Gegen Windräder am Weilheimer Berg
Verwaltungen von Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim schlagen Räten Ablehnung vor
TUTTLINGEN (mie) - Die Verwaltungen der Gemeinden RietheimWeilheim und Seitingen-Oberflacht schlagen ihren Räten vor, gegen Windräder auf dem Weilheimer Berg zu stimmen. Damit würde sich die Zahl der Konzentrationsflächen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen auf fünf reduzieren. Ob das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde das mittragen wird, ließ sie am Mittwoch offen. Die Prüfung werde erst im Rahmen der anstehenden Offenlage stattfinden.
SEITINGEN-OBERFLACHT/RIETHEIM-WEILHEIM - Folgen die Gemeinderäte den Vorschlägen ihrer jeweiligen Gemeindeverwaltung, werden Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim Windräder auf dem Weilheimer Berg ablehnen – und damit aller Voraussicht nach verhindern. Beide Gremien hatten sich vor einer guten Woche auf eine gemeinsame Marschrichtung geeinigt, so die damalige Auskunft der Bürgermeister. Wie diese Marschrichtung aussehen wird, wollten beide vor ihren Gemeinderatssitzungen nicht verraten. Der in beiden Gemeinden gleich lautende Beschlussvorschlag schafft nun Klarheit.
Seit gut fünf Jahren wird in der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen an einem Flächennutzungsplan Windkraft gearbeitet. Letztlich sind sechs Konzentrationszonen übrig geblieben, in denen aus fachlicher und juristischer Sicht Windräder errichtet werden können – dazu gehörten auch 32 Hektar des Weilheimer Bergs. Sollte der als Standort trotzdem ausgeschlossen werden, müssten das die beiden direkt betroffenen Gemeinden entscheiden – und vertreten, hatte Michael Beck, Tuttlingens Oberbürgermeister und gleichzeitig Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft, Ende Januar die Verantwortung nach Seitingen-Oberflacht und RietheimWeilheim gegeben.
Aus einer gesamtpolitischen Betrachtung heraus werde die Ausweisung der verbliebenen Restfläche einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen auf dem Weilheimer Berg im weiteren Flächennutzungsplanverfahren nicht weiter verfolgt, schlagen die Gemeindeverwaltungen von Rietheim-Weilheim und Seitingen-Oberflacht ihren Gemeinderäten vor.
Gute Begründung ist gefragt
Sollte das letztlich die Entscheidung sein, sei das generell in Ordnung, sagt Michael Hensch, Leiter der Abteilung Umwelt- und Grünplanung bei der Stadt Tuttlingen und zuständig für die Erstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft in der Verwaltungsgemeinschaft. Die Entscheidung müsse aber gut begründet sein, sonst erhöhe sich die Gefahr, dass das Regierungspräsidium den Flächennutzungsplan nicht genehmige, oder dass Grundstücksbesitzer und unter Umständen mögliche Investoren gegen die Herausnahme der Fläche klagten.
Die beiden Gemeindeverwaltungen begründen ihren ablehnenden Beschlussvorschlag zum einen mit Problemen beim Artenschutz. Auch das Landschaftsbild gelte es zu schützen. Außerdem müsse davon ausgegangen werden, dass große Teile der Bevölkerung Windrädern auf dem Weilheimer Berg kritisch gegenüberstünden. So sei ungewiss, ob konkrete Bauanträge Chancen auf Verwirklichung hätten.
Das Regierungspräsidium Freiburg teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass es erst im Rahmen der anstehenden Offenlage des Flächennutzungsplanes prüfen werde, ob mit den restlichen Konzentrationszonen der Windenergie der gesetzlich geforderte „substanzielle Raum“eingeräumt werde. Bei der Bewertung werde aber berücksichtigt, dass der Planungsraum ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial aufweise.