„Unzumutbare Einschränkungen“
Ried will mit zwei Mehrfamilienhäusern deutlich mehr Wohnraum schaffen. Von den Bürgern kommen allerdings Beschwerden.
Auf einem Grundstück am Rieder Ortsrand sollen zwei große Gebäude für rund 90 Bewohnerinnen und Bewohner entstehen. Das sei untragbar, finden zwei Rieder Bürger. Was sagt das Landratsamt dazu?
In seiner Sitzung vom September 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan des Gebiets zu ändern. Wesentliches Ziel der Änderungen ist es, für das Grundstück eine verdichtete Bebauung mit Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. In der aktuellen Sitzung des Rieder Gemeinderats beschäftigten sich die Rätinnen und Räte mit den Stellungnahmen zu den Änderungen des Bebauungsplans „Am westlichen Ortsrand“. Diese stammen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. „Es sind nur wenige Anmerkungen zurückgekommen“, setzte gleich zu Anfang Bürgermeister Erwin Gerstlacher in Kenntnis. Das Landratsamt fände die Nachverdichtung gelungen.
Zwei Bürger hatten hingegen moniert, dass sich „durch die geplante dichte Bebauung für rund 90 Personen die Wohnqualität unserer Grundstücke unzumutbar einschränken würde“. In ihrer Abwägung schreibt die Gemeinde, dass sich der Gemeinderat für eine verdichtete Bebauung entschieden und hierzu den Bebauungsplan für die Errichtung zweier Gebäude mit jeweils 18 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage geändert hätte.
Die Gemeinde Ried sei sich dabei bewusst, dass die entstehenden Gebäude deutlich von den bisherigen Wohngebäuden im Gebiet abweichen. Allerdings hält sie die Bebauung der betroffenen Fläche mit etwa 2.800 Quadratmetern für eine zeitgemäße Nutzung des Baugrundstücks. Der dafür beanspruchte Boden werde so optimal ausgenutzt.
Gegenüber der bisherigen Einzelund Doppelhausbebauung könne auf der gleichen Fläche mit der vorliegenden Planung deutlich mehr Wohnraum realisiert werden. Gleichzeitig würden mit den entstehenden Mehrfamilienhäusern gegenüber der bisher möglichen Nutzung Ressourcen gespart. Letztlich ließen sich so die Herstellungs- und Betriebskosten für den entstehenden Wohnraum deutlich reduzieren.
Eine Einschränkung der umgebenden Wohnungen oder benachbarter Grundstücke sei nicht erkennbar. „Eine faktische und unmittelbare Beeinträchtigung liegt nicht vor“, heißt es in der Tischvorlage. Gemeinderätin Claudia Mayer von der Lebensqualität sagte, sie könne den Einwand der Bürger nachvollziehen. Mit zwei Gegenstimmen hielt der Gemeinderat an der bestehenden Planung fest. Mit drei Gegenstimmen wurde der Satzungsbeschluss mit den aktuell beschlossenen redaktionellen Änderungen gefasst.