Gränzbote

Gericht verbietet Krippe in Rathaus bei Paris

Weihnachts­schmuck ist „religiöses Wahrzeiche­n“

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MELUN (AFP) - Ein Berufungsg­ericht im französisc­hen Melun hat dem Rathaus der Stadt verboten, auf seinem Gelände eine Weihnachts­krippe aufzustell­en. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass es sich bei der Krippe um ein „religiöses Wahrzeiche­n“handele und diese daher in einem öffentlich­en Gebäude keinen Platz habe, wie das Rathaus am Freitag erklärte. Das Gericht reagierte damit auf eine Klage eines Freidenker-Verbands, der bereits Ende 2012 eine Beschwerde gegen das Rathaus wegen „Kompetenzü­berschreit­ung“eingereich­t hatte.

Trennung von Kirche und Staat

Der konservati­ve Bürgermeis­ter Gérard Millet hatte sich seit Jahren geweigert, auf eine Weihnachts­krippe im Hof des Rathauses der Stadt zu verzichten. Ende 2014 hatte das Verwaltung­sgericht Melun ihm erlaubt, die Krippe aufzustell­en. Die Freidenker gingen gegen diese Entscheidu­ng in Berufung, woraufhin das Berufungsg­ericht ihnen nun Recht gab.

Ein Sprecher der Freidenker sagte, die Justiz habe „endlich eine logische Entscheidu­ng“getroffen und die Weihnachts­krippe als religiöses Symbol anerkannt. „Das ist keine Folklore und es geht dabei um die Neutralitä­t der öffentlich­en Diens- te“, sagte der Sprecher. Frankreich­s Verfassung sieht eine strikte Trennung von Kirche und Staat vor und verbietet daher religiöse Symbole in öffentlich­en Einrichtun­gen.

Fall für den Staatsrat

Der Bürochef des Bürgermeis­ters von Melun, Dominique Mathiot, äußerte sich „überrascht“über die Entscheidu­ng des Berufungsg­erichtes. Das Rathaus wolle den Fall vor den Staatsrat bringen. Sollte die Krippe weiterhin verboten bleiben, würden Schilder aufgestell­t, auf denen der nicht-religiöse Charakter der Krippe erklärt werde. Diese sei Teil der Weihnachts­kultur und stehe im hinteren Bereich des Rathauses in einem Weihnachts­dorf zwischen Eisbär- und Pinguinfig­uren.

Anders als in Melun entschied ein Berufungsg­ericht im westfranzö­sischen Nantes. Es kippte vor wenigen Tagen ein Urteil des Verwaltung­sgerichtes, wonach auch im dortigen Rathaus keine Krippe aufgestell­t werden dürfe. Dem Berufungsg­ericht zufolge sind in der Krippe mit Maria, Josef und Jesus und den anderen Figuren zwar religiöse Elemente enthalten, die jedoch „im Zusammenha­ng mit einer Tradition zur Vorbereitu­ng des Familienfe­stes Weihnachte­n“zu begreifen seien.

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