„Die freiwillige Ausreise hat Vorrang“
BERLIN - Der Bund möchte die Länder beim Abschieben von Asylbewerbern mehr unterstützen. Eva Lohse (CDU/ Foto: dpa), Präsidentin des Deutschen Städtetages, begrüßt diesen Vorschlag. Im Gespräch mit Rasmus Buchsteiner erklärt sie, warum es wichtig sei, abgelehnte Asylbewerber so früh wie möglich rückzuführen.
Der Bund beansprucht mehr Kompetenzen beim Thema Abschiebungen für sich. Was halten die Kommunen von diesen Plänen?
Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um mehr Rückführungen zu erreichen. Dabei sehen wir als Städte besonders die Länder gefordert. Aber ich begrüße es auch, wenn der Bund mehr Verantwortung übernehmen will. Ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, wie es der Bund plant, kann die Maßnahmen der Länder sinnvoll ergänzen. Ob in einem zweiten Schritt auch noch Bundesausreisezentren nötig sind, müssen Bund und Länder miteinander erörtern.
Viele Rückführungen scheitern, es gibt Hunderttausende, die eigentlich abgeschoben werden müssten. Was muss sich konkret ändern?
Vorrang hat die freiwillige Ausreise, und da gibt es ja auch gute Programme, die noch ausgeweitet werden sollen. Darüber hinaus sollten in erster Linie die Länder abgelehnte Asylbewerber zentral in ihre Heimatstaaten zurückführen. Das muss geschehen, bevor die Länder Menschen ohne Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilen. Denn Rückführungen werden in der Praxis erheblich schwieriger, wenn abgelehnte Asylbewerber bereits einige Zeit in den Kommunen leben.
Politiker der Union sprechen sich dafür aus, Asylverfahren bei nachgewiesenem, schwerem Sozialbetrug zu beenden. Wäre das nicht konsequent?
Ganz klar ist: Sozialbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Asylbewerber müssen sich genauso wie andere Menschen an die Regeln und Gesetze in unserem Land halten. Sanktionen bei Sozialbetrug sind deshalb selbstverständlich notwendig. Wenn der Vorsitzende des Innenausschusses dafür plädiert zu überprüfen, ob in schweren Sozialbetrugsfällen die Asylverfahren beendet werden sollten, habe ich dafür Verständnis. Man muss aber rechtlich sehr genau abwägen, ob das Asylrecht das zulässt.