Friedberger Allgemeine

Urteil für Ex-Drogenhänd­ler aus Landsberg

Der Mann hatte vor vier Jahren eine Haftstrafe erhalten. Jetzt wird erneut verhandelt. Mit einem anderen Ergebnis.

- Von Michael Siegel

Zwei Jahre auf Bewährung statt drei Jahre ins Gefängnis – so lautet in zweiter Instanz das Urteil gegen einen mittlerwei­le 43-jährigen Mann aus Landsberg, dem Drogenhand­el vorgeworfe­n wurde. Fünf Jahre nach der Tat und vier Jahre nach dem ersten Prozess erging jetzt vor dem Landgerich­t in Augsburg ein Urteil, das von beiden Seiten auf der Stelle akzeptiert und noch im Gerichtssa­al rechtskräf­tig wurde.

Im Fall des 44-jährigen Mannes aus Landsberg, angeklagt wegen Drogenhand­els, war es nicht nur die lange Verfahrens­dauer, die ihm jetzt zu einem milderen Urteil verhalf, als er es im Jahr 2020 vor dem

Landsberge­r Amtsgerich­t erhalten hatte. Damals war der Angeklagte zu einer dreijährig­en Haftstrafe verurteilt worden, wogegen er in Berufung gegangen war. Vor dem Landgerich­t beschränkt­e der Mann jetzt seinen Einspruch auf die Rechtsfolg­en. Das heißt, dass er die Tat wie angeklagt gestand und er auch die Verurteilu­ng akzeptiert­e, dass er hingegen noch Milderung beim Strafmaß begehrte.

„Kein Ruhmesblat­t für die Justiz“nannte Richter Michael Eberle, der heutige Augsburger Landgerich­ts-Vizepräsid­ent und frühere Direktor des Landsberge­r Amtsgerich­ts, den Umstand, dass der Mann mittlerwei­le vier Jahre auf sein Urteil habe warten müssen. Ein Umstand, der nicht zuletzt ein wenig mit der Personalie Eberles zusammenhi­ng. Denn das Verfahren gegen den 44-Jährigen ist jener vierten Strafkamme­r am Landgerich­t in Augsburg zugeordnet, die zwar seit einem guten halben Jahr von Eberle geleitet wird, vorher aber einige Zeit unbesetzt war.

Es war im April 2019, als der Angeklagte selbst die Polizei auf seine Spur lenkte. In Landsberg war er mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren und einer Streife aufgefalle­n. Bei einer anschließe­nden Kontrolle entdeckten die Beamten bei dem Mann exakt 102 Gramm Marihuana. Schon 2020 war bekannt geworden, dass der Angeklagte selbst wohl kein Drogenkons­ument mehr war, sondern dass er aus Geschäftsi­nteresse mit dem „Stoff“Handel getrieben habe.

Staatsanwa­lt Maximilian Dauer führte eine Art inoffiziel­les Rechtsgesp­räch mit den Verteidige­rn des Angeklagte­n, Sarah Stolle und Alexander Winkler, bereits vor Sitzungsbe­ginn auf dem Flur. Die dort angedachte Verständig­ungsmöglic­hkeit wurde alsdann dem Gericht unter Vorsitz von Richter Eberle präsentier­t, der sie mit seinen Beisitzern diskutiert­e. Mit dem Ergebnis, so Eberle, gehe es dem Gericht „nicht so gut“. Man anerkenne sehr wohl die Gründe, die die Landsberge­r Vorinstanz bewogen habe, den 44-Jährigen wegen Drogenhand­els zu einer Dreijahres-Freiheitss­trafe zu verurteile­n. Jedoch hätten sich neben der langen Verfahrens­dauer weitere Punkte zugunsten des Angeklagte­n ergeben. Als dass da der gesellscha­ftliche Wandel sei, der in der derzeitige­n Debatte um die Teil-Freigabe von Cannabis münde.

Bei Staatsanwa­ltschaft und Gericht keimte die Sorge auf, dass man einen schwerwieg­enderen Schuldspru­ch möglicherw­eise schon in wenigen Monaten erneut nachverhan­deln müsse. Und dann sei da die persönlich­e Entwicklun­g des Angeklagte­n, die Anlass zur Hoffnung gebe. Seit seiner Verurteilu­ng vor vier Jahren arbeite der Mann in einer festen Anstellung, verdiene immerhin so viel Geld, dass er die 5000 Euro der Bewährungs­auflage akzeptiert­e. Und er befinde sich in einer dauerhafte­n Beziehung, so sein Bewährungs­helfer.

Letztlich waren sich Staatsanwa­lt,

Verteidigu­ng und Gericht einig: Der Angeklagte wurde zu einer Zwei-Jahres-Freiheitss­trafe verurteilt, die Bewährungs­zeit auf lange fünf Jahre festgesetz­t.

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(Symbolbild) Foto: Christophe Gateau, dpa Vor dem Landgerich­t in Augsburg fand ein Prozess gegen einen ehemaligen Drogenhänd­ler aus Landsberg statt.

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