Daten von Flugreisenden werden ab 2018 gespeichert
BERLIN (AFP) - Als Mittel zur Terrorbekämpfung sollen auch in Deutschland ab 2018 die Daten von Flugreisenden gespeichert werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die PNR-Richtlinie (Passenger Name Record) verpflichtet die europäischen Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen. Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen. Dazu dürfen personenbezogene Daten von Flugpassagieren – wie Name, Adresse und Kreditkartennummer – sechs Monate lang gespeichert werden.
Gesetz gegen Kinderehen noch in dieser Woche
BERLIN (AFP) - Nach der Einigung in der Koalition soll das Gesetz gegen Kinderehen noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden. Das sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der „Saarbrücker Zeitung“. Demnach sollen im Ausland geschlossene Ehen von Kindern künftig nach deutschem Recht nicht anerkannt werden. „Kinder gehören nicht an den Traualtar“, sagte Maas der Zeitung. Der Verständigung in der Koalition zufolge soll das Ehealter generell auf 18 Jahre angehoben werden.
Trumps Kandidat zieht zurück
WASHINGTON (dpa) - Weitere schwere Schlappe für Donald Trump: Andrew Puzder, für den Posten des Arbeitsministers im Kabinett des US-Präsidenten vorgesehen, hat seine Kandidatur nach mehreren übereinstimmenden Medienberichten unter Berufung auf das Weiße Haus zurückgezogen. Im US-Senat, der von Trumps Republikanern dominiert ist, hatte sich eine herbe Niederlage für Puzder angedeutet. Als Manager einer Burgerkette hatte sich Puzder entschieden gegen Regulierungen und den Mindestlohn ausgesprochen. Der herben Kritik der Demokraten an seiner Nominierung hatten sich mehr und mehr Republikaner angeschlossen.
Volksbegehren gegen Ceta in Bayern gestoppt
MÜNCHEN (dpa) - Trotz massiver Proteste und mehr als 85 000 gesammelter Unterschriften gegen das Handelsabkommen Ceta muss die bayerische Staatsregierung kein Volksbegehren durchführen. „Die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben“, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in München.