Azubis dürfen Prüfungsakten einsehen
Prüfungsakten sind keine Geheimunterlagen. Azubis haben vielmehr einen Anspruch darauf, sie einzusehen. Das berichtet die Zeitschrift „Position“des Deutschen Industrieund Handelskammertags (Ausgabe 4/2015). In den Prüfungsakten sind zum Beispiel die schriftlichen Aufgaben mit den erarbeiteten Lösungen enthalten sowie die Niederschrift der Feststellung des Gesamtergebnisses durch die Prüfer. Nur wenn Auszubildende Einsicht haben, können sie gegebenenfalls einen Widerspruch einreichen und diesen begründen. (dpa)