Friedberger Allgemeine

Rasen wird teurer

Verkehr Nach langem Hin und Her kann der neue Bußgeldkat­alog jetzt in Kraft treten. Auch Falschpark­er bitten die Behörden künftig deutlich stärker zur Kasse

- VON RUDI WAIS

Augsburg/Berlin Noch in diesem Herbst steigen die Bußgelder für eine Reihe von Verstößen im Straßenver­kehr. Nach der Zustimmung des Bundesrate­s für die schon einmal in Kraft getretene und dann wegen eines Formfehler­s wieder ausgesetzt­e Reform von Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer (CSU) fehlt jetzt nur noch die Unterschri­ft des Ministers unter der neuen Verordnung. Drei Wochen später tritt sie dann automatisc­h in Kraft – mit teilweise deutlich schärferen Sanktionen. Die Neuregelun­gen im Überblick:

● Geschwindi­gkeitsvers­töße Für Raserinnen und Raser wird es künftig deutlich teurer. Wer beispielsw­eise innerorts zwischen 16 und 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt in Zukunft 70 Euro, also doppelt so viel wie bisher. Wer dort mehr als 40 Stundenkil­ometer zu schnell ist, bekommt 400 anstatt der gegenwärti­gen 200 Euro aufgebrumm­t. Zurückgeno­mmen hat Scheuer seinen ursprüngli­chen Plan, bereits bei einer Übertretun­g von 21 Stundenkil­ometern im und bei 26 Kilometern außerorts ein Fahrverbot zu verhängen. Es wird auch künftig erst bei Übertretun­gen von 31 Kilometern innerorts und 41 Kilometern außerorts fällig. Auch Punkte in Flensburg gibt es weiterhin erst bei Übertretun­gen von mehr als 21 Kilometern.

● Falschpark­en Neu ist ein Bußgeld für das unberechti­gte Parken auf Parkplätze­n für Elektroaut­os oder Carsharing-Dienste – 55 Euro. Für das unberechti­gte Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehi­nderte sind künftig 55 anstatt 35 Euro fällig. 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburge­r Sünderkart­ei drohen Autofahrer­n und Autofahrer­innen, die auf Geh- oder Radwegen parken. Wer sein Fahrzeug im allgemeine­n Halte- oder Parkverbot abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, bislang kamen Falschpark­er hier häufig mit einem 15-Euro-Knöllchen unter dem Scheibenwi­scher davon. 100 Euro sind fällig, wenn jemand in einer Feuerwehrz­ufahrt parkt oder ein Rettungsfa­hrzeug behindert.

● Rettungsga­sse Wer keine Rettungsga­sse bildet oder sie gar zum schnellere­n Vorankomme­n mit dem eigenen Auto nutzt, muss mit einem Verwarnung­sgeld zwischen 200 und 320 Euro rechnen und ist den Führersche­in für einen Monat los.

● Abbiegen Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbi­egen innerorts nicht mit Schrittges­chwindigke­it fahren, werden von diesem Herbst an mit 70 Euro zur Kasse gebeten. So sollen vor allem Radfahrer besser geschützt werden. Auto- und Motorradfa­hrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen jetzt 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt im Flensburge­r Fahreignun­gsregister und überdies noch einen Monat Fahrverbot.

● Lärm und Abgase Das Verwarnung­sgeld für das Verursache­n von unnötigem Lärm und einer vermeidbar­en Abgasbeläs­tigung sowie das „belästigen­de, unnütze Hinund Herfahren“wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoOrt ben. Diese Maßnahme richtet sich vor allem gegen die wachsende Szene der sogenannte­n Auto-Poser.

Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), die Vorsitzend­e der Verkehrsmi­nisterkonf­erenz, sprach von einem starken Signal für die Verkehrssi­cherheit. Vorausgega­ngen waren lange Verhandlun­gen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehler­s waren die verschärft­en Bußgeldreg­eln im vergangene­n Jahr nach zwei Monaten wieder außer Vollzug gesetzt worden. Der jetzt beschlosse­ne Kompromiss sei gut und verhältnis­mäßig, betonte gegenüber unserer Redaktion auch der CSU-Verkehrsex­perte Ulrich Lange. „Es ist richtig, das Parken auf Geh- und Radwegen, vor Feuerwehrz­ufahrten und an Haltestell­en sowie das Rechtsabbi­egen mit Lkw strenger zu sanktionie­ren,“sagte er. Das verbessere die Verkehrssi­cherheit von Fußgängern und Radlern, erfordere auf der anderen Seite aber auch entspreche­nde Kontrollen. Höhere Bußgelder für Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en seien überdies besser als unverhältn­ismäßige Fahrverbot­e.

Der Formfehler ist jetzt ausgebügel­t

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