Landratsamt sieht Bebauung kritisch
Die geplante Wohnanlage mit zehn Häusern in der Wiesenstraße in Kissing entsetzt die Nachbarn. Wie ist die rechtliche Lage?
Noch steht in der Wiesenstraße ein Haus, umrahmt von einem ausladenden Garten. Alte Bäume, Sträucher, viel Rasenfläche. Wenn es nach dem Kissinger Bauausschuss geht, könnte dort in Zukunft eine große Wohnanlage entstehen. Zwei Zweifamilienhäuser, acht Reihenhäuser, eine Tiefgarage, 25 Stellplätze. Die Rätinnen und Räte genehmigten den Antrag im vergangenen September. Für die Nachbarinnen und Nachbarn der schmalen Straße ein Schock. Auch heute heißt es von der Gemeinde: „Das Bauvorhaben fügt sich in die umgebende Bebauung ein und ist rechtskonform.“Das Landratsamt sieht das anders.
Die Vorwürfe der Nachbarinnen und Nachbarn wiegen schwer. Eine völlig unverhältnismäßige Nachverdichtung, eine große Belastung für die ganze Straße, den Verkehr, die Sicherheit und auch die Kanalisation, die in der Vergangenheit
an ihre Grenzen stieß. In den Augen der Kissingerinnen und Kissinger ist das Vorhaben zu groß. Es füge sich nicht annähernd in die Umgebung ein, die aus Einfamilienhäusern besteht. Und: Niemand habe sie über das Vorhaben informiert, geschweige denn eine Unterschrift eingeholt, wie es eigentlich üblich ist. Die
Entscheidung des Bauausschusses fiel damals aber einstimmig aus. Wie passt das zusammen?
„Die Schaffung von Wohnraum ist eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit“, sagt Bürgermeister Reinhard Gürtner. Deshalb sei die Nachverdichtung dort durchaus vertretbar. Die Bedenken der Nachbarschaft kann er nicht teilen. In Kissing gebe es viele schmale Straßen, aber in der
Wiesenstraße könnten Autos aneinander vorbeifahren, Begegnungsverkehr sei möglich. „In neuen Baugebieten werden Straßen oft schmal geplant, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und den Verkehr zu verlangsamen.“
Das Entwässerungssystem sei ein Schmutzkanal, der aus Sicht der Gemeinde die geplante Bebauung verkraftet. Das Niederschlagswasser müsse ohnehin auf dem Grundstück selbst versickern. Und zum Vorwurf, der Bauherr habe die Nachbarschaft nicht informiert? Gemäß der Bayerischen Bauordnung müsse er das tun, sagt Gürtner. Das werde vom Landratsamt Aichach-Friedberg als Untere Bauaufsichtsbehörde überprüft. „Natürlich ist es immer im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses, sich über beabsichtigte Bauvorhaben auszutauschen.“
Das Landratsamt AichachFriedberg schätzt das Projekt in Kissing anders ein. „In seinem ursprünglichen Umfang ist das beantragte Vorhaben aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig“, sagt eine Sprecherin. Es füge sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein. Zwischenzeitlich seien jedoch Skizzen für eine reduziertere Planung eingegangen. Diese erscheine genehmigungsfähig. Die Grundfläche der geplanten Häuser wurde darin reduziert, von 341 auf etwa 216 Quadratmeter pro Haus. Ein neuer Antrag für die geänderte Planung liege jedoch noch nicht vor.
Belastung für die Straße, den Verkehr und die Sicherheit