Gränzbote

Kontrollgr­emium

- Die

Prüf- und Überwachun­gskommissi­on soll Abläufe in Transplant­ationszent­ren und allen Krankenhäu­sern überprüfen, die Patienten Organe entnehmen. Das Gremium existierte schon vor 2012. Seitdem hat es aber mehr Kompetenze­n. So kann die Kommission auch ohne Verdacht Prüfungen in Kliniken vornehmen. Sie wird getragen von der Bundesärzt­ekammer, der Deutschen Krankenhau­sgesellsch­aft und dem Verband der gesetzlich­en Krankenkas­sen. Jede dieser Organisati­onen entsenden drei Mitglieder, dazu kommen zwei Vertreter der Bundesländ­er. Unter ihnen sind Mediziner, Juristen und Wirtschaft­swissensch­aftler. ( tja)

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