„Die Basis“zeigt Kühbacher Bürgermeister an
Bundestagswahl Die Partei beschuldigt Karl-Heinz Kerscher der Wahlbehinderung. Briefwählern sei die Abgabe ihrer Wahlunterlagen verweigert worden. Was der Bürgermeister dazu sagt
AichachFriedberg/DonauRies Die Bundestagswahl hat dem Kühbacher Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher eine Strafanzeige eingebracht. Erstattet hat sie die neue Gruppierung Die Basis, die am Sonntag erstmals bei der Wahl antrat und die als politischer Arm der „Querdenker“-Bewegung gilt. Sie wirft Kerscher Wahlbehinderung vor. Der Kühbacher Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher sagt dazu: „Grober Unfug“.
„Nicht nur in Berlin gab es Pannen in Wahllokalen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Basis. Kühbacher Bürgern sei die Abgabe der Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal verwehrt worden, hätten diese der Direktkandidatin Barbara Riesner berichtet. Wegen dieses Vorgangs habe die Basis am Mittwoch Strafanzeige gegen den Kühbacher Bürgermeister und die Wahlhelfer wegen Anstiftung zur Wahlbehinderung und Wahlbehinderung erstattet und Einspruch beim Bundeswahlleiter eingelegt. Laut Basis haben die Betroffenen berichtet, sie hätten Briefwahl beantragt, sich dann aber entschieden, ihre Stimme direkt am Sonntag abzugeben, „weil wir dem Briefwahlgeheimnis nicht so wirklich trauten“. Gegen 10.30 Uhr seien sie in das ihnen zugewiesene Wahllokal gegangen. Dort sei ihnen jedoch die Abgabe der Briefwahlunterlagen verwehrt worden. Die drei anwesenden Wahlhelfer hätten die Annahme abgelehnt, obwohl ihnen klar gewesen sei, dass Briefwähler in jedem Wahllokal des Wahlkreises wählen dürfen. Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher habe dies angeordnet.
Der Basis-Kreisverband Nordschwaben sehe darin einen eindeutigen Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz, heißt es in der Pressemitteilung. Basis-Schatzmeister Andreas Unger sagt: „Wir gehen natürlich nicht davon aus, dass dies am Wahlergebnis etwas ändert, aber ein solch undemokratisches Verhalten nimmt einzelnen Bürgern ihr Wahlrecht und erweckt den Eindruck, dass die Wahlen nicht ordnungsgemäß ablaufen.“Die Partei gehe davon aus, dass wegen der rechtswidrigen Anweisung von Bürgermeister Kerscher mehreren Wählern und Wählerinnen auf ähnliche Weise ihr Wahlrecht verwehrt wurde, und fordert diese auf, sich zu melden, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Die Anzeige erstattete Unger im Namen des Kreisverbands bei der Polizei in Wertingen. Diese leitete sie noch am Mittwoch an die örtlich zuständige Polizeiinspektion Aichach weiter. Bei der Aichacher Polizei bestätigt Inspektionsleiter Michael Jakob, dass eine Anzeige in Zusammenhang mit der Bundestagswahl eingegangen ist. „Wir werden das Ganze jetzt prüfen, inwieweit irgendwelche vorwerfbaren Taten gegeben sind“, so Jakob. Dann werde das der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Der Kühbacher Bürgermeister Karl-Heinz Kerscher erfuhr am Donnerstag von der Anzeige. Sein erster Kommentar dazu: „Grober Unfug. Ich nehme das so zur Kenntnis,
da ist aber nichts dran.“Er sehe dem Ausgang der Ermittlungen gelassen entgegen.
Die Wahlvorstände und Schriftführer seien Mitte September geschult worden, allerdings nicht von ihm. „Da ist alles picobello gelaufen.“Die Wahlhelfer seien teilweise schon seit 20 Jahren im Einsatz. „Wir haben Top-Leute bei den
Wahlen gehabt“, sagt der Bürgermeister. Er selbst habe außerdem „gar nichts angeordnet“, betont Kerscher. Er sei auch in keinem Wahllokal eingeteilt gewesen. Es sei richtig, dass auch Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragt haben, ihre Stimme im Wahllokal abgeben können. In diesem Fall habe aber ein Bürger im Wahllokal in Haslangkreit seine Briefwahlunterlagen abgeben wollen. Eine Entgegennahme von Wahlbriefen durch den Wahlvorstand sei aber nicht erlaubt, so Kerscher.
Das bestätigt Thomas Strehler, Abteilungsleiter Kommunales, Sicherheit und Ordnung am Dillinger Landratsamt. Er ist Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 254 Donau-Ries, zu dem auch Kühbach und weitere sieben Kommunen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg gehören.
Strehler betont: „Wenn jemand mit ausgefüllten Wahlunterlagen ins Wahllokal kommt, darf der Wahlvorstand diese nicht annehmen.“Er müsste den Wähler oder die Wählerin an die Gemeinde verweisen, wo die Wahlbriefe abgegeben beziehungsweise eingeworfen werden können. Gewählt werden kann aber auch im Wahllokal, erklärt Strehler. Allerdings muss dazu der Wahlschein vorgelegt und ein neuer Stimmzettel ausgefüllt werden. Die mitgebrachten ausgefüllten Stimmzettel müssten vor den Augen des Wahlvorstands unbrauchbar gemacht werden, zum Beispiel durch Zerreißen.
Wie Kerscher sagt, wollte das der Betroffene jedoch nicht tun, sondern nur seinen Brief abgeben. Für Kerscher steht deshalb fest: „Der ist mit Vorsatz da reingegangen.“
Der Vorwurf sei „grober Unfug“