Streit mit Handwerker: Gemeinde will nicht alles zahlen
Arbeiten an Witthohhalle in Emmingen-Liptingen sollen nicht sauber ausgeführt worden sein
EMMINGEN-LIPTINGEN/ROTTWEIL (icks) - Um eine Forderung über knapp 25 000 Euro für Installationsarbeiten in der kürzlich eingeweihten Witthoh-Halle ging es in einer Güteverhandlung vor der Zivilkammer des Rottweiler Landgerichts. Der Insolvenzverwalter des Handwerkbetriebs erwartet, dass die Gemeinde diese Restsumme bezahlt. Gut 21 000 Euro hat die Firma bereits als Anzahlung erhalten, auf knapp 46 000 Euro beläuft sich die Gesamtrechnung für Arbeiten, die bis zur Insolvenz der Firma und der Kündigung des Vertrags erstellt wurden.
Allerdings nicht zur vollen Zufriedenheit des Bauherrn. So seien unter anderem Trinkwasserleitungen nicht isoliert worden, hätten Wasseranschlüsse in den Küchenwänden gefehlt. Die Reihe der Beanstandungen geht weiter, ist aber der Anwältin aus dem Büro des Insolvenzverwalters „ein bisschen zu pauschal“. Aus Krankheitsgründen sei der insolvente Handwerker nicht „greifbar“, nur mit der Büroleiterin habe sie sprechen können, sagte die Klägervertreterin. Die Gläubigerversammlung wolle nun nicht länger warten und dränge auf Begleichung der Restforderung.
Man habe keine Antwort auf die Mängelrüge erhalten, konterte der Anwalt der Gemeinde EmmingenLiptingen. Beim Bau der Halle sei es durch gleich zwei insolvente Auf- tragnehmer zu einer „massiven Bauzeitverzögerung“gekommen. Dies habe auch zu Nachforderungen durch das Architekturbüro geführt. Die noch offenen Installationsarbeiten – insgesamt hatte es sich um einen Auftrag für rund 138 000 Euro gehandelt – hatten neu ausgeschrieben werden müssen. Und auch die erforderlichen Nachbesserungen haben Geld gekostet. Zivilrichter Thilo Rebmann, Vizepräsident des Landgerichts, hörte sich die Argumente der beiden Parteien an und schlug dann eine Zahlung von „acht- bis zehntausend Euro“vor.
Widerruf immer noch möglich
Erst reagierten die beiden Anwälte abwehrend, einigten sich dann aber doch auf eine Zahlung von 9000 Euro. Allerdings auf Widerruf, da diese Summe einerseits den Gläubigern, die somit auf fast 16 000 Euro verzichten müssen, andererseits den Gemeinderäten, die darauf zählten, dass keine weitere Zahlung erforderlich sei, schmackhaft gemacht werden müsse.
Falls ein Widerruf erfolgt, kommt es zu einem Zivilprozess mit Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen. „Auch würde man mindestens 4000 Euro für ein Gutachten kaputtmachen“, sinnierte der Anwalt der Gemeinde. Die beiden Parteien haben bis Ende November Zeit, sich gütlich zu einigen.