Gränzbote

Ist das Speichern von Daten sinnvoll?

- Marco Weiß marco. weiss@ schwaebisc­he. de Robert Kolm robert. kolm@ schwaebisc­he. de

ährend die Zahl der Straftaten seit Jahren sinkt, steigt sie im Bereich der Internetkr­iminalität permanent. Daher ist es notwendig, den Strafverfo­lgungsbehö­rden wirksame Fahndungsw­erkzeuge zur Verfügung zu stellen. Bei der beschlosse­nen Regelung handelt es sich um eine Vorratsdat­enspeicher­ung light. Weder werden Gesprächsi­nhalte gespeicher­t noch werden unbescholt­ene Bürger rund um die Uhr abgehört.

Im Gegensatz zum ersten Entwurf, den das Bundesverf­assungsger­icht 2010 für verfassung­swidrig erklärt hat, werden in der Neuauflage weniger Daten gespeicher­t und sie werden kürzer aufbewahrt. Auch die Zugriffshü­rden sind höher. So dürfen Rufnummern erst nach Zustimmung

Wdurch einen Richter an die Polizei herausgebe­n werden. In Anbetracht terroristi­scher Bedrohunge­n und organisier­ter Cyberkrimi­nalität ist der Beschluss ein Mittelweg zwischen Freiheit und Sicherheit. Wer sich gegen solche maßvollen Lösungen der Speicherun­g stellt, darf sich nicht wundern, wenn die Polizei nicht mehr in der Lage ist, die Bevölkerun­g angemessen zu schützen. Vorratsdat­enspeicher­ung ist kein Allheilmit­tel. Aber sie kann Verbrechen verhindern oder aufklären helfen. Das ist wichtiger als wegen typisch deutscher Datenschut­zbedenken das EU-Recht nicht zu ratifizier­en. urra, es darf geschnüffe­lt werden. Offiziell natürlich, um Terroriste­n zu fassen. Könnte ja vorkommen, dass einer von denen mal dumm genug ist, derart offensicht­liche Spuren zu hinterlass­en. Anschläge verhindern wird die Vorratsdat­enspeicher­ung im Großen aber wohl nicht. Frankreich hat sie seit 2006. Die Anschläge auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“im Januar 2015 in Paris konnten dadurch nicht abgewendet werden.

Einstweile­n werden also 80 Millionen Bundesbürg­er ausgespäht. Verdachtsu­nabhängig, nur für den Fall der Fälle. Und für schwere Straftaten. Nur, was ist eine schwere Straftat? Wenn es darum geht, Mörder und Kinderschä­nder zu verfolgen, stimmen natürlich alle zu. Bei Steu-

Herhinterz­iehung fällt der Jubel schon verhaltene­r aus. Und zählt das illegale Herunterla­den von Filmen und Musik aus dem Netz als schwere Straftat? Aus Sicht der RechteInha­ber sicherlich. Steht mit der Vorratsdat­enspeicher­ung erst einmal ein wirksames Instrument bereit, werden die Lobbyisten schon wissen, wie sie Einfluss ausüben können.

Dass ein Richter der Herausgabe von Daten erst zustimmen muss, ist ein Witz. Eine Unterschri­ft hat sich ein Anwalt schnell besorgt. Leider zeigten Fälle in der Vergangenh­eit, dass Richter mit der Materie überforder­t waren.

„Weg zwischen Freiheit und Sicherheit.“

„Anschläge werden so nicht

verhindert.“

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