Aichacherin steht wegen Geldwäsche vor Gericht
Sie stellt einer Urlaubsbekanntschaft ihr Konto für Überweisungen zur Verfügung. Der Mann ist aber Teil einer Bande.
Eine Urlaubsbekanntschaft aus der Türkei kommt eine 22-jährige Aichacherin teuer zu stehen. Gutgläubig stellte sie dem Mann im August 2021 ihr Konto für Überweisungen zur Verfügung. Die insgesamt 3961 Euro, die dann darauf eingingen, leitete sie an ihn weiter und freute sich, dass sie einen kleinen Teil davon behalten durfte. Die Ernüchterung kam kurz darauf, als die Polizei sich bei ihr meldete. Wegen leichtfertiger Geldwäsche erhielt die Aichacherin einen Strafbefehl über 2500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro). Dagegen legte sie Einspruch ein, weshalb es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Aichach kam.
Mit Herzchen-Emojis waren einige der Chat-Nachrichten geschmückt, die die 22-Jährige mit ihrer Urlaubsbekanntschaft ausgetauscht hatte. Sie hatte ihn in einem Tattoo-Studio im Türkei-Urlaub kennengelernt, ihn sympathisch gefunden und war mit ihm in Kontakt geblieben. Als er ihr erzählte, dass er seiner Ex-Freundin Unterhalt überweisen müsse, weil er sonst seinen Sohn nicht mehr sehen könne, erklärte die Aichacherin sich bereit, ihm zu helfen.
Eine Cousine des Mannes würde ihr das Geld überweisen, das sie dann an ihn in die Türkei weiterleiten solle, erklärte er ihr. Auf ihre Rückfrage, warum die Cousine ihm das Geld nicht direkt schicken würde, hieß es, dass das nicht funktionieren würde. „Voll lieb“, fand die 22-Jährige damals laut ihrer Aussage vor Gericht, dass sie von den 2357 Euro, die von der angeblichen Cousine kamen, 200 Euro für sich behalten durfte. Nur einen Tag später kündigte ihre Urlaubsbekanntschaft eine weitere Zahlung über rund 1600 Euro an. Diesmal von einem Mann, der ihm angeblich noch Geld schuldet.
Obwohl die Aichacherin überrascht war, stellte sie ihm ihr Konto erneut zur Verfügung und leitete das Geld an ihn weiter. Abzüglich
der knapp 100 Euro, die sie behalten durfte.
Was sie heute weiß: Ihre Urlaubsbekanntschaft gehört einer Bande an, die aus der Türkei heraus operiert. Die 22-Jährige fiel aus allen Wolken, als sich nach den Transaktionen ihre Bank bei ihr meldete und sagte, dass es sich dabei um Betrug handeln würde. Das zeigten die Chatnachrichten, die sie danach noch mit ihrer Urlaubsbekanntschaft ausgetauscht hatte, bevor der Kontakt abgebrochen war. Staatsanwalt Grunow rechnete ihr an, dass sie bei der Befragung durch die Polizei umfassende Angaben gemacht und auch den Namen ihrer Urlaubsbekanntschaft genannt hatte. Allerdings habe es sich bei den beiden Überweisungen doch um einen erheblichen Betrag gehandelt und mit rund 300 Euro sei auch ein schöner Gewinn bei der Aichacherin hängen geblieben. Er plädierte für eine Geldstrafe wie im Strafbefehl aufgeführt, also 2500 Euro, sowie die Einziehung der knapp 4000 Euro, die über das Konto der 22-Jährigen gewaschen worden waren.
Eine Einstellung des Verfahrens, wie Verteidiger Peer Braml angeregt hatte, kam für den Staatsanwalt nicht infrage. Braml hatte das mit Blick auf ein Verfahren am Amtsgericht in München angeregt. Dort war laut dem Anwalt eine Frau ebenfalls wegen leichtfertiger Geldwäsche in vier Fällen angeklagt gewesen und das Verfahren gegen
Wiedergutmachung des Schadens eingestellt worden. Zum Nein des Staatsanwalts sagte Braml: „Es ist schwierig für jemanden zu verstehen, warum 50 Kilometer weiter anders verhandelt wird als hier.“Weil es sich bei seiner Mandantin um einen minder schweren Fall handle, konnte er 50 Euro als Tagessatzhöhe nicht nachvollziehen. Die 22-Jährige habe bei den beiden Überweisungen zwar naiv gehandelt, sich danach aber ehrlich verhalten. Braml sprach sich für eine Geldstrafe von 30 Tagessätze zu je 30 Euro (900 Euro) aus. Außerdem solle das Gericht nur die 300 Euro einziehen, die letztendlich bei ihr geblieben waren.
Laut Gesetz müsse die Summe eingezogen werden, die tatsächlich gutgeschrieben worden war, sagte Richter Axel Hellriegel. Weil die 22-Jährige dadurch finanziell sehr getroffen wird, hielt er eine Geldstrafe über 40 Tagessätze zu je 40 Euro (1600 Euro) für ausreichend. Die Angeklagte muss außerdem die Gerichtskosten tragen.