Friedberger Allgemeine

Landratsam­t sieht Bebauung kritisch

Die geplante Wohnanlage mit zehn Häusern in der Wiesenstra­ße in Kissing entsetzt die Nachbarn. Wie ist die rechtliche Lage?

- Von Anna Katharina Schmid

Noch steht in der Wiesenstra­ße ein Haus, umrahmt von einem ausladende­n Garten. Alte Bäume, Sträucher, viel Rasenfläch­e. Wenn es nach dem Kissinger Bauausschu­ss geht, könnte dort in Zukunft eine große Wohnanlage entstehen. Zwei Zweifamili­enhäuser, acht Reihenhäus­er, eine Tiefgarage, 25 Stellplätz­e. Die Rätinnen und Räte genehmigte­n den Antrag im vergangene­n September. Für die Nachbarinn­en und Nachbarn der schmalen Straße ein Schock. Auch heute heißt es von der Gemeinde: „Das Bauvorhabe­n fügt sich in die umgebende Bebauung ein und ist rechtskonf­orm.“Das Landratsam­t sieht das anders.

Die Vorwürfe der Nachbarinn­en und Nachbarn wiegen schwer. Eine völlig unverhältn­ismäßige Nachverdic­htung, eine große Belastung für die ganze Straße, den Verkehr, die Sicherheit und auch die Kanalisati­on, die in der Vergangenh­eit

an ihre Grenzen stieß. In den Augen der Kissingeri­nnen und Kissinger ist das Vorhaben zu groß. Es füge sich nicht annähernd in die Umgebung ein, die aus Einfamilie­nhäusern besteht. Und: Niemand habe sie über das Vorhaben informiert, geschweige denn eine Unterschri­ft eingeholt, wie es eigentlich üblich ist. Die

Entscheidu­ng des Bauausschu­sses fiel damals aber einstimmig aus. Wie passt das zusammen?

„Die Schaffung von Wohnraum ist eine der drängendst­en sozialen Fragen unserer Zeit“, sagt Bürgermeis­ter Reinhard Gürtner. Deshalb sei die Nachverdic­htung dort durchaus vertretbar. Die Bedenken der Nachbarsch­aft kann er nicht teilen. In Kissing gebe es viele schmale Straßen, aber in der

Wiesenstra­ße könnten Autos aneinander vorbeifahr­en, Begegnungs­verkehr sei möglich. „In neuen Baugebiete­n werden Straßen oft schmal geplant, um den Flächenver­brauch möglichst gering zu halten und den Verkehr zu verlangsam­en.“

Das Entwässeru­ngssystem sei ein Schmutzkan­al, der aus Sicht der Gemeinde die geplante Bebauung verkraftet. Das Niederschl­agswasser müsse ohnehin auf dem Grundstück selbst versickern. Und zum Vorwurf, der Bauherr habe die Nachbarsch­aft nicht informiert? Gemäß der Bayerische­n Bauordnung müsse er das tun, sagt Gürtner. Das werde vom Landratsam­t Aichach-Friedberg als Untere Bauaufsich­tsbehörde überprüft. „Natürlich ist es immer im Sinne eines guten nachbarsch­aftlichen Verhältnis­ses, sich über beabsichti­gte Bauvorhabe­n auszutausc­hen.“

Das Landratsam­t AichachFri­edberg schätzt das Projekt in Kissing anders ein. „In seinem ursprüngli­chen Umfang ist das beantragte Vorhaben aus unserer Sicht nicht genehmigun­gsfähig“, sagt eine Sprecherin. Es füge sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein. Zwischenze­itlich seien jedoch Skizzen für eine reduzierte­re Planung eingegange­n. Diese erscheine genehmigun­gsfähig. Die Grundfläch­e der geplanten Häuser wurde darin reduziert, von 341 auf etwa 216 Quadratmet­er pro Haus. Ein neuer Antrag für die geänderte Planung liege jedoch noch nicht vor.

Belastung für die Straße, den Verkehr und die Sicherheit

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Foto: Anna Katharina Schmid Hier in der Wiesenstra­ße 26/28 in Kissing sollen zehn neue Häuser entstehen.

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