Kreis-SPD positioniert sich gegen die AfD
Geplanter AfD-Parteitag in Sulz am Neckar ist Anlass für Sulzer Erklärung – AfD-Landtagsfraktion stellt Anzeige wegen Volksverhetzung
Kreisvorsitzenden Georg Sattler: SPD unterstützt Sulzer Erklärung.
TUTTLINGEN - Die SPD im Kreis Tuttlingen unterstützt laut ihres neuen Kreisvorsitzenden Georg Sattler die Sulzer Erklärung gegen Rassismus und Nationalismus und für die Europäische Einheit und Menschenrechte. Diese hatte die SPD SulzDornhan anlässlich des geplanten AfD-Landesparteitags in Sulz am Neckar am 4. und 5. März vor wenigen Tagen veröffentlicht. Der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Rottweil-Tuttlingen und Rottweiler Landtagsabgeordnete Emil Sänze teilt derweil im sozialen Netzwerk Facebook mit, dass die AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag wegen der Sulzer Erklärung Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet habe.
Mit der Sulzer Erklärung will der Initiator, der Sulzer SPD-Stadtrat Klaus Schätzle, im Vorfeld des geplanten Landesparteitags mithilfe einer Unterschriftenliste ein Zeichen gegen Parteien setzen, „die in ihren Reihen nationalistische und nationalsozialistische Parolen verkünden lassen, um sich dann scheinheilig von ihnen zu distanzieren“. Hinter die Erklärung haben sich bereits die SPD-Kreisverbände Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar gestellt, die in dem Verbund Regio3 zusammenarbeiten. Einer der Unterzeichner ist auch Tuttlingens Baubürgermeister und Kreisrat Willi Kamm.
Menschenrechte gelten für alle Menschen
So betonen die Unterstützer der Sulzer Erklärung, dass die europäische Idee der „Einheit der Vielfalt“Frieden und Wohlstand gebracht habe. „Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche, die Europäische Union kleinzureden, zu spalten oder abzuschaffen“, heißt es in der Erklärung weiter. Zudem spricht die Sulzer Erklärung die Gültigkeit der Menschenrechte an, wie sie im Grundgesetz für alle Menschen verankert ist: „So verbietet sich Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung von selbst“, schließt die Erklärung. Bis Mittwochmittag wurde die Sulzer Erklärung online bereits 290 Mal unterzeichnet.
„Es ist Usus geworden, uns pauschal des Rassismus’ zu bezichtigen und Liebe zum eigenen Land als bösartig und nationalistisch abzuwerten“, empört sich dagegen Sänze bei Facebook. Die Sulzer Erklärung sei keine Form einer vernünftigen Auseinandersetzung unter Demokraten. Den Verweis auf das Grundgesetz sieht Sänze als Zweifel an der Grundgesetztreue der AfD. Er kontert: „Politisch Andersdenkende pauschal auszugrenzen und mit Dreck zu bewerfen, schadet der eigenen Glaubwürdigkeit mehr, als sich konstruktiv mit dem politischen Gegenspieler auseinanderzusetzen.“Die Sulzer Erklärung spalte die Gesellschaft, „betreibt übelste Hetze“, betont Sänze in Richtung SPD. Und weiter: „Politische Kräfte, die Öl ins Feuer gießen, lehnen wir ab. Denn sie spalten unsere Gesellschaft und schaden unserem Land.“
Das veröffentlicht Sänze nur wenige Tage, nachdem er zur Wahl von Frank-Walter Steinmeier (SPD) zum Bundespräsidenten folgendes geschrieben hat: „Ich brauche keinen Bundespräsidenten, ich habe an der Bundeskanzlerin schon mehr als genug ...“Und zur Wahl selbst: „Die Wahl kostet mehr als zwei Millionen, und wenn ich mir die Wahlmännchen, Verzeihung, Wahlweibchen ansehe, sehe ich die gesamte Dekadenz, die unsere Zeit gerade ausmacht.“
Erste Strophe des Deutschlandlieds singen?
Derweil fordert der AfD-Bundestagskandidat für den Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen, Reimond Hofmann, bei Facebook, nach dem Eklat im Fed-Cup, als auf Hawaii die erste Strophe der deutschen Nationalhymne gesungen wurde, diese auch mal zu singen. Wörtlich heißt es: „Auch die Verwendung der ersten Strophe im Nationalsozialismus verbrennt eine Strophe nicht für immer, vor allem weil das Lied viel älter ist. Es wird Zeit, die erste Strophe zu enttabuisieren und ruhig mal zu singen.“
Zur Geschichte: In der Zeit des Nationalsozialismus wurde nach der ersten Strophe des Deutschlandlieds das heute verbotene Horst-WesselLied, das Parteilied der NSDAP, gesungen. Mit dem Deutschlandlied ließen die Nationalsozialisten die deutschen Soldaten in andere Länder einmarschieren. Daher wurde das Deutschlandlied nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zwischenzeitlich verboten. Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) ernannte die dritte Strophe des Liedes im Jahr 1952 zur Nationalhymne. Die erste und zweite Strophe des Deutschlandlieds ist demnach nicht Teil der Nationalhymne, sie sind aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch nicht verboten.