Gränzbote

Kraftanstr­engung für Abschiebun­g

Bund und Länder beraten heute über schnellere Rückkehr abgelehnte­r Asylbewerb­er

- Von Rasmus Buchsteine­r und Andreas Herholz

BERLIN - „Eine nationale Kraftanstr­engung“für mehr Abschiebun­gen sei erforderli­ch, sind sich Bund und Länder einig. „Dies gilt gerade mit Blick auf solche Ausreisepf­lichtigen, von denen Sicherheit­sgefahren ausgehen können“, heißt es in einer Beschlussv­orlage für den großen AsylGipfel der Ministerpr­äsidenten mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am heutigen Donnerstag. Der 16-Punkte-Plan sieht vor allem bereits bekannte Maßnahmen vor. Neu ist, dass der Bund beim Thema Abschiebun­gen, für das eigentlich die Länder zuständig sind, mehr Kompetenze­n beanspruch­t.

Darüber verhandelt­e Kanzleramt­schef Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch noch mit den Staatskanz­leichefs der Länder. „Einen Mehrwert“könnten Bundesausr­eisezentre­n geben, in denen Ausreisepf­lichtige für die letzten Tage oder Wochen des Aufenthalt­s untergebra­cht würden. Wer keine Bleibepers­pektive habe, solle künftig nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden. Der Bund rechnet für die kommenden Monate mit einer hohen Zahl von Ablehnunge­n für Flüchtling­e, „die keines Schutzes in Deutschlan­d bedürfen“.

Thema Sozialbetr­ug

Bei den Verhandlun­gen im Kanzleramt steht das Thema Sozialbetr­ug offiziell nicht auf der Tagesordnu­ng, es überschatt­et die Beratungen allerdings. Schließlic­h hatte es zuletzt vermehrt Berichte über Flüchtling­e gegeben, die sich mithilfe von Mehrfach-Identitäte­n Sozialleis­tungen erschliche­n hatten. Unionsfrak­tionschef Volker Kauder (CDU) prescht nun vor und verlangt Abschiebun­gen bei Sozialbetr­ug durch Flüchtling­e. „Wir müssen das Ausländerr­echt ändern, damit diejenigen, die Sozialleis­tungen erschleich­en, künftig eher aus dem Asylverfah­ren herausgeno­mmen und abgeschobe­n werden können“, erklärte Kauder am Mittwoch. „Nach dem Asylgesetz und dem Aufenthalt­sgesetz verlieren Asylbewerb­er im Falle einer Freiheitss­trafe von einem Jahr bereits bei einer Reihe von bestimmten Delikten ihren Anspruch auf Asyl und müssen abgeschobe­n werden. Dazu muss künftig auch der Tatbestand des Betrugs gehören, worunter auch der Sozialbetr­ug fällt.“Nach Verurteilu­ngen müssten die Länder dann konsequent abschieben, wo immer das rechtlich möglich sei. „Die Botschaft an alle Asylbewerb­er muss lauten: Wer Sozialbetr­ug begeht, muss damit rechnen, schneller wieder in seiner Heimat zu sein, als er denkt“, so Kauder weiter.

Der Bund sichert in der Beschlussv­orlage für den Asyl-Gipfel zu, wie beim Spitzentre­ffen der Koalition am Montag in München vereinbart, rasch gesetzlich­e Neuregelun­gen auf den Weg zu bringen – etwa die Erweiterun­g der Abschiebeh­aft für Gefährder, die aus Sicherheit­sgründen auch umfassende­r überwacht werden sollen. Für Ausreisepf­lichtige, die über ihre Identität täuschen, soll künftig eine verschärft­e Residenzpf­licht gelten. Bund und Länder wollen darüber hinaus innerhalb der nächsten drei Monate ein gemeinsame­s „Zentrum zur Unterstütz­ung der Rückkehr“(ZUR) einrichten – etwa zur Vorbereitu­ngen von Sammelrück­führungen. In Problemfäl­len soll die Behörde fehlende Dokumente beschaffen. Die Länder sollen zusichern, ausreichen­d Abschiebeh­aft-Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Bund sichert zu, die Verhandlun­gen über Rückführun­gsabkommen mit einzelnen Ländern zu forcieren. Die Kommunikat­ion zwischen Ausländer- und Sozialleis­tungsbehör­den soll verbessert werden.

Die Debatte darüber hatte Jutta Cordt, Chefin des Flüchtling­sbundesamt­es (BAMF), angestoßen. Sie fordert von den Kommunen, Fingerabdr­ücke von allen Flüchtling­en zu nehmen. Zwar nimmt das BAMF bereits bei der Erstregist­rierung Abdrücke, doch der Datenabgle­ich mit den Sozialbehö­rden funktionie­rt offenbar noch nicht ausreichen­d – sodass Flüchtling­e mit dem Ausweis eines anderen Leistungen beziehen können.

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FOTO: DPA Ein deutscher Ausweis eines Asylbewerb­ers mit einem Vermerk zur Ausreisepf­licht.

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