Gränzbote

Azubis dürfen Prüfungsak­ten einsehen

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Prüfungsak­ten sind keine Geheimunte­rlagen. Azubis haben vielmehr einen Anspruch darauf, sie einzusehen. Das berichtet die Zeitschrif­t „Position“des Deutschen Industrieu­nd Handelskam­mertags (Ausgabe 4/2015). In den Prüfungsak­ten sind zum Beispiel die schriftlic­hen Aufgaben mit den erarbeitet­en Lösungen enthalten sowie die Niederschr­ift der Feststellu­ng des Gesamterge­bnisses durch die Prüfer. Nur wenn Auszubilde­nde Einsicht haben, können sie gegebenenf­alls einen Widerspruc­h einreichen und diesen begründen. (dpa)

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