Wie mietet man sich ins Betreute Wohnen in Ried ein?
Die Gemeinde wird ihre fünf Wohnungen vermieten. Wer bekommt sie? Eine Rolle spielen das Alter – und Autos.
Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates verabschiedeten die Rätinnen und Räte Vergaberichtlinien für die Vermietung der fünf gemeindlichen Wohnungen im Betreuten Wohnen. Baureferentin Sieglinde Kistler hatte diese an den Verkauf der dortigen Wohnungen angelehnt und ausgearbeitet. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom September 2022 beschlossen, fünf Wohnungen in eigener Hand zu behalten.
Diese sollen dem sozialen Wohnungsbau dienen und werden finanziell gefördert. Wieder gibt es einen Punktekatalog, der die sozialen Kriterien Mieter sowie den Ortsbezug
berücksichtigt. Entscheidend ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner 65 Jahre und älter sein müssen.
Bei der betreuten Wohnanlage wird zudem ein großes Augenmerk auf Autos gelegt. Je weniger, umso besser, heißt hier die Devise. Ganz der modernen Zeit angepasst soll hier ein Carsharing-Angebot geschaffen werden, das den Bewohnerinnen und Bewohnern eine flexible, günstige und zugleich ökologische Form der Mobilität ermöglicht. Die Gemeinde Ried möchte so bewusst Anreize setzen, um im Alter auf zumeist wenig genutzte Fahrzeuge zu verzichten. Sollte eine Bewohnerin oder ein Bewohner mehrt als nur ein Auto haben, gibt das Minuspunkte. Als obere Einkommensgrenze schlug Kistler 28.300 Euro pro Jahr vor, was vom Gremium auch so angenommen wurde. Gemeinderat Robert Guha von der Lebensqualität gab zu bedenken, dass jemand, der erst ein Jahr in Ried wohnt, dann genauso behandelt wird wie einer, der zehn Jahre in Ried wohnt. Kistler nahm diesen Punkt gerne auf. Nun gibt es pro Jahr einen Punkt. Auch Paul Graf von den Freien Wählern unterstützte diesen Punkt.
Interessierte können sich im Rathaus bei Sieglinde Kistler melden. Ebenso hat die Gemeinde auf ihrer Internetseite derzeit vorliegenden Informationen veröffentlicht.