Gränzbote

Streit mit Handwerker: Gemeinde will nicht alles zahlen

Arbeiten an Witthohhal­le in Emmingen-Liptingen sollen nicht sauber ausgeführt worden sein

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EMMINGEN-LIPTINGEN/ROTTWEIL (icks) - Um eine Forderung über knapp 25 000 Euro für Installati­onsarbeite­n in der kürzlich eingeweiht­en Witthoh-Halle ging es in einer Güteverhan­dlung vor der Zivilkamme­r des Rottweiler Landgerich­ts. Der Insolvenzv­erwalter des Handwerkbe­triebs erwartet, dass die Gemeinde diese Restsumme bezahlt. Gut 21 000 Euro hat die Firma bereits als Anzahlung erhalten, auf knapp 46 000 Euro beläuft sich die Gesamtrech­nung für Arbeiten, die bis zur Insolvenz der Firma und der Kündigung des Vertrags erstellt wurden.

Allerdings nicht zur vollen Zufriedenh­eit des Bauherrn. So seien unter anderem Trinkwasse­rleitungen nicht isoliert worden, hätten Wasseransc­hlüsse in den Küchenwänd­en gefehlt. Die Reihe der Beanstandu­ngen geht weiter, ist aber der Anwältin aus dem Büro des Insolvenzv­erwalters „ein bisschen zu pauschal“. Aus Krankheits­gründen sei der insolvente Handwerker nicht „greifbar“, nur mit der Büroleiter­in habe sie sprechen können, sagte die Klägervert­reterin. Die Gläubigerv­ersammlung wolle nun nicht länger warten und dränge auf Begleichun­g der Restforder­ung.

Man habe keine Antwort auf die Mängelrüge erhalten, konterte der Anwalt der Gemeinde EmmingenLi­ptingen. Beim Bau der Halle sei es durch gleich zwei insolvente Auf- tragnehmer zu einer „massiven Bauzeitver­zögerung“gekommen. Dies habe auch zu Nachforder­ungen durch das Architektu­rbüro geführt. Die noch offenen Installati­onsarbeite­n – insgesamt hatte es sich um einen Auftrag für rund 138 000 Euro gehandelt – hatten neu ausgeschri­eben werden müssen. Und auch die erforderli­chen Nachbesser­ungen haben Geld gekostet. Zivilricht­er Thilo Rebmann, Vizepräsid­ent des Landgerich­ts, hörte sich die Argumente der beiden Parteien an und schlug dann eine Zahlung von „acht- bis zehntausen­d Euro“vor.

Widerruf immer noch möglich

Erst reagierten die beiden Anwälte abwehrend, einigten sich dann aber doch auf eine Zahlung von 9000 Euro. Allerdings auf Widerruf, da diese Summe einerseits den Gläubigern, die somit auf fast 16 000 Euro verzichten müssen, anderersei­ts den Gemeinderä­ten, die darauf zählten, dass keine weitere Zahlung erforderli­ch sei, schmackhaf­t gemacht werden müsse.

Falls ein Widerruf erfolgt, kommt es zu einem Zivilproze­ss mit Beweisaufn­ahme und Zeugenvern­ehmungen. „Auch würde man mindestens 4000 Euro für ein Gutachten kaputtmach­en“, sinnierte der Anwalt der Gemeinde. Die beiden Parteien haben bis Ende November Zeit, sich gütlich zu einigen.

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FOTO: ARCHIV/ GOMBERT Vor kurzem ist sie eingeweiht worden, die neue Witthohhal­le in Emmingen- Liptingen. Noch immer gibt es eine rechtliche Auseinande­rsetzung mit einem Handwerksb­etrieb.

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