Kurzarbeit stößt an ihre Grenzen
Es ist kein Wunder, dass das Bundeskabinett die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld nochmals verlängert hat. Das Instrument der Kurzarbeit hat sich während der Corona-Pandemie bewährt. Notleidenden Betrieben wurde geholfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten zwar Abstriche bei Lohn und Gehalt machen, wenn sie in Kurzarbeit geschickt wurden, doch sie hatten die Perspektive, dass es eine Rückkehr zur Normalität geben kann. So trat es auch glücklicherweise in sehr vielen Fällen ein.
Die Kurzarbeit ist jedoch kein Allheilmittel. Dies macht das Beispiel der Gastronomie deutlich. Wegen des Lockdowns blieben Lokale und Restaurants geschlossen. Teils waren zumindest Straßenverkauf und der Lieferservice von Speisen erlaubt. Für die Beschäftigten in der Gastronomie gab es dennoch viel zu wenig zu tun. Sie waren daher in Kurzarbeit. Jetzt, da für Gastronomen wieder mehr Freiräume geschaffen sind, sind für viele Wirte die Sorgen nicht kleiner geworden. Ihnen fehlt jetzt in vielen Fällen das Personal. Beschäftigte, die vom Kurzarbeitergeld finanziell kaum überleben konnten, haben sich längst eine neue berufliche Aufgabe gesucht. Sie haben den Arbeitgeber gewechselt und sich aus der Gastronomie verabschiedet. Dabei spielte natürlich eine Rolle, dass die Perspektiven für die Lokale und Restaurants wegen der Pandemie über Monate hinweg nicht verheißungsvoll waren.
Unterm Strich hat das Kurzarbeitergeld in der Gastronomie zunächst dazu beigetragen, dass die Zahl von wirtschaftlichen Pleiten beschränkt wurde. Für Euphorie besteht aber kein Anlass. Bis die Branche wieder in der Normalität ankommt, ist es noch ein sehr weiter Weg. Er wird von weiteren Geschäftsaufgaben begleitet sein.