Ist das Speichern von Daten sinnvoll?
ährend die Zahl der Straftaten seit Jahren sinkt, steigt sie im Bereich der Internetkriminalität permanent. Daher ist es notwendig, den Strafverfolgungsbehörden wirksame Fahndungswerkzeuge zur Verfügung zu stellen. Bei der beschlossenen Regelung handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung light. Weder werden Gesprächsinhalte gespeichert noch werden unbescholtene Bürger rund um die Uhr abgehört.
Im Gegensatz zum ersten Entwurf, den das Bundesverfassungsgericht 2010 für verfassungswidrig erklärt hat, werden in der Neuauflage weniger Daten gespeichert und sie werden kürzer aufbewahrt. Auch die Zugriffshürden sind höher. So dürfen Rufnummern erst nach Zustimmung
Wdurch einen Richter an die Polizei herausgeben werden. In Anbetracht terroristischer Bedrohungen und organisierter Cyberkriminalität ist der Beschluss ein Mittelweg zwischen Freiheit und Sicherheit. Wer sich gegen solche maßvollen Lösungen der Speicherung stellt, darf sich nicht wundern, wenn die Polizei nicht mehr in der Lage ist, die Bevölkerung angemessen zu schützen. Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel. Aber sie kann Verbrechen verhindern oder aufklären helfen. Das ist wichtiger als wegen typisch deutscher Datenschutzbedenken das EU-Recht nicht zu ratifizieren. urra, es darf geschnüffelt werden. Offiziell natürlich, um Terroristen zu fassen. Könnte ja vorkommen, dass einer von denen mal dumm genug ist, derart offensichtliche Spuren zu hinterlassen. Anschläge verhindern wird die Vorratsdatenspeicherung im Großen aber wohl nicht. Frankreich hat sie seit 2006. Die Anschläge auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“im Januar 2015 in Paris konnten dadurch nicht abgewendet werden.
Einstweilen werden also 80 Millionen Bundesbürger ausgespäht. Verdachtsunabhängig, nur für den Fall der Fälle. Und für schwere Straftaten. Nur, was ist eine schwere Straftat? Wenn es darum geht, Mörder und Kinderschänder zu verfolgen, stimmen natürlich alle zu. Bei Steu-
Herhinterziehung fällt der Jubel schon verhaltener aus. Und zählt das illegale Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Netz als schwere Straftat? Aus Sicht der RechteInhaber sicherlich. Steht mit der Vorratsdatenspeicherung erst einmal ein wirksames Instrument bereit, werden die Lobbyisten schon wissen, wie sie Einfluss ausüben können.
Dass ein Richter der Herausgabe von Daten erst zustimmen muss, ist ein Witz. Eine Unterschrift hat sich ein Anwalt schnell besorgt. Leider zeigten Fälle in der Vergangenheit, dass Richter mit der Materie überfordert waren.
„Weg zwischen Freiheit und Sicherheit.“
„Anschläge werden so nicht
verhindert.“