Schimmel in der Wohnung
Wie gehe ich als Mieter damit um?
Beim Stichwort „Schimmel in der Wohnung“schrecken viele zusammen, ekeln sich oder packen gedanklich schon ihre Koffer. „Wenn eine Mieterin oder ein Mieter Schimmel in ihrer oder seiner Wohnung entdeckt, macht sie oder er sich verständlicher Weise Sorgen um die Gesundheit der Familie, und das zu Recht“, weiß Volker von Minnigerode, Inhaber der ISOTEC Abdichtungssysteme von Minnigerode GmbH.
Wer einen Verdacht auf Schimmel in der Wohnung hat, sollte ihn der Vermieterin oder dem Vermieter melden. Liegt tatsächlich ein Schaden verursacht durch Baumängel vor, kümmern sich Vermietende um die Instandsetzung. Sollten sie wider Erwarten keine Reaktion zeigen, ist es nötig, eine realistische Frist zur Beseitigung des Schimmelpilzbefalls und des Baumangels zu setzen. „Achten Sie darauf, dass Sie die Schimmelpilzerscheinungen so konkret wie möglich beschreiben, und das Schreiben den Vermietenden vorab per Fax, per Einwurf-Einschreiben und/oder durch Boten zukommen lassen“, rät von Minnigerode. „Nur so können Sie im Streitfall den Eingang des Schreibens nachweisen.“
Sollte die Ursache des Schimmelbefalls durch kondensationsbedingte Feuchte, zum Beispiel durch unzureichendes Lüften oder nicht angepasstes Heizverhalten begründet sein, ist der Mieter oder die Mieterin in der Pflicht, das Wohnverhalten derart anzupassen, dass es nicht zum Schimmelwachstum in den Wohnräumen kommt.
Weiterhin könnte der Schimmel auch Folge eines Wasserschadens sein. Es gab einen Rohrbruch im Wohnhaus, Hochwasser oder eines der heute schon üblichen Starkregenereignisse. All dies führt häufig zu einem umfangreichen Wasserschaden mit Schimmelpilz. Vermietende schalten meist ihre Gebäudeversicherung ein. Aber auch der Mieter oder die Mieterin darf nicht nur tatenlos zusehen. Vielmehr ist er oder sie verpflichtet, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu dulden. Der Vermieterin oder dem Vermieter und ihren oder seinen Handwerkern ist zu den üblichen Arbeitszeiten Zutritt zu gewähren.
Kostenübernahme vorher klären
Vorsicht ist geboten, wenn man für die Dauer der Sanierung aus der Wohnung ausziehen muss. Die Kostenübernahme sollte vorab geklärt werden. „Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Hausratversicherung. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin wird die Kosten nur dann tragen, wenn der Wasserschaden von ihm oder ihr verschuldet wurde. Fazit: Ziel sollte es sein, dass die Wohnung keinerlei Schimmelpilz aufweist. Als Mieterin oder Mieter hat man Anspruch auf die Durchführung aller notwendigen Mängel-/Schadenbeseitigungsmaßnahmen. Allerdings muss man Vermietende dabei unterstützen, damit sie ihrer Pflicht auch nachkommen können. Schimmel in der Wohnung kann auf Dauer krank machen und die Bausubstanz des Gebäudes schädigen. Eine notwendige Schimmelpilzsanierung ist also quasi eine „Win-Win-Situation“für alle. „Das Team der Abdichtungssysteme von Minnigerode GmbH steht Ihnen gemeinsam mit Ihrem Vermieter gerne mit Rat und Tat zur Seite“, so von Minnigerode. pm/bif
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