Friedberger Allgemeine

„Die Basis“zeigt Kühbacher Bürgermeis­ter an

Bundestags­wahl Die Partei beschuldig­t Karl-Heinz Kerscher der Wahlbehind­erung. Briefwähle­rn sei die Abgabe ihrer Wahlunterl­agen verweigert worden. Was der Bürgermeis­ter dazu sagt

- VON CLAUDIA BAMMER

Aichach‰Friedberg/Donau‰Ries Die Bundestags­wahl hat dem Kühbacher Bürgermeis­ter Karl-Heinz Kerscher eine Strafanzei­ge eingebrach­t. Erstattet hat sie die neue Gruppierun­g Die Basis, die am Sonntag erstmals bei der Wahl antrat und die als politische­r Arm der „Querdenker“-Bewegung gilt. Sie wirft Kerscher Wahlbehind­erung vor. Der Kühbacher Bürgermeis­ter Karl-Heinz Kerscher sagt dazu: „Grober Unfug“.

„Nicht nur in Berlin gab es Pannen in Wahllokale­n“, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Basis. Kühbacher Bürgern sei die Abgabe der Briefwahlu­nterlagen in einem Wahllokal verwehrt worden, hätten diese der Direktkand­idatin Barbara Riesner berichtet. Wegen dieses Vorgangs habe die Basis am Mittwoch Strafanzei­ge gegen den Kühbacher Bürgermeis­ter und die Wahlhelfer wegen Anstiftung zur Wahlbehind­erung und Wahlbehind­erung erstattet und Einspruch beim Bundeswahl­leiter eingelegt. Laut Basis haben die Betroffene­n berichtet, sie hätten Briefwahl beantragt, sich dann aber entschiede­n, ihre Stimme direkt am Sonntag abzugeben, „weil wir dem Briefwahlg­eheimnis nicht so wirklich trauten“. Gegen 10.30 Uhr seien sie in das ihnen zugewiesen­e Wahllokal gegangen. Dort sei ihnen jedoch die Abgabe der Briefwahlu­nterlagen verwehrt worden. Die drei anwesenden Wahlhelfer hätten die Annahme abgelehnt, obwohl ihnen klar gewesen sei, dass Briefwähle­r in jedem Wahllokal des Wahlkreise­s wählen dürfen. Bürgermeis­ter Karl-Heinz Kerscher habe dies angeordnet.

Der Basis-Kreisverba­nd Nordschwab­en sehe darin einen eindeutige­n Verstoß gegen das Bundeswahl­gesetz, heißt es in der Pressemitt­eilung. Basis-Schatzmeis­ter Andreas Unger sagt: „Wir gehen natürlich nicht davon aus, dass dies am Wahlergebn­is etwas ändert, aber ein solch undemokrat­isches Verhalten nimmt einzelnen Bürgern ihr Wahlrecht und erweckt den Eindruck, dass die Wahlen nicht ordnungsge­mäß ablaufen.“Die Partei gehe davon aus, dass wegen der rechtswidr­igen Anweisung von Bürgermeis­ter Kerscher mehreren Wählern und Wählerinne­n auf ähnliche Weise ihr Wahlrecht verwehrt wurde, und fordert diese auf, sich zu melden, heißt es weiter in der Pressemitt­eilung. Die Anzeige erstattete Unger im Namen des Kreisverba­nds bei der Polizei in Wertingen. Diese leitete sie noch am Mittwoch an die örtlich zuständige Polizeiins­pektion Aichach weiter. Bei der Aichacher Polizei bestätigt Inspektion­sleiter Michael Jakob, dass eine Anzeige in Zusammenha­ng mit der Bundestags­wahl eingegange­n ist. „Wir werden das Ganze jetzt prüfen, inwieweit irgendwelc­he vorwerfbar­en Taten gegeben sind“, so Jakob. Dann werde das der Staatsanwa­ltschaft vorgelegt.

Der Kühbacher Bürgermeis­ter Karl-Heinz Kerscher erfuhr am Donnerstag von der Anzeige. Sein erster Kommentar dazu: „Grober Unfug. Ich nehme das so zur Kenntnis,

da ist aber nichts dran.“Er sehe dem Ausgang der Ermittlung­en gelassen entgegen.

Die Wahlvorstä­nde und Schriftfüh­rer seien Mitte September geschult worden, allerdings nicht von ihm. „Da ist alles picobello gelaufen.“Die Wahlhelfer seien teilweise schon seit 20 Jahren im Einsatz. „Wir haben Top-Leute bei den

Wahlen gehabt“, sagt der Bürgermeis­ter. Er selbst habe außerdem „gar nichts angeordnet“, betont Kerscher. Er sei auch in keinem Wahllokal eingeteilt gewesen. Es sei richtig, dass auch Wählerinne­n und Wähler, die Briefwahl beantragt haben, ihre Stimme im Wahllokal abgeben können. In diesem Fall habe aber ein Bürger im Wahllokal in Haslangkre­it seine Briefwahlu­nterlagen abgeben wollen. Eine Entgegenna­hme von Wahlbriefe­n durch den Wahlvorsta­nd sei aber nicht erlaubt, so Kerscher.

Das bestätigt Thomas Strehler, Abteilungs­leiter Kommunales, Sicherheit und Ordnung am Dillinger Landratsam­t. Er ist Kreiswahll­eiter für den Wahlkreis 254 Donau-Ries, zu dem auch Kühbach und weitere sieben Kommunen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg gehören.

Strehler betont: „Wenn jemand mit ausgefüllt­en Wahlunterl­agen ins Wahllokal kommt, darf der Wahlvorsta­nd diese nicht annehmen.“Er müsste den Wähler oder die Wählerin an die Gemeinde verweisen, wo die Wahlbriefe abgegeben beziehungs­weise eingeworfe­n werden können. Gewählt werden kann aber auch im Wahllokal, erklärt Strehler. Allerdings muss dazu der Wahlschein vorgelegt und ein neuer Stimmzette­l ausgefüllt werden. Die mitgebrach­ten ausgefüllt­en Stimmzette­l müssten vor den Augen des Wahlvorsta­nds unbrauchba­r gemacht werden, zum Beispiel durch Zerreißen.

Wie Kerscher sagt, wollte das der Betroffene jedoch nicht tun, sondern nur seinen Brief abgeben. Für Kerscher steht deshalb fest: „Der ist mit Vorsatz da reingegang­en.“

Der Vorwurf sei „grober Unfug“

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Foto: Erich Echter (Symbolbild) Hat der Kühbacher Bürgermeis­ter Karl‰Heinz Kerscher die Wahl behindert? So lautet zumindest der Vorwurf der Partei „Die Basis“.
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