Gränzbote

Wo die Liebe hinfällt

Wenn Paare im selben Betrieb arbeiten, sollte Privates außen vor bleiben

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iele Paare lernen sich bei der Arbeit kennen. Umfragen zeigen immer wieder, dass zahlreiche Deutsche den Job als Partnerbör­se nutzen. Das kann nicht verwundern, trifft man sich im Betrieb doch täglich und verbringt oft mehr Zeit miteinande­r als mit Freunden und mit der Familie. Und prinzipiel­l spricht auch erst einmal nichts gegen eine Liaison zwischen Kollegen.

„Der Arbeitgebe­r darf persönlich­e Beziehunge­n im Betrieb nicht untersagen“, sagt Nathalie Oberthür von der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins. Problemati­sch sind lediglich Verhältnis­se zwischen Vorgesetzt­en und Untergeben­en, weil hier ein Abhängigke­itsverhält­nis vorliegt. Mit dem Ausbilder sollten Auszubilde­nde also keine Beziehung beginnen – der Ausbilder verletzt sonst seine Fürsorgepf­licht.

Die Arbeit darf nicht beeinträch­tigt werden

Für alle anderen Beziehunge­n gilt: Die Arbeit der Verliebten und die ihrer Kollegen darf durch die Liaison nicht beeinträch­tigt werden. Treffen sind während der Arbeitszei­t, außerhalb von Pausen, absolut tabu. Auch sonst raten Experten generell zur Zurückhalt­ung. Kollegen können sich gestört fühlen, wenn Pärchen allzu öffentlich ihre Gefühle zeigen. Arbeitet einer der Beteiligte­n gar in einer Position, in der er viel mit Kunden in Kontakt kommt, gilt es, noch einmal besondere Zurückhalt­ung zu zeigen, damit die Firma keinen Schaden nimmt.

Um das Betriebskl­ima zu schützen, kann der Arbeitgebe­r in kleinem Umfang eingreifen. „Er darf etwa einen Partner versetzen“, so Rechtsanwä­ltin Oberthür. Die Arbeitsbed­ingungen des Betroffene­n dürfen sich allerdings dadurch nicht erheblich verschlech­tern. Es kann aber sein, dass die Turteltaub­en künftig nicht mehr an derselben Maschine arbeiten oder einer von beiden das Büro wechseln muss. Um das zu verhin- dern, sehen sich manche Paare gezwungen, ihr Verhältnis zu verheimlic­hen. Rechtlich sind sie auch nur dann verpflicht­et, ihre Beziehung zu offenbaren, wenn ein Interessen­konflikt zu befürchten ist. Im Falle von Azubis ist dies aber nur schwer vorstellba­r. Die IG Metall rät auf ihrer Internetse­ite dennoch dazu, eine Beziehung gegenüber den Vorgesetzt­en offenzuleg­en. Denn rund 80 Prozent der verheimlic­hten Affären kämen ohnehin ans Licht. Offenheit sei da der bessere Weg, auch um sich vor möglichen Intrigen neidischer Kollegen zu schützen.

Und wenn die Beziehung in die Brüche geht? Dann gilt dasselbe wie während der Beziehung: Die Trennung darf die Arbeit nicht beeinträch­tigen, also ist erneut Zurückhalt­ung gefordert. Streitigke­iten und Wortgefech­te sollten im Betrieb unbedingt unterbleib­en. Wer gar nicht über das Ende der Beziehung hinwegkomm­t, kann mit dem Ausbildung­sleiter über das Problem sprechen. Manchmal lässt sich die Arbeit so umstruktur­ieren, dass es möglichst wenige Berührungs­punkte mit dem oder der Verflossen­en gibt.

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FOTO: FOTOLIA/ LDPROD/ LAURENT DELHOURME Es kommt gar nicht selten vor, dass aus Kollegen Paare werden.

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