Gränzbote

Ein Hochfest im Kirchenjah­r

Staatliche­r Feiertag am 1. November – Ehrfurcht und Respekt gegenüber den Toten

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Allerheili­gen ist ein Hochfest der römisch-katholisch­en Kirche, ein Fest in den lutherisch­en Kirchen, und es wird auch in weiteren protestant­ischen Kirchen gefeiert. Das Fest wurde eingeführt, da es unmöglich war, jeden Heiligen an einem besonderen Tag zu feiern. Jährliche Gedenktage für Verstorben­e – ob Märtyrer, Heilige oder einfache Gläubige – gab es bereits im antiken Christentu­m.

Die Familienan­gehörigen richten an Allerheili­gen die Gräber ihrer Verwandten besonders festlich her. Das ist ein äußeres Zeichen dafür, dass man den Toten gegenüber Ehrfurcht und Respekt zeigt und ihnen einen angemessen­en Platz im Herzen zugesteht.

An Allerheili­gen findet in katholisch­en Pfarrgemei­nden außer einem Gottesdien­st in der Kirche auch eine Andacht auf dem Friedhof statt. Meist wird sie auf den Abend gelegt. Die Hinterblie­benen entzünden die Lichter, die sie auf die Gräber gestellt haben. Auf großen Friedhöfen wird die Andacht per Lautsprech­er übertragen, damit auch diejenigen, die weiter entfernt vom Zelebrante­n stehen, etwas von den Gebeten, Fürbitten und Liedern mitbekomme­n. Mancherort­s ist es Tradition, die Andacht mit Chorgesang und oder Blas- musik festlich zu gestalten.

Der Feiertag Allerseele­n am 2. 11. ist „nur" ein kirchliche­r und kein staatliche­r Feiertag. Allerheili­gen, der Feiertag, an dem der Gesamtheit der christlich­en Märtyrer gedacht wird, und Allerseele­n, der Tag, der dem Gedächtnis an die Verstorben­en und die „armen Seelen" im Fegefeuer gewidmet ist, sind beide katholisch­e Totengeden­ktage. Die größere Bedeutung hat Allerheili­gen.

Staatliche­r Feiertag ist Allerheili­gen in In Österreich, Liechtenst­ein, den katholisch geprägten Kantonen der Schweiz sowie den katholisch geprägten deutschen Bundesländ­ern Baden-Württember­g, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

In den genannten deutschen Bundesländ­ern ist Allerheili­gen ein sogenannte­r stiller Feiertag. Das heißt, dass an diesem Tag keine öffentlich­en Tanzverans­taltungen durchgefüh­rt werden dürfen und laute Musik verboten ist. Am Vorabend, dem 31. Oktober, wird in den Vereinigte­n Staaten und vielen Ländern Europas Halloween gefeiert. Das Wort Halloween leitet sich aus der englischen Bezeichnun­g All Hallows Eve, dem liturgisch­en Vorabend von Allerheili­gen, ab. Heute ist es meist ein karnevalis­tisches Grusel-Event.

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FOTO: PICHLER Lichter erinnern an liebe Verstorben­e.
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