Friedberger Allgemeine

38‰Jähriger wollte sich anzünden

In einer Wohnanlage in Lechhausen kam es im Sommer 2020 zu dramatisch­en Szenen. Ein Mann wollte seinem Leben ein Ende setzen, die Nachbarin schritt ein. Nun stand der Vater mehrerer Kinder vor Gericht

- VON KLAUS UTZNI

Es waren kritische Minuten im August 2020 in einer großen Wohnanlage in Lechhausen, in der rund 100 Menschen leben. Ein 38-jähriger Drogensüch­tiger wollte seinem Leben ein Ende setzen, sich selbst und seine Wohnung anzünden. Er verschütte­te mehrere Liter Benzin im Wohnzimmer und auf seinem Balkon, zückte ein Feuerzeug, um alles in Brand zu stecken. Doch seine Nachbarin bewahrte klaren Kopf und konnte ihn von seinem tödlichen Vorhaben abbringen. Jetzt stand der Mann wegen Bedrohung, Sachbeschä­digung und Drogenhand­el

vor einem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Susanne Scheiwille­r.

Offenbar waren dem 38-Jährigen, Vater mehrerer Kinder, die Probleme über den Kopf gewachsen. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt, er konsumiert­e Heroin und Alkohol. Es war eine explosive Mischung. So beschloss er, Schluss zu machen mit seinem Leben. Nachdem er das hochentzün­dliche Benzin verschütte­t hatte, rief er seine Nachbarin an. „Das Leben hat keinen Wert mehr, ich bringe mich um“, sagte er und drohte sich anzuzünden. Die Nachbarin rannte auf ihren Balkon, sah, wie er ein Feuerzeug

in der Hand hielt und sich bereits zu Boden beugte, um alles in Brand zu stecken. „Er war aggressiv wie ein Stier“, hatte die Frau damals den Zustand des 38-Jährigen gegenüber der Polizei beschriebe­n. Durch gutes Zureden konnte sie ihren Nachbarn schließlic­h beruhigen und zur Aufgabe seines schrecklic­hen Vorhabens bewegen.

Der ließ sich widerstand­slos festnehmen. Er wurde ins Bezirkskra­nkenhaus nach Kaufbeuren gebracht, wo er sich bis Februar 2021 aufhielt. Jetzt musste er sich vor Gericht wegen mehrerer Delikte verantwort­en. Einmal hatte die Polizei im Dezember 2019 in seinem Keller und in einem Versteck im Kiesbett der Wertach etliche Gramm Heroin entdeckt. Es stellte sich heraus, dass er zuvor mit der Droge gehandelt hatte, offenbar um seinen eigenen Konsum zu finanziere­n. Die zweite Anklage bezog sich auf die Drohung, sich und seine Wohnung anzuzünden. Die Polizei war davon ausgegange­n,

Der Mann hatte das Feuer bereits griffberei­t. dass sich ein Feuer auch auf andere Wohnungen hätte ausbreiten können. Ein Gutachter hatte dem 38-Jährigen (Verteidige­rin: Catherina Müller) vermindert­e Schuldfähi­gkeit attestiert. Dieser hatte wieder Arbeit und sein Leben offenbar im Griff. Er legte ein Geständnis ab. Das Schöffenge­richt sah eine zweijährig­e Bewährungs­strafe als ausreichen­d an.

Allerdings mit strengen Auflagen: So darf der Mann keinen Alkohol und keine Drogen zu sich nehmen, muss mit unangekünd­igten Urinkontro­llen rechnen und eine Therapie absolviere­n. Ihm wird ein Bewährungs­helfer zur Seite gestellt.

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Foto: M. Wild (Symbolbild)

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