Gericht verbietet Krippe in Rathaus bei Paris
Weihnachtsschmuck ist „religiöses Wahrzeichen“
MELUN (AFP) - Ein Berufungsgericht im französischen Melun hat dem Rathaus der Stadt verboten, auf seinem Gelände eine Weihnachtskrippe aufzustellen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass es sich bei der Krippe um ein „religiöses Wahrzeichen“handele und diese daher in einem öffentlichen Gebäude keinen Platz habe, wie das Rathaus am Freitag erklärte. Das Gericht reagierte damit auf eine Klage eines Freidenker-Verbands, der bereits Ende 2012 eine Beschwerde gegen das Rathaus wegen „Kompetenzüberschreitung“eingereicht hatte.
Trennung von Kirche und Staat
Der konservative Bürgermeister Gérard Millet hatte sich seit Jahren geweigert, auf eine Weihnachtskrippe im Hof des Rathauses der Stadt zu verzichten. Ende 2014 hatte das Verwaltungsgericht Melun ihm erlaubt, die Krippe aufzustellen. Die Freidenker gingen gegen diese Entscheidung in Berufung, woraufhin das Berufungsgericht ihnen nun Recht gab.
Ein Sprecher der Freidenker sagte, die Justiz habe „endlich eine logische Entscheidung“getroffen und die Weihnachtskrippe als religiöses Symbol anerkannt. „Das ist keine Folklore und es geht dabei um die Neutralität der öffentlichen Diens- te“, sagte der Sprecher. Frankreichs Verfassung sieht eine strikte Trennung von Kirche und Staat vor und verbietet daher religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen.
Fall für den Staatsrat
Der Bürochef des Bürgermeisters von Melun, Dominique Mathiot, äußerte sich „überrascht“über die Entscheidung des Berufungsgerichtes. Das Rathaus wolle den Fall vor den Staatsrat bringen. Sollte die Krippe weiterhin verboten bleiben, würden Schilder aufgestellt, auf denen der nicht-religiöse Charakter der Krippe erklärt werde. Diese sei Teil der Weihnachtskultur und stehe im hinteren Bereich des Rathauses in einem Weihnachtsdorf zwischen Eisbär- und Pinguinfiguren.
Anders als in Melun entschied ein Berufungsgericht im westfranzösischen Nantes. Es kippte vor wenigen Tagen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, wonach auch im dortigen Rathaus keine Krippe aufgestellt werden dürfe. Dem Berufungsgericht zufolge sind in der Krippe mit Maria, Josef und Jesus und den anderen Figuren zwar religiöse Elemente enthalten, die jedoch „im Zusammenhang mit einer Tradition zur Vorbereitung des Familienfestes Weihnachten“zu begreifen seien.