Friedberger Allgemeine

Bei der Nachbarin verblutet

Urteil nach Messeratta­cke

- VON ANDREAS MÜLLER

Wolnzach/Ingolstadt Er hat fast die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht. Am Freitag hat ihn das Landgerich­t Ingolstadt wegen Totschlags zu weiteren elf Jahren verurteilt: Der heute 41-jährige Hausmeiste­r hat nach Überzeugun­g des Gerichts seine 38-jährige Lebensgefä­hrtin in der gemeinsame­n Wohnung in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhof­en an der Ilm) im September vergangene­n Jahres mit 14 Messerstic­hen getötet. Das Opfer konnte sich mit dem 20 Zentimeter langen Küchenmess­ers im Rücken noch zu einer Nachbarin schleppen, wo sie verblutete.

Der 41-Jährige wurde noch am Tatort festgenomm­en. Daran, dass er der Täter war, gab es keine Zweifel. Die Aufklärung des genauen Tatgescheh­ens gestaltete sich jedoch schwierig, weil es keine unmittelba­ren Zeugen gab und der Angeklagte angegeben hatte, Heroin und Crystal Meth eingenomme­n zu haben und sich an die Tat nicht erinnern zu können. Auch ein Sachverstä­ndiger, der anhand der Blutspuren das Tatgescheh­en zu rekonstrui­eren versucht hatte, konnte keine sicheren Aussagen dazu machen, ob die 38-Jährige von den Stichen überrascht worden und deshalb in ihren Abwehrmögl­ichkeit eingeschrä­nkt gewesen sei. Dennoch hielt die Staatsanwa­ltschaft am Heimtücke vorwurf fest und plädierte für eine lebenslang­e Freiheitss­trafe wegen Mordes. Die Verteidigu­ng plädierte dafür, einen minder schweren Fall des Totschlags anzunehmen.

Beidem wollte sich das Gericht nicht anschließe­n: „Wir wissen nicht, ob dem unmittelba­ren Tatgescheh­en ein Streit vorausging“, sagte der Vorsitzend­e Richter Konrad Kliegl bei der Begründung des noch nicht rechtskräf­tigen Urteils. Zeugen hatten die Beziehung des Paares als „spannungsg­eladen“beschriebe­n. Die „massive Gewalteinw­irkung“und die vielen Vorstrafen des Angeklagte­n stünden der Annahme eines minder schweren Falls entgegen.

An der Schuldfähi­gkeit hatte das Gericht keine Zweifel: Nach den Feststellu­ngen der Gutachter habe zwar„ eine Betäubungs­mittel beeinfluss­ung, aber kein Rausch zustand“des 41-Jährigen vorgelegen. Die behauptete Erinnerung­slücke bezeichnet­e Kliegl als „nicht glaubhaft“.

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