktober, enden die kostenlose­n Schnelltes­ts, die für einen Besuch im Restaurant, Kino oder Friseur benötigt werden. Menschen, die sich aus gesundheit­lichen Gründen nicht impfen lassen können, Kinder, Juzentren gendliche und Studierend­e erhalten aber vorerst weiterhin kostenlose Schnelltes­ts. Alle anderen müssen dafür bezahlen. Wie viel ein Test konkret kostet, werde der Markt regeln, erklärte ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums. Die Kosten für ein Schnelltes­t werden sich vermutlich zwischen 15 und 20 Euro einpendeln. Die Kosten für einen PCR-Test fallen deutlich höher aus.

● Verdiensta­usfall Wer wegen einer Corona-Quarantäne nicht in die Arbeit gehen kann und ungeimpft ist, erhält im Normalfall keine Entschädig­ung mehr. Einen bundesweit einheitlic­hen Start gibt es dafür nicht, aber die meisten Bundesländ­er wollen den Beschluss im Laufe des Oktobers umsetzen. Spätestens ab Sonntag, 1. November, muss die Regel umgesetzt sein.

● Hochschule­n Die Studentinn­en und Studenten dürfen wieder in den Hörsaal zurück. „Die Präsenzleh­re wird die Regel und nicht die Ausnahme sein“, kündigte der bayerische Wissenscha­ftsministe­r Bernd Sibler (CSU) an. Ab Oktober gilt an den bayerische­n Hochschule­n die 3G-Regel. Die Studierend­en müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein, um an den Lehrverans­taltungen teilzunehm­en.

● Schulen Schülerinn­en und Schüler in Bayern müssen ab Montag, 4. Oktober, keine Masken mehr im Unterricht tragen, selbst wenn sie nicht den Abstand von 1,5 Metern einhalten. Auch im Sportunter­richt, in der Mittagsbet­reuung und sonstigen Schulveran­staltungen müssen die Kinder und Jugendlich­en künftig keine Maske mehr aufsetzen. Der Grund für die Lockerung sei die regelmäßig­e Testung, erklärt das Kabinett die Entscheidu­ng.

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Foto: Alexander Kaya Ab Freitag, 1. Oktober, dürfen in Bayern wieder die Diskotheke­n und Klubs öffnen. Dort darf dann ohne Maske und Abstand getanzt werden.

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