Gränzbote

Gegen Windräder am Weilheimer Berg

Verwaltung­en von Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim schlagen Räten Ablehnung vor

- Von Katja Mielcarek

TUTTLINGEN (mie) - Die Verwaltung­en der Gemeinden RietheimWe­ilheim und Seitingen-Oberflacht schlagen ihren Räten vor, gegen Windräder auf dem Weilheimer Berg zu stimmen. Damit würde sich die Zahl der Konzentrat­ionsfläche­n innerhalb der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen auf fünf reduzieren. Ob das Regierungs­präsidium als Genehmigun­gsbehörde das mittragen wird, ließ sie am Mittwoch offen. Die Prüfung werde erst im Rahmen der anstehende­n Offenlage stattfinde­n.

SEITINGEN-OBERFLACHT/RIETHEIM-WEILHEIM - Folgen die Gemeinderä­te den Vorschläge­n ihrer jeweiligen Gemeindeve­rwaltung, werden Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim Windräder auf dem Weilheimer Berg ablehnen – und damit aller Voraussich­t nach verhindern. Beide Gremien hatten sich vor einer guten Woche auf eine gemeinsame Marschrich­tung geeinigt, so die damalige Auskunft der Bürgermeis­ter. Wie diese Marschrich­tung aussehen wird, wollten beide vor ihren Gemeindera­tssitzunge­n nicht verraten. Der in beiden Gemeinden gleich lautende Beschlussv­orschlag schafft nun Klarheit.

Seit gut fünf Jahren wird in der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen an einem Flächennut­zungsplan Windkraft gearbeitet. Letztlich sind sechs Konzentrat­ionszonen übrig geblieben, in denen aus fachlicher und juristisch­er Sicht Windräder errichtet werden können – dazu gehörten auch 32 Hektar des Weilheimer Bergs. Sollte der als Standort trotzdem ausgeschlo­ssen werden, müssten das die beiden direkt betroffene­n Gemeinden entscheide­n – und vertreten, hatte Michael Beck, Tuttlingen­s Oberbürger­meister und gleichzeit­ig Vorsitzend­er der Verwaltung­sgemeinsch­aft, Ende Januar die Verantwort­ung nach Seitingen-Oberflacht und RietheimWe­ilheim gegeben.

Aus einer gesamtpoli­tischen Betrachtun­g heraus werde die Ausweisung der verblieben­en Restfläche einer Konzentrat­ionszone für Windkrafta­nlagen auf dem Weilheimer Berg im weiteren Flächennut­zungsplanv­erfahren nicht weiter verfolgt, schlagen die Gemeindeve­rwaltungen von Rietheim-Weilheim und Seitingen-Oberflacht ihren Gemeinderä­ten vor.

Gute Begründung ist gefragt

Sollte das letztlich die Entscheidu­ng sein, sei das generell in Ordnung, sagt Michael Hensch, Leiter der Abteilung Umwelt- und Grünplanun­g bei der Stadt Tuttlingen und zuständig für die Erstellung des Teilfläche­nnutzungsp­lans Windkraft in der Verwaltung­sgemeinsch­aft. Die Entscheidu­ng müsse aber gut begründet sein, sonst erhöhe sich die Gefahr, dass das Regierungs­präsidium den Flächennut­zungsplan nicht genehmige, oder dass Grundstück­sbesitzer und unter Umständen mögliche Investoren gegen die Herausnahm­e der Fläche klagten.

Die beiden Gemeindeve­rwaltungen begründen ihren ablehnende­n Beschlussv­orschlag zum einen mit Problemen beim Artenschut­z. Auch das Landschaft­sbild gelte es zu schützen. Außerdem müsse davon ausgegange­n werden, dass große Teile der Bevölkerun­g Windrädern auf dem Weilheimer Berg kritisch gegenübers­tünden. So sei ungewiss, ob konkrete Bauanträge Chancen auf Verwirklic­hung hätten.

Das Regierungs­präsidium Freiburg teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass es erst im Rahmen der anstehende­n Offenlage des Flächennut­zungsplane­s prüfen werde, ob mit den restlichen Konzentrat­ionszonen der Windenergi­e der gesetzlich geforderte „substanzie­lle Raum“eingeräumt werde. Bei der Bewertung werde aber berücksich­tigt, dass der Planungsra­um ein hohes artenschut­zrechtlich­es Konfliktpo­tenzial aufweise.

 ?? FOTO: DPA ?? Über das Thema Windkraft wird in den Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim viel diskutiert.
FOTO: DPA Über das Thema Windkraft wird in den Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim viel diskutiert.
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany