Wo die Liebe hinfällt
Wenn Paare im selben Betrieb arbeiten, sollte Privates außen vor bleiben
iele Paare lernen sich bei der Arbeit kennen. Umfragen zeigen immer wieder, dass zahlreiche Deutsche den Job als Partnerbörse nutzen. Das kann nicht verwundern, trifft man sich im Betrieb doch täglich und verbringt oft mehr Zeit miteinander als mit Freunden und mit der Familie. Und prinzipiell spricht auch erst einmal nichts gegen eine Liaison zwischen Kollegen.
„Der Arbeitgeber darf persönliche Beziehungen im Betrieb nicht untersagen“, sagt Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Problematisch sind lediglich Verhältnisse zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, weil hier ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt. Mit dem Ausbilder sollten Auszubildende also keine Beziehung beginnen – der Ausbilder verletzt sonst seine Fürsorgepflicht.
Die Arbeit darf nicht beeinträchtigt werden
Für alle anderen Beziehungen gilt: Die Arbeit der Verliebten und die ihrer Kollegen darf durch die Liaison nicht beeinträchtigt werden. Treffen sind während der Arbeitszeit, außerhalb von Pausen, absolut tabu. Auch sonst raten Experten generell zur Zurückhaltung. Kollegen können sich gestört fühlen, wenn Pärchen allzu öffentlich ihre Gefühle zeigen. Arbeitet einer der Beteiligten gar in einer Position, in der er viel mit Kunden in Kontakt kommt, gilt es, noch einmal besondere Zurückhaltung zu zeigen, damit die Firma keinen Schaden nimmt.
Um das Betriebsklima zu schützen, kann der Arbeitgeber in kleinem Umfang eingreifen. „Er darf etwa einen Partner versetzen“, so Rechtsanwältin Oberthür. Die Arbeitsbedingungen des Betroffenen dürfen sich allerdings dadurch nicht erheblich verschlechtern. Es kann aber sein, dass die Turteltauben künftig nicht mehr an derselben Maschine arbeiten oder einer von beiden das Büro wechseln muss. Um das zu verhin- dern, sehen sich manche Paare gezwungen, ihr Verhältnis zu verheimlichen. Rechtlich sind sie auch nur dann verpflichtet, ihre Beziehung zu offenbaren, wenn ein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Im Falle von Azubis ist dies aber nur schwer vorstellbar. Die IG Metall rät auf ihrer Internetseite dennoch dazu, eine Beziehung gegenüber den Vorgesetzten offenzulegen. Denn rund 80 Prozent der verheimlichten Affären kämen ohnehin ans Licht. Offenheit sei da der bessere Weg, auch um sich vor möglichen Intrigen neidischer Kollegen zu schützen.
Und wenn die Beziehung in die Brüche geht? Dann gilt dasselbe wie während der Beziehung: Die Trennung darf die Arbeit nicht beeinträchtigen, also ist erneut Zurückhaltung gefordert. Streitigkeiten und Wortgefechte sollten im Betrieb unbedingt unterbleiben. Wer gar nicht über das Ende der Beziehung hinwegkommt, kann mit dem Ausbildungsleiter über das Problem sprechen. Manchmal lässt sich die Arbeit so umstrukturieren, dass es möglichst wenige Berührungspunkte mit dem oder der Verflossenen gibt.