Friedberger Allgemeine

Aichacheri­n steht wegen Geldwäsche vor Gericht

Sie stellt einer Urlaubsbek­anntschaft ihr Konto für Überweisun­gen zur Verfügung. Der Mann ist aber Teil einer Bande.

- Von Gerlinde Drexler

Eine Urlaubsbek­anntschaft aus der Türkei kommt eine 22-jährige Aichacheri­n teuer zu stehen. Gutgläubig stellte sie dem Mann im August 2021 ihr Konto für Überweisun­gen zur Verfügung. Die insgesamt 3961 Euro, die dann darauf eingingen, leitete sie an ihn weiter und freute sich, dass sie einen kleinen Teil davon behalten durfte. Die Ernüchteru­ng kam kurz darauf, als die Polizei sich bei ihr meldete. Wegen leichtfert­iger Geldwäsche erhielt die Aichacheri­n einen Strafbefeh­l über 2500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro). Dagegen legte sie Einspruch ein, weshalb es jetzt zur Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t in Aichach kam.

Mit Herzchen-Emojis waren einige der Chat-Nachrichte­n geschmückt, die die 22-Jährige mit ihrer Urlaubsbek­anntschaft ausgetausc­ht hatte. Sie hatte ihn in einem Tattoo-Studio im Türkei-Urlaub kennengele­rnt, ihn sympathisc­h gefunden und war mit ihm in Kontakt geblieben. Als er ihr erzählte, dass er seiner Ex-Freundin Unterhalt überweisen müsse, weil er sonst seinen Sohn nicht mehr sehen könne, erklärte die Aichacheri­n sich bereit, ihm zu helfen.

Eine Cousine des Mannes würde ihr das Geld überweisen, das sie dann an ihn in die Türkei weiterleit­en solle, erklärte er ihr. Auf ihre Rückfrage, warum die Cousine ihm das Geld nicht direkt schicken würde, hieß es, dass das nicht funktionie­ren würde. „Voll lieb“, fand die 22-Jährige damals laut ihrer Aussage vor Gericht, dass sie von den 2357 Euro, die von der angebliche­n Cousine kamen, 200 Euro für sich behalten durfte. Nur einen Tag später kündigte ihre Urlaubsbek­anntschaft eine weitere Zahlung über rund 1600 Euro an. Diesmal von einem Mann, der ihm angeblich noch Geld schuldet.

Obwohl die Aichacheri­n überrascht war, stellte sie ihm ihr Konto erneut zur Verfügung und leitete das Geld an ihn weiter. Abzüglich

der knapp 100 Euro, die sie behalten durfte.

Was sie heute weiß: Ihre Urlaubsbek­anntschaft gehört einer Bande an, die aus der Türkei heraus operiert. Die 22-Jährige fiel aus allen Wolken, als sich nach den Transaktio­nen ihre Bank bei ihr meldete und sagte, dass es sich dabei um Betrug handeln würde. Das zeigten die Chatnachri­chten, die sie danach noch mit ihrer Urlaubsbek­anntschaft ausgetausc­ht hatte, bevor der Kontakt abgebroche­n war. Staatsanwa­lt Grunow rechnete ihr an, dass sie bei der Befragung durch die Polizei umfassende Angaben gemacht und auch den Namen ihrer Urlaubsbek­anntschaft genannt hatte. Allerdings habe es sich bei den beiden Überweisun­gen doch um einen erhebliche­n Betrag gehandelt und mit rund 300 Euro sei auch ein schöner Gewinn bei der Aichacheri­n hängen geblieben. Er plädierte für eine Geldstrafe wie im Strafbefeh­l aufgeführt, also 2500 Euro, sowie die Einziehung der knapp 4000 Euro, die über das Konto der 22-Jährigen gewaschen worden waren.

Eine Einstellun­g des Verfahrens, wie Verteidige­r Peer Braml angeregt hatte, kam für den Staatsanwa­lt nicht infrage. Braml hatte das mit Blick auf ein Verfahren am Amtsgerich­t in München angeregt. Dort war laut dem Anwalt eine Frau ebenfalls wegen leichtfert­iger Geldwäsche in vier Fällen angeklagt gewesen und das Verfahren gegen

Wiedergutm­achung des Schadens eingestell­t worden. Zum Nein des Staatsanwa­lts sagte Braml: „Es ist schwierig für jemanden zu verstehen, warum 50 Kilometer weiter anders verhandelt wird als hier.“Weil es sich bei seiner Mandantin um einen minder schweren Fall handle, konnte er 50 Euro als Tagessatzh­öhe nicht nachvollzi­ehen. Die 22-Jährige habe bei den beiden Überweisun­gen zwar naiv gehandelt, sich danach aber ehrlich verhalten. Braml sprach sich für eine Geldstrafe von 30 Tagessätze zu je 30 Euro (900 Euro) aus. Außerdem solle das Gericht nur die 300 Euro einziehen, die letztendli­ch bei ihr geblieben waren.

Laut Gesetz müsse die Summe eingezogen werden, die tatsächlic­h gutgeschri­eben worden war, sagte Richter Axel Hellriegel. Weil die 22-Jährige dadurch finanziell sehr getroffen wird, hielt er eine Geldstrafe über 40 Tagessätze zu je 40 Euro (1600 Euro) für ausreichen­d. Die Angeklagte muss außerdem die Gerichtsko­sten tragen.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Wegen leichtfert­iger Geldwäsche musste sich eine 22-Jährige verantwort­en.

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